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Beförderungspapier im Führerhaus??? #39073 05.06.2025 21:41
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GaryKuhper Offline OP
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Ich finde im ADR nichts darüber, wo genau das Beförderungspapier bei einer Gefahrgutbeförderung mitgeführt werden soll. Sinn und Zweck des BefP ist es ja auch u.a. im Notfall Rettungskräften Angaben zum Gefahrgut zu machen. Demnach liegt es auf der Hand, das das BefP vom Fahrzeugführer im Führerhaus mitgeführt und ggf. bei Kontrollen vorgezeigt wird. Im ADR finde ich aber nur das ein BefP in der Beförderungseinheit mitgeführt werden muss. Wie und wo, dazu finde ich nichts. Wenn das BefP als Lieferschein am Versandstück selber und auch noch im Laderaum hängt ist damit doch der Mitnahmepflicht genüge getan, oder????? Vielen Dank für Antworten Vorschläge Hinweise

Zuletzt bearbeitet von GaryKuhper; 05.06.2025 21:42.
Re: Beförderungspapier im Führerhaus??? [Re: GaryKuhper] #39074 05.06.2025 22:02
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M.A.T. Online
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Von einer Vorgabe, wo auf der BE die Dokumente mitzuführen sind, ist mir aus GGVSEB oder RSEB nichts bekannt. Aber schauen Sie mal in 8.1.2 ADR 2025.
Antackern an die Versandstücke hielte ich überdies sicherheitstechnisch für suboptimal, weil eher etwas mit den Versandstücken als mit der Kabine passiert und dann die Informationsweitergabe nicht mehr möglich wäre.
M.A.T.

Re: Beförderungspapier im Führerhaus??? [Re: M.A.T.] #39075 06.06.2025 07:57
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aw_ Offline
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Im ADR 2025 steht in der Führerkabine, bei Ecomed steht im Fahrerhaus

8.1.2.1 Ausser den nach anderen Vorschriften erforderlichen Papieren müssen folgende Papiere in der Führerkabine der Beförderungseinheit mitgeführt werden:
a) die nach Abschnitt 5.4.1 vorgeschriebenen Beförderungspapiere für alle beförderten gefährlichen Gü-ter;
b) die in Abschnitt 5.4.3 vorgeschriebenen schriftlichen Weisungen;
c) (bleibt offen)
d) ein Lichtbildausweis gemäss Unterabschnitt 1.10.1.4 für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung.

Re: Beförderungspapier im Führerhaus??? [Re: GaryKuhper] #39076 06.06.2025 08:15
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Phi_l Online
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Zu diesem Themenbereich gibt es aktuell auch Diskussionen in der WP.15, allerdings wurde die Änderung 2025 bewusst so gewählt, dass das Beförderungspapier AUCH in der Fahrerkabine mitgeführt werden muss (https://unece.org/sites/default/files/2023-09/ECE-TRANS-WP15-2023-11e.pdf).

Ein weiteres Papier mit den entsprechenden Angaben kann natürlich trotzdem direkt an der Ladung angebracht werden, aber Sinn der Sache ist es ja, dass man weiß, was geladen ist, ohne die ganze Ladefläche absuchen zu müssen.

Hier das Inf.Paper in welchem berechtigter Weise darauf hingewiesen wird, dass es auch Dokumente geben kann, die nicht aus Sicherheitsrelevanten Gründen in der Fahrerkabine vorliegen müssen sondern auch an anderen Orten in der Beförderungseinheit untergrebacht sein können.

https://unece.org/transport/documen...ments-be-carried-transport-unit-carriage

Zuletzt bearbeitet von Phi_l; 06.06.2025 08:19.
Re: Beförderungspapier im Führerhaus??? [Re: aw_] #39077 06.06.2025 10:34
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Ursprünglich geschrieben von: aw_
Im ADR 2025 steht in der Führerkabine, bei Ecomed steht im Fahrerhaus


Hallo, aw_: im Vogel/Fischer-ADR steht ebenfalls "Fahrerhaus". Möglicherweise geht das auf den Entwurf seit August 2024 zurück, mit dem die Verlage anscheinend vorgearbeitet hatten. Die schweizer Ausgabe hat auch Führerkabine. Die österreichische Änderungsverordnung hat jedoch Fahrerhaus. In der Sache sehe ich durch diese Differenz allerdings kein Problem weil eindeutig ist was gemeint ist.
Hallo Phi_I: Der EIGA-Argumentation kann ich mich nicht anschließen, weil es einmal eine weitere Sonderlocke wäre, die das ADR komplizierter macht und so in der Summe für weniger Sicherheit (und ggf. Nachahmer) sorgt, und daß die Papiere (Zulassungsbescheinigung) ein Umpacken nicht überstehen halte ich für eine wenig tragfähige Begründung - so anfällig ist Papier nicht und so unbeholfen die Fahrer auch nicht (Stichwort Fahrermappe!). Wenn allerdings diese Bescheinigung im Original am Trailer und in Kopie im Fahrerhaus liegt sähe ich kein Problem.
Gruß
M.A.T.


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