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Re: Prüffrist für deutsche Feuerlöscher im Ausland [Re: DJSMP] #39590 09.09.2025 16:44
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Nee, ich war SP01, aber hab während des Studiums ja erst nach einem anderen Praxisbetrieb (ganz ohne Gefahrgut) ins Zentrum der (mindestens sächsischen) Gefahrgutkompetenz gewechselt... Gelbe Seiten (ja, das Papierbuch), kein anderer Betrieb wollte während des Semesters jemanden zwischendurch aufnehmen, nur *dort* war irgendwie in SP01 kein Studi dabei und so war ein Platz frei für mich.

Re: Prüffrist für deutsche Feuerlöscher im Ausland [Re: Claudi] #39592 09.09.2025 16:48
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Eine Frage: Was bitte ist hier SP01 oder SP03?
Studiengang?
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Re: Prüffrist für deutsche Feuerlöscher im Ausland [Re: M.A.T.] #39594 09.09.2025 19:36
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Hallo, habe mal eines der KI-Angebote mit der Frage nach den Feuerlöscherfristen in Deutschlands Nachbarstaaten gefüttert. Die interessante Antwort in der anhängenden pdf-Datei.
Versuche, die jeweils angegebene URL für fünf Staaten mit dem Dokument zu öffnen, führten nur bei Dänemark zum Erfolg; in dem gefundenen Dokument habe ich allerdings keine "Håndildslukkere" in § 72 gefunden.
Gruß
M.A.T.

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
Feuerlöscherfrage2.pdf (94.3 KB, 11 Downloads)
Re: Prüffrist für deutsche Feuerlöscher im Ausland [Re: M.A.T.] #39595 10.09.2025 07:46
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Eine Frage: Was bitte ist hier SP01 oder SP03?
Studiengang?
M.A.T.

#
Ja.

Back to the Feuerlöscher:

Ein bekannter Verlag, der auch online seinen Fokus auf Gefahrgut hat ;-) hat eine Liste mit Stand 01.12.2022 mit einigen Ländern und deren Feuerlöscherprüfungen (leider nur für Abonnenten/ Leute zu online-Zugang dort).

Das scheint sehr divers zu sein: manche Länder haben laut der Liste Inspektionen des Anwenders alle 3 Monate, Testentleerungen, erweiterte Instandhaltung für bestimmte Löschmittel... das ist alles anscheinend sehr unharmonisch.

Re: Prüffrist für deutsche Feuerlöscher im Ausland [Re: Claudi] #39597 10.09.2025 11:05
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Ich würde erwarten, dass sich NL-Recht (wo irgendwo die Prüffrist geregelt sein wird) auf in NL hergestellte Feuerlöscher bezieht.

Die FL-Prüffristen und Prüfumfänge sind national ziemlich verschieden und kein Beförderer kann sowas sicherstellen, wenn er aus dem Ausland in die jeweiligen Länder fährt.

Es ist ja schon kompliziert genug, wenn ein z. B. deutscher Beförderer FL aus NL kaufen und einsetzen würde.


Und ich würde auch erwarten, dass es in D so geregelt ist.

Mein Gedanke: Die Prüfungen für deutsche FL-Geräte finden doch in Deutschland statt. Warum sollte man ein anderes Prüfintervall als 2 Jahre festlegen? Wenn da die 2-Jahres-Frist draufsteht, wurde deutsches Recht korrekt angewandt. Und man wird ja wohl nicht auf deutschem Hoheitsgebiet niederländisches Recht anwenden müssen...

Aber das scheint mit ein Dauerbrennerthema (pun intended) zu sein.


Machen ist wie Wollen - nur krasser!
Re: Prüffrist für deutsche Feuerlöscher im Ausland [Re: Tim] #39598 10.09.2025 11:17
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Claudi Offline
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Ja, wie wäre das?

D-Fahrzeug mit D-Feuerlöschern in NL. - hier sollte man davon ausgehen, dass 2 Jahre (D-Frist) gelten

D-Fahrzeug mit NL-Feuerlöschern in D. - gelten hier die Fristen aus D oder aus NL? Muss man dann zum Prüfen nach NL fahren?

NL-Fahrzeug mit NL-Feuerlöschern in D. - als Verlader kann man auf die Prüfplaketten schauen, aber muss man auch die NL-Fristen kennen?

D-Fahrzeug mit NL-Feuerlöschern in NL. - gelten dann die NL-Fristen?

Gerade in Grenzregionen kann ich mir vorstellen, dass jemand auch mal FL aus dem Nachbarland kauft (billiger?) oder ein Fahrer im internationalen Verkehr auch mal unterwegs einen FL irgendwo kaufen muss, weil ihm einer geklaut wurde oder ähnl.

Re: Prüffrist für deutsche Feuerlöscher im Ausland [Re: Claudi] #39599 10.09.2025 11:37
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Genau solche Fragestellungen könnten durch entsprechende Wortwahl im ADR hinfällig werden. Prüffrist des Herstellungslandes des FL plus entsprechende Plakette mit nächstem Prüfdatum auf dem Löscher wären ideal.
Vielleicht könnten die Vorschriftenmacher mal ne Woche länderübergreifend und auch durch Kontrollen fahren - sofern ADR-Schein vorhanden. Reisen bildet ja.
M.A.T.

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