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Kennzeichnung Klasse 1 #3713 24.02.2006 18:55
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Hallo Forum Gemeinde,



bin der Neue und hab da gleich mal ne Frage, als Anmerkung ich bin auch totaler Frischling im Gefahrgutgewerbe.



Wenn ich Sprengstoff und Zünder (alles zum Thema Zusammenladen wird beachtet) transportieren will und komme ÜBER 1000 Punkte, welche Kennzeichnungen muß ich dann an mein Fahrzeug (4 Tonner-Transporter) dran machen. Bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe. Vorne und hinten hab ich ja die "normalen" orangene Schilder, soweit klar.

Kommen an die Seiten auch noch Schilder/Gefahrenzettel hin??



1.1 oder nur 1 ? Werd aus dem dicken und unübersichtlichen ADR Buch nicht schlau.



Gruß Kuni

Re: Kennzeichnung Klasse 1 #3714 24.02.2006 22:38
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Beiträge: 71
Markus Ungethüm Offline
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Beiträge: 71
Servus erst einmal!

Ich würde vorschlagen, Du schreibst mal, um welche UN-Nummern und welche Mengen es sich handelt, dann kann Dir auch geholfen werden !

Grüßle,

Markus

Re: Kennzeichnung Klasse 1 #3715 25.02.2006 16:39
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Hallo Kuni
Wie Markus schon geschrieben hat wären die UN-Nummern sehr wichtig, da diese für bestimmte Angaben auf der Großzetteln wichtig sind.
Grundsätzlich sieht die Kennzeichnung (wenn Zusammenladeverbote beachtet wurden) wie folgt aus.
Vorne und hinten an der Beförderungseinheit je eine neutrale orangefarbene Tafel (bei Transport von Stückgut).
Seitlich und hinten an dem Fahrzeug / den Fahrzeugen Großzettel (also 3 Großzettel je Fahrzeug, bei Containertransport natürlich 4)
Bei den Großzetteln muss nun folgendes beachtet werden.
- Die höchste Gefahr ist zu kennzeichnen (siehe Absatz 5.3.1.1.2)
- Die Verträglichkeitsgruppe ist nur dann einzutragen wenn nur eine
Verträglichkeitsgruppe auf dem Fahrzeug (bei Klasse 1 auf der
Beförderungseinheit) ist.(siehe Absatz 5.3.1.1.2 und 7.5.5.2.2)
- Wenn auf einem LKW mit Anhänger verschiedene Unterklassen je Fahrzeug
transportiert werden ist die Ladung der Beförderungseinheit so zu behandeln
als ob sie zur gefährlichsten Unterklasse gehörte (Abschnitt 7.5.5.2.2)
Nun noch ein paar Beispiele wenn das Gefahrzettelmuster Nr. 1 verwendet werden muss.
- geladen 1.1D und 1.2D. Eintrag auf Großzettel muss lauten 1.1D
- 1.2D und 1.4C . Eintrag auf Großzettel muss lauten 1.2
- 1.2E und 1.5D . Eintrag auf Großzettel muss lauten 1.1

Beispiele für Eintrag auf Muster Nr. 1.4, 1.5, 1.6
- 1.4D, Eintrag auf Großzettel muss lauten D
- 1.4D und 1.4C. Eintrag auf Großzettel entfällt
- 1.4D und 1.5D .Eintrag auf Großzettel muss lauten 1.5D

Siehe auch zu den Beispielen die Unterabsätze 5.2.2.2.1.3 und 5.2.2.2.1.4

Ich hoffe du schreibst nochmal welche Güter (UN-Nummer) du meinst und um welche Mengen (NEM je Gut) es sich handelt.
Es gibt ja noch jede Menge zu beachten. §7GGVSE, EX/II oder EX/III und die damit verbundenen Beschränkungen und die Zulassung, Befähigungsschein oder Erlaubnisurkunde, KWKG usw.

Vielleicht hilft die meine Antwort ja ein wenig weiter.

MFG
Andreas

Re: Kennzeichnung Klasse 1 #3716 26.02.2006 09:54
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Hallole,

ich danke euch schon mal für die Antwort. Mir ging´s nicht um die UN Nummern. Die Frage war mehr prinzipiell.
Als kurzer Hintergrund, ich bin beim THW Gruppenführer und gerade in Ausbildung zum Sprengberechtigten, habe also, wenn alles gut geht ;-), ab Mitte Juni meinen Befähigungsschein. Mein Kraftfahrer hat nen ADR Grundschein und macht jetzt noch den Aufbaukurs für Klasse 1.
Für mich war nur wichtig, wo ich überall die neutralen Warnschilder und wo ich die Grundplatten für die Einsteck-Großzettel an unserem Fahrzeug anbringen muß, war mir da nicht mehr so sicher. Zur Information, die EX- Zulassung wird gerade geprüft. Der Rest ist mir alles klar, was ich alles zu beachten habe.

Vielen Dank.

Gruß Dani


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