Exportkontrollbeauftragter
#39058
04.06.2025 16:19
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11010100112
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Hallo in die Runde,
mein Unternehmen hat mir vorgeschlagen, Exportkontrollbeauftragter zu werden. Wie der Name sagt, scheint es um die Exportkontrolle zu gehen, sprich Überprüfung der Versandmitarbeiter, geltendes Recht bei der Ausfuhr von Gütern beachten. Da spielen wohl vorallem Zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Fragen eine Rolle. Gemäß meiner Info hätte ich keine operativen Tätigkeiten, sondern wäre lediglich ein Kontrollorgan. Bisher hat es wohl ein Versandmitarbeiter gemacht, aber diese dürfen sich natürlich nicht selbst kontrollieren, ich als Gb habe ja bereits ähnliche Tätigkeiten bezüglich den Versandmitarbeiter und darf von dieser Tätigkeit aus ja auch nur beratend tätig sein.
Ich bin jedoch neu im Bereich Gefahrgut und auch in der Industrie überhaupt und daher kann ich mir noch nichts konkretes vorstellen, welche neuen Pflichten hier täglich auf mich zukommen. Gibt es andere Mitglieder hier im Forum, die bereits eine ähnliche Konstellation bekleiden und mir hier Erfahrungen mitteilen können? Was ist hier wichtig? Was kommt hier auf mich zu?
Vielen Dank und viele Grüße!
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Re: Exportkontrollbeauftragter
[Re: 11010100112]
#39059
04.06.2025 16:30
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M.A.T.
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Hallo, wenn man sich anguckt, was im Netz alles an Weiterbildung in dem Bereich angeboten wird, scheint das ein ziemlicher Batzen zu sein, den man beherrschen können muß. Und das möglicherweise für jeden einzelnen Vorgang. Es scheint mir, daß diese Stelle eine direkte Verantwortung für jeden Exportvorgang hat, also viel stärker eingebunden ist als ein Gb. Es gibt auch zumindest ein Forum zu dem Thema, mit allerdings weniger Antworten als hier. Viel Erfolg. M.A.T.
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Re: Exportkontrollbeauftragter
[Re: M.A.T.]
#39061
04.06.2025 17:10
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11010100112
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Hallo, verstehe. Mir scheint es so, dass die Firma einen neuen Beauftragten braucht und bei mir passt es eben am besten. Es hieß, dass die Versandmitarbeiter wie gehabt weiterhin ihre operativen Aufgaben erfüllen und ich dann weiterhin lediglich eine Kontrollfunktion habe. Aber hier wäre es eben interessant, wenn andere Mitglieder mir da noch ein paar Einblicke aus dem echten Leben liefern können, sofern sie denn auch diese Tätigkeit ausführen. Da ich hier ebenfalls mit im Boot sitze, wenn etwas schief geht, will ich da lieber noch ein paar sonstige Meinungen hören.
VG!
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Re: Exportkontrollbeauftragter
[Re: 11010100112]
#39062
04.06.2025 19:55
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M.A.T.
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Hallo, vielleicht schauen Sie mal in die diversen Ratgeber im Netz dazu. Mein Eindruck war, daß dieser Beauftragte der gegenüber den Behörden und der GF Verantwortliche für die Einhaltung der Vorschriften ist. Aber das läßt sich wahrscheinlich durch einen Blick in die Rechtsgrundlagen eindeutig klären. Gruß M.A.T.
