Re: Klassifizierung Balkonkraftwerk
[Re: Nico]
#37141
25.07.2024 08:21
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Claudi
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V.a. ist der Zweck dieses Gerätes nicht, den Wechselrichter zu betreiben sondern das ist eher ein Zusatznutzen, während der Hauptzweck die Speicherung von Energie zur späteren Abgabe an externe Verbraucher oder ins Hausnetz ist.
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Re: Klassifizierung Balkonkraftwerk
[Re: Nico]
#37142
25.07.2024 08:28
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M.A.T.
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Hallo, Nico, die Argumentation wg. Wechselrichter finde ich etwas seltsam. Dessen Funktion ist ja nicht, mit der Energie des Akkus extern etwas zu betreiben, sondern die Energie in einer Form bereitzustellen, damit etwas betrieben werden kann. Das ist für mich näher am BMS, das ja auch die Energie erst nach außen nutzbar macht, denn am nachgeschalteten Verbraucher. Und ein BMS wird ganz bestimmt nicht als externer Verbraucher eingestuft. Ich finde es jedenfalls hochinteressant, wie die technische Entwicklung den amtlichen Regelungen hier seit Jahren davoneilt. Frohes Schaffen M.A.T.
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Re: Klassifizierung Balkonkraftwerk
[Re: M.A.T.]
#37143
25.07.2024 10:22
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Claudi
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Eigentlich ist es gar nicht so sehr ein Davoneilen, sondern eine seeeeehr großzügige Auslegung der Definition von Ausrüstung. Etwas von Hauptzweck od. ähnl. steht in der Definition nicht, aber da würde ich nach dem Sinn / Menschenverstand fragen: was ist die Hauptfunktion der Batterie.
«Ausrüstung» im Sinne dieser Verpackungsanweisung ist ein Gerät, für dessen Betrieb die Lithiumzellen oder -batterien elektrische Energie liefern.
Erinnert mich an kleine Powerbanks, die nicht mal aussehen wie eine Taschenlampe und ein funzeliges Lämpchen angebaut haben, um diese UN3480 als UN3481 durchgehen zu lassen. Deswegen hat die IATA in Tabelle 2.3 A tatsächlich den Hauptzweck eingeführt und sagt: wenn der Hauptzweck das Laden von anderen Geräten ist, ist etwas eine UN3480/ lose Batterie, auch wenn da irgendein Pseudo-/ Miniverbraucher dran hängt. Und so sehe ich das hier auch, nur in größer. Ja, da sind Lämpchen, Steuerung, Wechselrichter dran, die von der Speicherbatterie auch mit Strom versorgt werden, aber der Hauptzweck, schon allein aufgrund der Größe, ist Speicherung/ Abgabe nach außen...
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Re: Klassifizierung Balkonkraftwerk
[Re: Claudi]
#37144
25.07.2024 14:00
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StefanMUC1
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Vollkommene Übereinstimmung. UN3481 wäre es immer dann, wenn die Funktion der Ausrüstung die Energie der Batterie benötigt. Eigentlich ist es gar nicht so sehr ein Davoneilen, sondern eine seeeeehr großzügige Auslegung der Definition von Ausrüstung. Etwas von Hauptzweck od. ähnl. steht in der Definition nicht, aber da würde ich nach dem Sinn / Menschenverstand fragen: was ist die Hauptfunktion der Batterie.
«Ausrüstung» im Sinne dieser Verpackungsanweisung ist ein Gerät, für dessen Betrieb die Lithiumzellen oder -batterien elektrische Energie liefern.
Erinnert mich an kleine Powerbanks, die nicht mal aussehen wie eine Taschenlampe und ein funzeliges Lämpchen angebaut haben, um diese UN3480 als UN3481 durchgehen zu lassen. Deswegen hat die IATA in Tabelle 2.3 A tatsächlich den Hauptzweck eingeführt und sagt: wenn der Hauptzweck das Laden von anderen Geräten ist, ist etwas eine UN3480/ lose Batterie, auch wenn da irgendein Pseudo-/ Miniverbraucher dran hängt. Und so sehe ich das hier auch, nur in größer. Ja, da sind Lämpchen, Steuerung, Wechselrichter dran, die von der Speicherbatterie auch mit Strom versorgt werden, aber der Hauptzweck, schon allein aufgrund der Größe, ist Speicherung/ Abgabe nach außen...
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