Beförderungsdokument Kl.1.4S UN 0432
#37515
04.10.2024 11:07
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Spitfire
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Hallo Community Ich hätte eine Frage, bei der ich keine abschliessende Antwort finden kann und wäre um Unterstützung dankbar. Wir haben Pyrotechnische Gegenstände der Klasse 1.4S, UN 0432 (P1) NEM 40mg / Stk. welche unsere Monteure permanent als Austausch oder Ersatzartikel im Fahrzeug mitführen werden. Sie werden in einer geprüften Gefahrgutverpackung inkl.Belabelung im Fahrzeug sein. Je nach dem ca. 5 Stk pro Fahrzeug. Wird hier ein Beförderungspapier benötigt oder kann das im Zuge der Handwerkerregelung 1.1.3.1 geklärt werden. Besten Dank jetzt schon für euere Antworten
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Re: Beförderungsdokument Kl.1.4S UN 0432
[Re: Spitfire]
#37516
04.10.2024 11:25
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M.A.T.
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Hallo, da nach Ihrer Schilderung die Bedingungen auch nach RSEB erfüllt sind und die Grenze für BK4 eingehalten wird sehe ich da kein Problem mit Ihrer Auslegung, zumindest in D. Falls für A sehe ich auch aus dem Vollzugserlaß keine Einschränkung nach Gefahrgutrecht. M.A.T.
Nachtrag: zum Sprengstoffrecht siehe was Gerald schreibt; analog dürfte es in Ihrem Land Regelungen geben.
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Re: Beförderungsdokument Kl.1.4S UN 0432
[Re: Spitfire]
#37519
04.10.2024 15:18
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Gerald
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Hallo, "Pyrotechnische Gegenstände der Klasse 1.4S, UN 0432 (P1) NEM 40mg / Stk. welche unsere Monteure permanent als Austausch oder Ersatzartikel im Fahrzeug"
Ich hoffe, Du weist schon das UN 0432 dem Sprengstoffrecht in Deutschland unterliegt, es kommt jetzt trauf an, was das für ein pyrotechnischer Gegenstand ist, ich hoffe keine Airbag- und Gurtstfraffereinheit. Sieh mal in der ersten Sprengverordnung §4 Absatz 1 bzw. Absatz 2 bzw. Absatz 3 nach!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Beförderungsdokument Kl.1.4S UN 0432
[Re: Gerald]
#37526
04.10.2024 22:07
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Spitfire
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Guten Abend zusammen
vorerst einmal vielen Dank für die Antworten.... und nein, es sind keine Airbags und Gurtstrafferzünder... sorry, ich habe vergessen, die Angelegenheit betrifft die Schweiz und da ist mir die Sprengstoffverordnung und deren Inhalt bekannt. Mir geht es hauptsächlich darum, muss der Monteur ein Beförderungsdokument dabei haben oder nicht. Er müsste ja bei jedem Verbrauch ein neues Beförderungsdokument erhalten. Wenn die Handwerkerregelung greift, dann nicht, aber eben da bin ich mir nicht so sicher, ob die bei 1.4S UN 0432 überhaupt anwendbar ist. Darum wäre ich um eine Hilfestellung dankbar..z.B. ja geht mit Handwerkerregelung oder nein eben nicht.
Grüsse und ein schönes Weekend
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Re: Beförderungsdokument Kl.1.4S UN 0432
[Re: Spitfire]
#37527
05.10.2024 09:53
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M.A.T.
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Hallo, wie gesagt, Handwerkerregelung geht, Gründe hatte ich genannt. Soweit schweizer Vorgaben dem nicht entgegenstehen - das weiß ich nicht. M.A.T.
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Re: Beförderungsdokument Kl.1.4S UN 0432
[Re: Spitfire]
#37528
05.10.2024 12:12
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Gerald
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Hallo, die Angelegenheit betrifft die Schweiz und da ist mir die Sprengstoffverordnung und deren Inhalt bekannt. Also, wenn ich Dich richtig verstehe, geht es um die Nutzung nur in der Schweiz, dann wäre alles in Ordnung. Denn wir haben hier im Forum gerade im Bezug dieser UN-Nummer, aber wahrscheinlich ein anderes Gerät (in der Schweiz hergestellt), gerade ein kleines Problem bei der Nutzung in Deutschland, und da steht zurzeit die Antwort, leider schon seit ein paar Wochen, noch aus. Im Bezug Gefahrgutrecht hat Dir M.A.T. eine Antwort schon geschrieben.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Beförderungsdokument Kl.1.4S UN 0432
[Re: Gerald]
#37534
07.10.2024 09:50
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Super.. vielen Dank dann können die Monteure auf die Reise geschickt werden.
Zuletzt bearbeitet von Spitfire; 07.10.2024 09:51.
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