ich bin nicht sicher, ob ich 5.4.1.1.1 C) richtig verstehe: Muss ich in jedem Fall, also bei allen Gefahrzetteln, den Klassifizierungscode auf dem Beförderungspapier angeben?
Schöne Grüße
Andreas
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: Klassifizierungscode auf dem Beförderungspapier
[Re: Andreas_K]
#3886429.04.202517:24
Hallo, wie kommen Sie auf den KC für alle Klassen? Nur für Kl. 1 ist der gefordert. Mit den evtl. Nebengefahrzetteln in der Kl. 1 hat der nichts zu tun, auch wenn es im selben Spiegelstrich steht in c). Also immer für Klasse 1 als Hauptgefahr den KC angeben. Gruß M.A.T.
Re: Klassifizierungscode auf dem Beförderungspapier
[Re: Andreas_K]
#3886630.04.202508:58
Nein, jeder Spiegelstrich von 5.4.1.1.1 c) bezieht sich jeweils auf andere Gefahrgüter und der erste Spiegelstrich eben ausschließlich auf "Stoffe und Gegenstände der Klasse 1".
Die Angabe des Klassifizierungscodes innerhalb des "Gefahrgutstrings" wäre bei anderen Gütern (vorbehaltlich etwaiger Sondervorschriften) ein unzulässiger Einschub und daher nach Anlage 7 der RSEB 500€ "wert".
LG Phil
Re: Klassifizierungscode auf dem Beförderungspapier
[Re: Phi_l]
#3898922.05.202511:24