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Kiste aus Kunststoff 4H2 / Nutzungsdauer #39526 01.09.2025 11:22
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Feuerstein Offline OP
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Liebe Gefahrgutgemeinde,

ich habe eine Fragestellung bei der ich gern Eure Sichtweise auf die Auslegung hätte.
O.g. Kiste aus starrem Kunststoff 4H2 hat ein Herstelldatum. Verliert diese Kiste wie auch Fässer, Kanister oder Kombinations-IBC automatisch nach 5 Jahren ihre Zulassung ?

ADR 4.1.1.15 zählt explizit bestimmte Verpackungsarten auf, die Kiste aus starrem Kunststoff ist aber nicht dabei.

Heisst das diese Vorschrift gilt nicht für meine o.g. Kiste, bzw. auf welche Regelung zur Nutzungsdauer kann/muss ich mich dann beziehen.

Vielen Dank schon im Voraus für Eure Rückmeldungen und Einschätzungen zu diesem Thema.

Re: Kiste aus Kunststoff 4H2 / Nutzungsdauer [Re: Feuerstein] #39527 01.09.2025 11:32
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M.A.T. Online
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Hallo, Feuerstein,
prinzipiell sind Kisten hier nicht erfaßt, das sehe ich wie Sie. Allerdings kann in Teil 4 stoffabhängig noch anderswo eine Begrenzung stehen (zB Assimilierungsliste UN 1790) oder 4.1.1.21.7. Auch die 6.1.4.13.4 kann relevant sein. Sicherheitshalber auch die Prüfbescheinigung des Verpackungsherstellers anschauen.
Gruß
M.A.T.

Re: Kiste aus Kunststoff 4H2 / Nutzungsdauer [Re: Feuerstein] #39528 01.09.2025 11:34
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Phi_l Offline
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Hallo Feuerstein,

was zählt sind die Vorschriften, dort wird wie beschrieben nur für bestimmte Verpackungen eine höchstzulässige Verwendungsdauer vorgeschrieben und Kisten aus Kunststoff gehören nicht dazu, ergo gibt es keine allgemeine "feste" höchstzulässige Verwendungsdauer. Hier muss/darf also jeder selbst beurteilen, ob die Kiste noch geeignet ist.

Das ist auch in sofern nachvollziehbar, als das die gelisteten Verpackungen für den direktem Kontakt mit flüssigen Gefahrgütern gedacht sind, und diese somit deutlich stärker beansprucht werden.

Nichts desto trotz müssen natürlich von der Kiste alle übrigen zutreffenden Verpackungsvorschriften eingehalten werden, es gibt eben nur kein vorab festgelegtes "Ablaufdatum".

LG Phil

Zuletzt bearbeitet von Phi_l; 01.09.2025 11:34.

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