Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 2 1 2
Definition Ausrüstung bei Lithium-Ionen-Batterien #39296 11.07.2025 15:43
Registriert: Aug 2016
Beiträge: 138
M
moerser Offline OP
Profi
OP Offline
Profi
M
Registriert: Aug 2016
Beiträge: 138
Hallo zusammen,

Laut Verpackungsvorschrift P903 ist Ausrüstung definiert als ein Gerät, für dessen Betrieb die Zellen oder Batterien elektrische Energie liefern.

Ich verstehe das so, dass diese Ausrüstung ein funktionsfähiges Gerät darstellen muss.


Zum Problem:

Ein Kunde versieht große Batterien (>12Kg im stabilen Aussengehäuse) mit einem BMS und einer Schnittstelle für den Einbau in Batteriespeicher und versendet diese unter "UN 3481 Batterien in Ausrüstung"

zum einen:

- mehrere dieser "Geräte" in einem ungeprüften Karton.

oder auch:

- mehrere dieser "Geräte" in einem Gestell und definiert das Gestell als Ausrüstung, da es nicht nur zum Transport dient, sondern die Gestelle sammt den Batterien in dem Batteriespeicher verbaut werden.


Ich bin der Meinung, das er sich da auch auf dünnen Eis begibt und letzlich auch keinen Vorteil hat, da er ja auch unter UN 3480 nach P903 (2) auch keine Bauartgeprüfte Verpackung benötigt.

Habe ich da jetzt einen Gedankenfehler?

Grüße Thomas

Zuletzt bearbeitet von moerser; 11.07.2025 15:44.
Re: Definition Ausrüstung bei Lithium-Ionen-Batterien [Re: moerser] #39297 11.07.2025 16:48
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,131
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,131
Hallo Thomas,
in der Verpackungsvorschrift P903 steht: "«Ausrüstung» im Sinne dieser Verpackungsanweisung ist ein Gerät, für dessen Betrieb die Zellen oder Batterien elektrische Energie liefern." und ich lese das so, das für ein Gerät eine Zelle oder Batterie die Energie für den Betrieb des Gerätes liefert!

Aber nicht die Energie in einem Batteriespeicher speichert!!! Ich finde auch, dass es dabei auf ganz dünnen Eis ist.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Definition Ausrüstung bei Lithium-Ionen-Batterien [Re: Gerald] #39298 11.07.2025 17:22
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,006
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,006
Hallo, moerser,
ich stimme Gerald zu. Sehr dünn.
"Betrieb" ist untrennbar mit Verbrauch der gespeicherten Energie, um etwas zu bewirken, verbunden. Hier wird nichts verbraucht. Also kein Gerät.
Hilfreich ist auch die Aufzählung in SV 388.
Gruß
M.A.T.

Re: Definition Ausrüstung bei Lithium-Ionen-Batterien [Re: M.A.T.] #39300 11.07.2025 17:55
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,131
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,131
Hallo M.A.T.,
Antwort auf
Hilfreich ist auch die Aufzählung in SV 388.


Und aus diesem Grund ist es nicht schlecht, wenn man bei der P903 bei "Ausrüstung ....ist ein Gerät,..." rechts am Rand den Hinweis auf die SV 388 mit der Seite 728 schreibt, und da in der SV 388, "Beispiele für Geräte" grün gemarkert ist, findet man es natürlich schnell.

Das meine ich mit, das ADR-Buch muss man schon für die Anwendung und Nutzung etwas bearbeiten, wie ich es schon mal sinngemäß in einem Beitrag geschrieben habe. Klar macht das jedes mal etwas arbeit, wenn das neue ADR erscheint, aber es lohnt sich auf jeden Fall für die tägliche Arbeit mit dem ADR.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Definition Ausrüstung bei Lithium-Ionen-Batterien [Re: Gerald] #39302 11.07.2025 17:59
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,006
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,006
Hallo, Gerald,
genau. Ist auch für P004 sinnvoll.
Darum habe ich während meiner Verlagszeit die Verweise in den vier Büchern eingeführt, und mach es für meine Ex. weiterhin so.
Gruß
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 11.07.2025 21:53. Bearbeitungsgrund: Tippfehler
Re: Definition Ausrüstung bei Lithium-Ionen-Batterien [Re: M.A.T.] #39304 13.07.2025 11:48
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,051
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,051
Also ein Gestell ist ganz sicher keine Ausrüstung, denn dieses Gestell ist kein Verbraucher, nutzt keine Energie aus der Batterie.

Ich denke, folgende Diskussion könnte hilfreich sein: https://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads.php/topics/37070/2

Da wurde das Thema schon mal behandelt (Balkonkraftwerke) und es wurde argumentiert, dass ein Wechselrichter verbaut war, dieser mittels Batterieenergie etwas tut und es daher eine UN3481 sein darf - auch wenn die Hauptnutzung der Batterieenergie nicht durch den Wechselrichter stattfindet sondern durch irgendwas anderes außerhalb des Balkonkraftwerks.

