BMS ist Teil der Batterie und wird mitgeprüft bei der Zulassung, kann also keine Ausrüstung sein.
Schnittstelle selbst ist kein Verbraucher sondern funktional eine Steckdose, und kann darum auch keine Ausrüstung sein.
M.A.T.
Was dann die nächste Frage eröffnet.
Wenn die Batterien ohne BMS kommen (
Prüfzusammenfassung liegt vor) und nun an die komplette Batterie nun noch ein "BMS mit Kommunikationsschnittstelle" "
angeflanscht" wird
(
der Anschluss erfolgt über die Pole der ursprünglichen Batterie, die eigentliche Batterie wird nicht verändert),
erfordert das dann eine neue Prüfung?
P.S. Ich sage immer "
BMS mit Kommunikationsschnittstelle", was das genau beinhaltet wollte man mir jetzt nicht erklären (
hätte ich vermutlich eh nicht verstanden).
