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Endverbleibserklärung - wer unterschreibt? #39494 21.08.2025 09:28
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11010100112 Online OP
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Hallo in die Runde,

ich wurde soeben vom Einkauf gefragt, ob ich nicht als Gefahrgutbeauftragter auch Endverbleibserklärungen unterschreiben könnte. Nun gehört das ja nicht zu den Pflichten des Gb gemäß GbV, von daher hat es eigentlich ja nichts damit zu tun. Prinzipiell ist es aber natürlich auch irgendwo in dem Dunstkreis der Tätigkeiten zu verorten, den man mit seinen Kenntnissen durchführen könnte. Ich habe also gesagt, es spricht vermutlich nichts dagegen. Aber ich wollte nochmal nachfragen, was denn andere dazu sagen.

Gibt es von euch welche, die auch diese Tätigkeit übernehmen? Oder sollte das immer irgend ein Bereichsleiter vom Einkauf / Supply Chain / ... machen?

Die Frage ist natürlich keine richtige Gefahrgut-Frage, aber da ich aufgrund meiner Gb-Tätigkeit hier überhaupt erst kontaktiert wurde, dachte ich, haben vielleicht trotzdem welche hier eine Meinung dazu.

Vielen Dank und viele Grüße!

Re: Endverbleibserklärung - wer unterschreibt? [Re: 11010100112] #39495 21.08.2025 10:03
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Claudi Online
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In der Rolle des GB: auf keinen Fall unterschreiben, hat mit GG und den Aufgaben des GB nichts zu tun.

Würde man sich dazu bereit erklären, übernimmt man plötzlich eine ganz andere Rolle. Ist man dazu befugt vom Unternehmer? Ist man dafür eingestellt? Kriegt man das bezahlt? Muss das nicht eigentlich jemand anderes machen?

Als GB oder jemand, der nicht im Bereich Warenwirtschaft, Außenwirtschaft, Zoll etc. tätig oder im Unternehmen involviert ist, weiß man doch gar nicht, welche Waren betroffen sind, wer das kauft, was der Käufer damit vor hat bzw., wenn man Endverwender ist: ist die Verwendung zulässig, welches Formular etc.. Landet dann irgendwas doch in falschen Händen, hängt man erstmal am Fliegenfänger.

Das muss also jemand machen, der diese Erklärung überhaupt aufgrund von Kenntnissen zum Verbleib der Ware und derartigen Abläufen abgeben kann.

Der GB ist außerdem eine Stabsstelle, so eine Unterschrift dürfte eine Linienaufgabe sein - also GF oder jemand, der von ihm beauftragt wurde.

Wenn man GB ist und daneben noch eine Linienfunktion hat, z. B. Supply Chain Manager ist, dann unterschreibt man in der Rolle des SPM, nicht in der des GB.

Re: Endverbleibserklärung - wer unterschreibt? [Re: 11010100112] #39496 21.08.2025 10:50
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M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo, Ich empfehle diese Seiten auszuwerten, ob Sie überhaupt von der organisatorischen Stellung, dem Verantwortungsbereich und der Fachkenntnis berechtigt wären, eine solche Erklärung abzugeben. Für einen Gb-Arbeitsbereich kann ich mir das nicht vorstellen, dnn es ist ein ganz anderer Rechtsbereich und vor allem politisch hochsensibel.
Gruß
M.A.T.

Re: Endverbleibserklärung - wer unterschreibt? [Re: M.A.T.] #39497 21.08.2025 10:53
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11010100112 Online OP
Spezi
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Spezi
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Hallo ihr beiden,

vielen Dank für die aussagekräftige Antwort. Ich habe schon genug Beauftragungen, dementsprechend kommt mir das sehr gelegen ...

Viele Grüße!


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