Re: Definition Ausrüstung bei Lithium-Ionen-Batterien [Re: Claudi] #39316 14.07.2025 19:07
Registriert: Aug 2016
Beiträge: 138
M
moerser Offline OP
Profi
OP Offline
Profi
M
Registriert: Aug 2016
Beiträge: 138
Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Also ein Gestell ist ganz sicher keine Ausrüstung, denn dieses Gestell ist kein Verbraucher, nutzt keine Energie aus der Batterie.

Ich denke, folgende Diskussion könnte hilfreich sein: https://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads.php/topics/37070/2

Da wurde das Thema schon mal behandelt (Balkonkraftwerke) und es wurde argumentiert, dass ein Wechselrichter verbaut war, dieser mittels Batterieenergie etwas tut und es daher eine UN3481 sein darf - auch wenn die Hauptnutzung der Batterieenergie nicht durch den Wechselrichter stattfindet sondern durch irgendwas anderes außerhalb des Balkonkraftwerks.



Da die einzelnen Batterien definitiv > 12 kg liegen und über ein stabiles Gehäuse verfügen, ist ja nach P903 eh keine geprüfte Verpackung erforderlich, von daher werde ich dem Kunden wohl vorschlagen die Batterien als UN3480 zu versenden.

Das mit dem Wechselrichter könnte ich als Ausrüstung ja noch verstehen, aber mein Kunde montiert ein BMS und eine Schnittstelle an dem Akku, damit kann die Batterie aber noch nicht mehr als ge- und entladen werden und mit dem Steuerungssystem des Batteriespeichers Kommunizieren.

Wenn das schon als "in Ausrüstung" durchgeht, dann wäre ja auch jede Batterie die über BMS und Bluetooth kommunizieren kann UN4381.

Nach ADR, RID oder IMDG gibt es ja auch keine Beschränkung der Anzahl der Batterien pro Versandstück.
- Ist das Richtig, dass es beim Luftverkehr nur zwei Batterien pro Versandstück sein dürfen?
- Gibt es überhaupt im Luftverkehr was adäquates zur P903 (2)?

Zuletzt bearbeitet von moerser; 14.07.2025 19:08.
Re: Definition Ausrüstung bei Lithium-Ionen-Batterien [Re: M.A.T.] #39317 14.07.2025 19:22
Registriert: Aug 2016
Beiträge: 138
M
moerser Offline OP
Profi
OP Offline
Profi
M
Registriert: Aug 2016
Beiträge: 138
Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, moerser,
ich stimme Gerald zu. Sehr dünn.
"Betrieb" ist untrennbar mit Verbrauch der gespeicherten Energie, um etwas zu bewirken, verbunden. Hier wird nichts verbraucht. Also kein Gerät.
Hilfreich ist auch die Aufzählung in SV 388.
Gruß
M.A.T.


Die Aufzählung in der SV388 ist meiner Meinung nach nicht hilfreich, da dort eigentlich nur Beispiele aufgezählt sind um Fahrzeuge und Ausrüstung anzugrenzen.

z.B.:
Aufsitzrasenmäher => Fahrzeug
Rasenmäher => Ausrüstung

Re: Definition Ausrüstung bei Lithium-Ionen-Batterien [Re: moerser] #39318 14.07.2025 19:39
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,006
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,006
Es geht in der Ausgangsfrage wesentlich darum, was ein Gerät ist. In der SV 388 steht wörtlich:
"Beispiele für Geräte sind Rasenmäher, Reinig ..."
Da die P 903 wiederum "Ausrüstung" als "ein Gerät" definiert, welches zudem "betrieben" wird, ist für mich die sachlogische Argumentationskette geschlossen, da ein Gestell nicht "betrieben" werden kann und keine der Eigenschaften hat, die die beispielhaft genannten Geräte haben.
M.A.T.

Re: Definition Ausrüstung bei Lithium-Ionen-Batterien [Re: M.A.T.] #39319 14.07.2025 20:24
Registriert: Aug 2016
Beiträge: 138
M
moerser Offline OP
Profi
OP Offline
Profi
M
Registriert: Aug 2016
Beiträge: 138
Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Es geht in der Ausgangsfrage wesentlich darum, was ein Gerät ist. In der SV 388 steht wörtlich:
"Beispiele für Geräte sind Rasenmäher, Reinig ..."
Da die P 903 wiederum "Ausrüstung" als "ein Gerät" definiert, welches zudem "betrieben" wird, ist für mich die sachlogische Argumentationskette geschlossen, da ein Gestell nicht "betrieben" werden kann und keine der Eigenschaften hat, die die beispielhaft genannten Geräte haben.
M.A.T.


Beim Gestell ist das klar, das kann auch in meinen Augen keine Ausrüstung sein.


Es werden aber auch Batterien ohne Gestell in ungeprüften Verpackungen versendet und da wird das an der Batterie montierte BMS mit Kommunikationsschnittstelle als Ausrüstung / Gerät betrachtet.

Meiner Meinung nach wäre hier aber eh keine geprüfte Verpackung erforderlich, das die einzelnen Batterien > 12kg und mit einem stabilen Gehäuse versehen sind.

Seite 1 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Brand bei Entsorger
von Gerald - 14.07.2025 13:27

Tunnelbeschränkungscode

von Gerald - 14.07.2025 13:14
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3