Das Problem liegt m.E. nicht in einem Verbot, sondern in den damit vielleicht geweckten falschen Erwartungen. Ihre Eingangsfrage ist ja gerade ein Indiz für ein solches Dilemma. Steht "Umverpackung" drauf dann kann man (Exekutive) fragen, ob alle Bedingungen nach der Begriffsbestimmung und den Vorgaben erfüllt sind. Sind die es dann nicht (Stichwort bspw. Bezettelung der Verpackungen), so wird diskutiert. Ein in sich offentlich stimmige Sendung wird kaum beanstandet, falls aber ein Detail nicht offensichtlich erklärbar ist (selbst wenn es bei denauer Betrachtung stimmen mag) .....
Darum würde ich empfehlen, nicht etwas draufzuschreiben was nicht ist. Dabei kommt mir immer das leidige Urteil des Bayerischen Obersten in den Kopf, wonach eine nicht vorgeschriebene Warntafel auch nicht erlaubt sei.
Gruß
M.A.T.