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Gb-Bestellung: Wie Dokument aufsetzen? #39101 13.06.2025 09:53
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11010100112 Offline OP
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Hallo in die Runde,

ich bin ja seit kürzerem Gefahrgutbeauftragter und habe hierzu das Dokument des letzten Gb auf meine Person angepasst und vom Geschäftsführer unterschreiben lassen. Soweit alles klar. Allerdings hat eine Berater vor längerer Zeit mitgeteilt, dass das alte Dokument noch zu unspezifisch in dem genannten Aufgabenbereich ist. Also habe ich die Tätigkeiten, die mir aufgrund des GbV und ADR obliegen (1.8.3.3 und 1.8.3.6) dort ausgeschrieben.

Nun frage ich mich dennoch, ob das reicht. Ich habe hierzu mal nach Mustern gegoogelt und finde tatsächlich etwas von der BG RCI (das ist auch unsere BG). Hier könnt ihr mal reinschauen:

https://mediencenter.bgrci.de/shop/a002_02/detail

Und dieses Muster ist tatsächlich ein Witz, da steht wirklich garnichts drin.

Nun meine Frage an euch: Mache ich mir hier zu viele Gedanken? Ist das, was ich bereits oben erwähnt habe, ausreichend? Oder gibt es noch sehr wichtige Details und Einzelheiten, die unbedingt in der Bestellungsurkunde erwähnt sein müssen? Ich habe mich bisher immer an Dokumente von der BG RCI gehalten, weil ich dachte, diese sind mit Hand und Fuß erstellt. Ist das hier auch so oder fehlen da tatsächlich viele Infos, wenn ihr das mit euren eigenen Urkunden vergleicht?

Vielen Dank für die Informationen und VG!

Re: Gb-Bestellung: Wie Dokument aufsetzen? [Re: 11010100112] #39102 13.06.2025 10:26
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DJSMP Offline
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Wie würde jetzt die Behörde sagen: "Für das Formular der Bestellung bestehen keine rechtlichen Vorgaben".

Ich persönlich finde das Formular der BG auch dünn. Ich empfehle, die Verkehrsträger mit aufzunehmen und die Aufgaben schaden sicher auch nicht.

Re: Gb-Bestellung: Wie Dokument aufsetzen? [Re: DJSMP] #39104 13.06.2025 10:37
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Michael Offline
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Hallo,

die Verkehrsträger sind sicher sinnvoll.

Wenn Du der einzige GB bist, ist eigentlich nicht viel mehr nötig. Interessant ist es erst eine Aufteilung der gesetzliche definierten Tätigkeit unter mehreren GBs, welche dann dargestellt werden muss.

Wenn der Bundesrat die vorgeschlagene Änderung der GBV heute akzeptiert (TOP 20), dann muss die Bestellung auch nur in Textform und nicht mehr schriftlich erfolgen.

Re: Gb-Bestellung: Wie Dokument aufsetzen? [Re: Michael] #39106 13.06.2025 11:05
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Claudi Offline
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Die BGen sind nicht unbedingt Experten in Sachen Gefahrgut...

Wir verwenden seit Jahren ezwas mit folgendem Inhalt (ich hab das mal auf "internet GB" abgewandelt): - zutreffendes ankreuzen, ggf. weitere Betriebsstätten aufführen, aber das als Inspiration:

Gemäß § 3 der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (GbV)
bestellt die Geschäftsführung des Unternehmens

Firma
Straße Nr.
PLZ Ort

mit Wirkung vom ... [11010100112] zur/ zum Gefahrgutbeauftragten für folgende Verkehrsträger:
Straße
Schiene
Binnenschiff
Seeverkehr


Die Bestellung gilt für den Betriebssitz in:
Straße Nr., PLZ Ort

Der/die Gefahrgutbeauftragte übernimmt mit der Bestellung die in § 8 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung i. V. m. Unterabschnitt 1.8.3.3 und 1.8.3.6 ADR/ RID/ ADN enthaltenen Rechte und Pflichten für die oben genannte/n Betriebsstätte/n des Unternehmens und wird unter der Verantwortung der Unternehmersleitung tätig.
Die Unternehmensleitung gibt diese Bestellung der oben genannten Person zum/zur Gefahrgutbeauftragten intern schriftlich allen Mitarbeitenden bekannt.

Unterschrift GF + Unterschrift GB

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 13.06.2025 11:05.
Re: Gb-Bestellung: Wie Dokument aufsetzen? [Re: Claudi] #39107 13.06.2025 11:39
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M.A.T. Offline
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Ich hätte dazu zwei Hinweise.
1. Falls mit der Gb-Bestellung auch fachliche Weisungsbefugnis verbunden sein soll (die er im Normalfall nicht hat!) muß das m.E. hier drinstehen - damit ginge dann auch die Verantwortlichkeit für solche Weisungen einher.
2. Es kann ratsam sein, diese Bestellung auch den regelmäßigen Geschäftspartner mitzuteilen, bzw. deren Gb. Vorausgesetzt, die Zusammenarbeit ist generell konstruktiv.
Gruß
M.A.T.

Re: Gb-Bestellung: Wie Dokument aufsetzen? [Re: M.A.T.] #39109 13.06.2025 11:44
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11010100112 Offline OP
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Vielen Dank an alle für die Antworten. Tatsächlich ist damit meine Bestellung schon sehr ausführlich und dementsprechend schon auf Linie mit euren Hinweisen. Die Aufgaben habe ich auch schriftlich noch ausgeführt, ungewöhnliche Spezialformulierungen aufgrund von erweiterten Verantwortlichkeiten gibt es hier ohnehin nicht.

VG!





PS:

Noch eine Frage stellt sich mir. Ich bin auch in IATA geschult (Modul A), um dann dort eine Gb-ähnliche überwachende Tätigkeit auszuüben. Ich denke, dass das bei einigen hier auch der Fall sein wird. Das sollte dann ja auch in der Bestellung erwähnt werden. Da ich neu in meinem Job bin und auch vorher noch nie eine Beauftragung gesehen: Wie sieht hier eure Formulierung aus, die IATA mit als Überwachungstätigkeit erwähnt?

Das ist ja höchstwahrscheinlich wieder ein Fall ohne formale Vorgaben. Gibt es aber hier eine typische Formulierung, die dann "wasserdicht" ist und die ich verwenden sollte?

VG

Zuletzt bearbeitet von 11010100112; 13.06.2025 12:05.
Re: Gb-Bestellung: Wie Dokument aufsetzen? [Re: 11010100112] #39111 13.06.2025 12:32
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Claudi Offline
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Da ICAO TI/ IATA DGR sowas wie ein "zweites Paar Augen"/ einen Überwacher nicht kennen und wir in D auch keine GGVLuft haben, über die sowas - wie beim GB See über die GGVSee - national vorgeschrieben wäre, kann man das für einen "Luft-Überwacher" frei Nase machen als rein unternehmensinternes Konstrukt. Hier müsste also die GF festlegen, was du machen sollst.

In meinem Fall - ich bin aber halt externe GB - steht in unserem Verträgen, dass wir auch nach IATA geschult sind und dazu auf Wunsch beraten können, aber ich schaue mir z. B. nicht gezielt DGDs oder Luft-Versandstücke an und gucke, ob die richtig sind - außer ein Kunde würde das wollen und bezahlen.


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