Hallo Feuerstein,
was zählt sind die Vorschriften, dort wird wie beschrieben nur für bestimmte Verpackungen eine höchstzulässige Verwendungsdauer vorgeschrieben und Kisten aus Kunststoff gehören nicht dazu, ergo gibt es keine allgemeine "feste" höchstzulässige Verwendungsdauer. Hier muss/darf also jeder selbst beurteilen, ob die Kiste noch geeignet ist.
Das ist auch in sofern nachvollziehbar, als das die gelisteten Verpackungen für den direktem Kontakt mit flüssigen Gefahrgütern gedacht sind, und diese somit deutlich stärker beansprucht werden.
Nichts desto trotz müssen natürlich von der Kiste alle übrigen zutreffenden Verpackungsvorschriften eingehalten werden, es gibt eben nur kein vorab festgelegtes "Ablaufdatum".
LG Phil
Zuletzt bearbeitet von Phi_l; 01.09.2025 11:34.