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UN0336 im Container EX- Schutz? #37391 03.09.2024 13:10
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TobiX94 Offline OP
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Hallo zusammen,

wir möchten gerne UN0336 Feuerwerk, 1.4G im Container transportieren. Nun bin ich über die SV651 gestoßen, die die Ausnahme zur V2 (1) gibt.

Fallbeispiel:
Sazzelzugmaschine.. Containerchassis.. 40" Container mit 3700kg NEM 1.4G

Hier mal die beiden Regeln aus dem ADR 2023

V2(1)
"Die Versandstücke dürfen nur in Fahrzeuge EX/II oder EX/III, die den jeweiligen Vorschriften des Teils 9 entsprechen verladen werden........"

SV651
"Die Sondervorschrift V2(1) ist nicht anwendbar, wenn die NEM je Beförderungseinheit nicht höher als 4000kg, vorausgesetzt die NEM je Fahrzeug ist nicht höher als 3000kg"

Meine Meinung:
als ich das gelesen habe dachte ich mir, dass wir diesen Container nicht transportieren dürfen, da der Container auf dem Chassis als ein Fahrzeug gilt und daher höher als 3000kg.

Meinung meines Gefahrgutdozenten:
Wir dürfen das fahren, da die Beförderungseinheit weniger NEM als 4000kg hat.

was meint ihr? bzw. was sagt die Praxis dazu. hat jemand ein Präzedenzfall dazu?

Mit freundlichen Grüßen

Zuletzt bearbeitet von TobiX94; 03.09.2024 13:16.
Re: UN0336 im Container EX- Schutz? [Re: TobiX94] #37394 03.09.2024 13:51
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Gerald Offline
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Hallo Tobi,
Antwort auf
V2(1) "Die Versandstücke dürfen nur in Fahrzeuge EX/II oder EX/III, die den jeweiligen Vorschriften des Teils 9 entsprechen verladen werden........"


Genau so ist es, außer bei UN 0336 (1.4G) wo die Sondervorschrift 651 greift, es geht um Feuerwerkskörper, denn sonst könnte man diese Feuerwerkskörper 1.4G nicht mit einem Fahrzeuge, welche nicht EX/II oder EX/III sind, befördern, außen diesem Grund wird die NEM reduziert.

Antwort auf
wenn die NEM je Beförderungseinheit nicht höher als 4000kg, vorausgesetzt die NEM je Fahrzeug ist nicht höher als 3000kg"


Es geht also nicht um den Container als sollches sondern um die Beförderungseinheit!!! Und so ganz nebenbei, ich kann auch nicht auf einem Sattelanhänger zwei 20 Fuß-Container stellen, wenn z.b. der Unterabschnitt 7.5.2.2 zu beachten ist!

Nachtrag:
Sieh mal unter Abschnitt 1.2.1 unter "Beförderungseinheit" bzw. "Fahrzeug" nach, dass hilft Dir bestimmt weiter, vor allen Dingen im Bezug Fahrzeug und der NEM 3000kg!!!

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 03.09.2024 14:08. Bearbeitungsgrund: Nachtrag:

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN0336 im Container EX- Schutz? [Re: TobiX94] #37395 03.09.2024 13:54
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Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo,

wie begründet denn der Dozent, dass man hier nur die NEM der Beförderungseinheit heranziehen dürfte, warum ignoriert er das "vorausgesetzt die NEM je Fahrzeug ist nicht höher als 3000kg"?

Was gehen würde: Motorwagen/ LKW mit 3000 kg NEM + Anhänger mit 1000 kg NEM (oder anders herum). Jeweils max. 3000 kg NEM, insgesamt max. 4000 kg NEM.

Ein Chassisauflieger ist ein Fahrzeug (Dokument ECE/TRANS/WP.29/78/Rev.6 der Vereinten Nationen, Typ O, Anhänger), durch den mit 3700 kg NEM beladenen Container auf dem Chassis ist die Bedingung der SV651 nicht erfüllt, also nicht anwendbar.

edit: die Frage ist ja nicht: darf der Container in seiner Bauweise verwendet werden, sondern kann die SV651 genutzt werden, sprich "normale" Zugmaschine + "normaler" Auflieger oder müssten EXII-Zugmaschine und EXII-Auflieger verwendet werden.


Zuletzt bearbeitet von Claudi; 03.09.2024 14:03.
Re: UN0336 im Container EX- Schutz? [Re: TobiX94] #37399 03.09.2024 17:17
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M.A.T. Offline
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Hallo,
Ursprünglich geschrieben von: TobiX94
...

Meinung meines Gefahrgutdozenten:
Wir dürfen das fahren, da die Beförderungseinheit weniger NEM als 4000kg hat.


Steht im Widerspruch zu der Fz-Bedingung des ADR. Der Dozent hat vielleicht nicht alles gelesen. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Erleichterung anwendbar ist.
Gruß
M.A.T.


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