Hallo Gerald,
das finde ich eine gute Übersicht für den Traktorfahrer, danke für die Verlinkung.
Kleiner Vorschlag als Ergänzung:
Weitere Einschränkungen gelten in Deutschland für Klassen 1, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2 nach GGVSEB (Anlage 2, 2.1c).
Für die Landwirtschaft gibt es spezielle Reinigungsmittel und diverse Betriebsmittel der Klassen 4.1, 4.2, 4.3 (je VP I+II), 5.1 (VP I) und 5.2.
Ist beschränkt auf jeweils maximal 1 KG je Beförderungseinheit. Betrifft mir konkret bekannte Produkte UN 3105, 3107, 3108, 3109.
Außerdem kann Möglichkeit 1 und 4 generell kombiniert werden.
Grüße, Peter