Nachtrag: ich kann mir nach den neuen Infos von aw_ nicht vorstellen, daß dieser Beauftragte in der Praxis eine reine Kontrollfunktion hat.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 05.06.2025 09:45. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
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Re: Exportkontrollbeauftragter
[Re: 11010100112]
#39063
05.06.2025 08:36
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aw_
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Hallo, Als erstes steht eine Weiterbildung an. Da bekommt man das Wesentliche vermittelt. Im Unternehmen muss das dann praxisgerecht umgesetzt werden. Das beinhaltet Aufgaben wie: - Ermitteln der Güter welche zur Ausfuhr kommen sollen inkl. zollrechtliche Tarifierung - Ermitteln: Dual-Use Waren, Endverwendung, Woher und wohin?, Zweck, etc. - Prüfen von Sanktionslisten von Unternehmen, hauptsächlich im Ausland - Eigenverantwortliches prüfen der Ausfuhren (jede einzelne Sendung) auf Embargos bzw. sonstige Anforderungen im Ausfuhr- und Empfangsland. - Usw. Die Aufwände lassen sich pauschal so nicht festlegen. Es kommt darauf an wohin man exportiert, welche Waren exportiert werden sollen, welche Mengen, wer der jeweilige Geschäftspartner ist, etc. Da kommt schon einiges zusammen und die Ausfuhr seht und fällt mit dem ‚Go‘ des Exportkontrollbeauftragten. Das darf man auf keinen Fall unterschätzen, auch wenn das möglicherweise vorher ein Versandmitarbeiter nebenher bewerkstelligt hat. Das ist ein Dauerauftrag und ohne tägliches zutun nicht zu bewältigen, es sei denn eure Ausfuhren sind überschaubar. Auf jeden Fall muss man umfassende Kenntnisse der Innen- und Außenwirtschaft haben und auch die Änderungen im Blick haben und zeitgleich reagieren. Da passiert ja aktuell einiges in den Weltmärkten. Viel Erfolg!
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Re: Exportkontrollbeauftragter
[Re: aw_]
#39064
05.06.2025 09:19
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M.A.T.
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Hallo aw_ und ein Dankeschön für diesen Praxiseinblick. Dazu eine organisatorische Frage: wann muß / sollte dieser Beauftragte bei einem konkreten Bestellvorgang tätig werden? Beim Eingang der Bestellung oder erst, wenn der Versand ansteht? Ich denke, daß bereits beim Bestelleingang die Prüfung auf Verbote laufen muß, weil sonst eventuell ein handelsrechtlicher Vertrag zustandekommt der danach aufwendig unter Verweis auf höherrangiges Recht aufgelöst werden muß. Oder habe ich da einen Denkfehler? Eigentlich müßte dann bei jedem Bestelleingang zuerst gegen eine aktuelle Datenbank geprüft werden, ob Land, Wirtschaftsgut oder Besteller Sanktionen unterliegen, bevor überhaupt der Eingang weiter bearbeitet wird. Hört sich nach andauerndem Arbeitsaufwand für die Aktualisierung der zugrundeliegenden Datenbank an. Gruß M.A.T.
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Re: Exportkontrollbeauftragter
[Re: M.A.T.]
#39065
05.06.2025 10:51
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aw_
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Hallo M.A.T.
Am meisten Sinn macht es, wenn jedes Unternehmen einen Prozess aufsetzt, welcher an interne Abläufe angepasst ist.
Nur wollte ich einmal pauschal den Aufgabenumfang erläutern, um die berechtigte Eingangsfrage des Kollegen zu beantworten. Sämtliche Anfragen, auch bereits beim Bestelleingang, landen dann nämlich auf seinem Tisch!
gruss aw
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Re: Exportkontrollbeauftragter
[Re: 11010100112]
#39067
05.06.2025 14:48
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Andreas_K
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Ich teile mir das Büro mit unserer Exportkontrollstelle und habe mir eben nochmal die entsprechende Arbeitsanweisung angeschaut.
Die Aufgaben sind nicht eben trivial, der operative Aufwand hoch.
Es ist nicht bloß eine reine Kontrollfunktion. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass das ein Versandmitarbeiter mal eben so nebenher erledigt hat, aber vielleicht ist die Anzahl der betroffenen Artikel bei euch auch wesentlich geringer als bei uns.
Ich würde mir an deiner Stelle ein Seminar zum Thema gönnen, aber keinesfalls vorher zusagen die Aufgabe im Anschluss auch zu übernehmen, falls eure Unternehmenskultur ein solches Vorgehen zulässt.
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: Exportkontrollbeauftragter
[Re: Andreas_K]
#39071
05.06.2025 16:55
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11010100112
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OP
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Hallo an alle, danke für die Impressionen und Tipps. Das werde ich dann mal besprechen und schauen, wie/was ich da noch für Einblicke zunächst hinein bekommen kann.
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