Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage zu der P800, angewandt für Quecksilber (UN2809).
"Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 erfüllt sind:"
Abschnitt 4.1.1 impliziert für mich damit eine Baumusterzulassung. OK. Aber dann steht da:
"2. Kolben oder Flaschen aus Stahl mit Schraubverschlüssen und einem Fassungsraum von höchstens 3 Litern;..."
Was ist denn eine baumusterzugelassene Flasche aus Stahl mit Schraubverschluss. Dafür gibt es doch gar keine Codierung.