Geringste Stoffmengen Klasse 1 im Abfall
#39402
24.07.2025 12:55
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Class1
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Hallo zusammen,
Sachverhalt: Es sollen gebrauchte Filterkartuschen für die Entsorgung befördert werden, die allerdings im Milligramm-Bereich Mengen eines Klasse-1-Explosivstoffs enthalten. Mengenmäßig wesentlichere Bestandteile sind z.B. Blei und andere umweltgefährdende Stoffe (Schwermetalle).
Gem. 2.2.1.1.1 b) ADR unterliegen Gegenstände, "die explosive Stoffe [...] in so geringer Menge enthalten, dass [...] Entzündung oder Zündung während der Beförderung [folgenlos bleiben]" nicht den Vorschriften der Klasse 1.
Habt ihr einen Tipp für den Eintrag im Beförderungspapier?
Es sträubt sich bei mir etwas, für diesen Posten als Abfall mit nicht genau bekannter Zusammensetzung gem. 2.1.3.5.5 ADR das "im Zweifelsfall höchste Gefahrenniveau anzuwenden" und dann ein Versandstück als Klasse 1 mit z.B. NEM: 0,002 KG anzugeben. Oder sehe ich das falsch?
Es würde mich sehr freuen, wenn jemand eine Meinung dazu hat, denn für mich ist es der erste Kontakt mit Mengen im Milligramm-Bereich. Vielen Dank!
Viele Grüße
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Re: Geringste Stoffmengen Klasse 1 im Abfall
[Re: Class1]
#39403
24.07.2025 13:48
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M.A.T.
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Hallo und Willkommen in den Gefahrgut-Foren Zunächst mal die Frage, um wieviel Gramm es sich wirklich handelt. 0,002 kg sind m.W. 2 g, Sie sprechen aber von Milligramm, das wären dann 0,000002 kg.
Dann gehen Sie vermutlich davon aus, daß die anderen Gefahren überwiegen und danach eine GG-Klassifizierung erfolgt, richtig? Dann wäre der BP-Eintrag so zu schreiben wie es der schließlich gefundenen UNNR entspricht. Falls Kl.1 hier nicht relevant wäre würde der Eintrag auch keinen Hinweis auf Kl.1 enthalten. Anderfalls wäre die 1 nach 2.1.3.5.3 vorrangig bei der Einstufung.
Ich würde hier unbedingt Rücksprache mit der BAM nehmen, falls Ihnen nicht schon ein entsprechender Test für diese Kleinstmengen und eine entsprechende Freistelllung von der BAM vorliegt. Die Entscheidung darüber (also die Klassifizierung) darf bei Klasse 1 nicht der Versender treffen.
Gruß und viel Erfolg M.A.T.
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Re: Geringste Stoffmengen Klasse 1 im Abfall
[Re: M.A.T.]
#39405
24.07.2025 14:53
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Hallo M.A.T.,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ihre Einordnung der 0,002 kg ist voll richtig, es geht um Stückgut von 10 kg bei 200 mg/kg Stoffbelastung. So komme ich auf die 2 g.
2.1.3.5.3 ADR habe ich natürlich auch gelesen und sehe dies ebenfalls wie Sie als einschlägig an, sofern mir niemand bestätigen kann, dass die Konzentrationen so gering sind, dass keine Gefahr ausgeht. Eine entsprechende Anfrage hatte ich bereits vor meinem Posting versendet.
Danke für Ihren Satz "Die Entscheidung darüber (also die Klassifizierung) darf bei Klasse 1 nicht der Versender treffen."
Viele Grüße
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Re: Geringste Stoffmengen Klasse 1 im Abfall
[Re: Class1]
#39406
24.07.2025 15:05
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M.A.T.
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Hallo, Class1 nur zur Sicherheit: die Zuständigkeit für die Klassifizierung bei 1 leitet sich aus 2.2.1.1.3 3. Absatz iVm § 8(1) Nr. 1 a) GGVSEB ab. In Ihrem Fall ist auch 2.2.1.1.8.1 interessant. Gruß M.A.T.
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Re: Geringste Stoffmengen Klasse 1 im Abfall
[Re: M.A.T.]
#39407
24.07.2025 15:13
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