Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Umverpackung Gefahrgut + LQ #38162 04.02.2025 19:09
Registriert: Sep 2009
Beiträge: 75
ARK Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
Registriert: Sep 2009
Beiträge: 75
Hallo zusammen,

wenn wenn verschiedene Gefahrgüter in derselben Umverpackung verschickt werden, ist (u.a.) auf der Umverpackung der Gefahrgutlabel zu wiederholen,
wenn dieser nicht durch die Umverpackung erkennbar ist. (Regelung: 5.1.2.1 a) (ii) ). Was aber, wenn neben - sagen wir mal Klasse 8 -
auch noch LQ in dieser Umverpackung verschickt wird? Darf der Gefahrzettel LQ hier auch auf die Umverpackung?

Die Regelung 5.1.2.1 a) (ii) ist in der 3.4.1 e) NICHT genannt. Ebenso nicht die 5.1.4. Also ist die Anbringung des LQ-Zettels außen auf der Umverpackung nicht notwendig.

Ich bin der Meinung, wenn man ihn trotzdem anbringt, ist das kein Verstoß gegen das ADR, sondern eine unschädliche Übererfüllung, für die es kein Bußgeld geben dürfte.

Was meint Ihr?


Mit freundlichen Grüßen
ARK
Re: Umverpackung Gefahrgut + LQ [Re: ARK] #38163 04.02.2025 19:38
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,685
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,685
Hallo, nach 3.4.11 / 5.1.2.1 sollte sich die Fragestellung aufklären, oder?
Gruß
M.A.T.

Re: Umverpackung Gefahrgut + LQ [Re: M.A.T.] #38166 05.02.2025 08:06
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,890
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,890
Genau das, die LQ-Raute muss sogar wiederholt werden.

Re: Umverpackung Gefahrgut + LQ [Re: M.A.T.] #38177 05.02.2025 12:05
Registriert: Sep 2009
Beiträge: 75
ARK Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
Registriert: Sep 2009
Beiträge: 75
Hallo,

DANKE für den Hinweis auf die 3.4.11.
Die war mir genauso entgangen, wie die Tatsache, dass sich 5.1.2.1 a) (ii) ausschließlich auf die Gefahrzettel nach Kapitel 5.2 bezieht.


Mit freundlichen Grüßen
ARK
Re: Umverpackung Gefahrgut + LQ [Re: ARK] #38180 05.02.2025 13:30
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,890
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,890
Ursprünglich geschrieben von: ARK
Hallo,

DANKE für den Hinweis auf die 3.4.11.
Die war mir genauso entgangen, wie die Tatsache, dass sich 5.1.2.1 a) (ii) ausschließlich auf die Gefahrzettel nach Kapitel 5.2 bezieht.


Obacht, da steht "Kennzeichen und Gefahrzettel". Und 5.2 unterteilt sich in 5.2.1 Kennzeichnung und 5.2.2 Bezettelung.

Auf Umverpackungen muss beispielsweise auch der Fisch&Baum (5.2.1.8 Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe, der ist kein Gefahrzettel) wiederholt werden oder das Batteriekennzeichen (5.2.1.9)

LQ wird dort aber nicht beschrieben sondern ganz separat in 3.4.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 05.02.2025 13:33.

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Verpacker bei einer "gemeinsamen" Verpackung?
von M.A.T. - 14.02.2025 11:09
UN 1950 oder UN 1057, Rangfolgeregel
von Claudi - 14.02.2025 11:07
Asbest Neuerungen
von Claudi - 14.02.2025 08:55
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3