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GG Versandstücke in Container sichern #39345 18.07.2025 09:29
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Angelina Offline OP
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Hallo zusammen,
wir sind uns hier gerade etwas uneinig sick
Wenn wir jetzt zB.6 kleine Gefahrgut Versandstücke in den Container stauen, darf man zur Ladungssicherung alle 6 auf eine Europalette schnüren ?
Meines Erachtens würde es dann zu einer Umverpackung werden und dann würden die IMO's ja nicht mehr stimmen ! shocked
Oder gibt es da für die Containerstauung andere Angaben !
Wenn ja, wo finde ich die Information ! frown

Gruß
Angelina

Re: GG Versandstücke in Container sichern [Re: Angelina] #39346 18.07.2025 09:44
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Jacob Madsen Offline
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Hallo Angelina,

im Prinzip gibt es da kein Problem, solange die Versandstücke keiner Trennanforderung gem. der Trenntabelle in Abschnitt 7.2.4 IMDG-Code und keiner besonderen Trennanforderung gem. der jeweiligen Spalte 16b der Gefahrgutliste unterliegen.
Siehe auch UA 7.2.3.2 IMDG-Code.
Das Herstellen einer Umverpackung zur besseren Handhabung und Ladungssicherung aller sechs Versandstücke ändert auch nichts. Du musst die Anforderungen an eine Umverpackung gem. Abschnitt 5.1.2 IMDG-Code erfüllen.
Eine IMO-Erklärung kann alle sechs Versandstücke, wohlmöglich unterschiedlicher UN-Nummern, umfassen, wenn es keine Trennanforderung gibt. Das galt aber auch schon in meinem ersten Satz.
In der IMO-Erklärung hat jedes Versandstück natürlich seine erforderliche Angaben gem. UA 5.4.1.4 IMDG-Code.
Zusammenfassend kann man eine Bemerkung hinzufügen: " Versandstücke befinden sich in einer Umverpackung mit dem Gesamtgewicht ... kg".

Dann sehe ich keine Hürde nicht so zu handeln.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

**********

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Re: GG Versandstücke in Container sichern [Re: Jacob Madsen] #39347 18.07.2025 10:12
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Claudi Offline
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Genau.

Man muss sich da gedanklich vom Luftverkehr/ der DGD lösen, die "overpack used" kennt.

ADR/ IMDG-Code kennen natürlich Overpacks, aber im Beförderungspapier/ der IMO-Erklärung muss dazu nix geschrieben werden. Das führt dazu, dass man laut Papieren 5 Kanister hat, vor einem steht aber z. B. 1 große Holzkiste als Overpack (und in ihr stehen die 5 Kanister).
Das entspricht dem IMDG-Code (und ADR) - aber wie Jacob Madsen schreibt, schadet es nicht, trotzdem sowas wie "Overpack used, 1 wooden crate, containing 5 jerricans UN3H1 (10 litres each), total 50 litres)" oder sowas zu schreiben.

Re: GG Versandstücke in Container sichern [Re: Claudi] #39348 18.07.2025 10:53
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
...Das entspricht dem IMDG-Code (und ADR) - aber wie Jacob Madsen schreibt, schadet es nicht, trotzdem sowas wie "Overpack used, 1 wooden crate, containing 5 jerricans UN3H1 (10 litres each), total 50 litres)" oder sowas zu schreiben.


Würde ich sogar zur Erleichterung der Packplanung für den Container sehr empfehlen, falls das ein Stuffing Center macht und Sie nicht selbst FCL versenden. Dafür bietet sich Feld 9 an.

Zum Thema Trennung: bitte auch auf 5.4.1.5.11.1 achten; es kann sein, daß Stoffe einer Trenngruppe zuzuordnen wären auch wenn in der Tabelle keine angegeben ist.
Gruß
M.A.T.

Re: GG Versandstücke in Container sichern [Re: Claudi] #39467 14.08.2025 12:44
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Angelina Offline OP
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Danke Claudi,
ja, das ist manchmal schwer smile mit der Abweichung vom Luftverkehr !

Re: GG Versandstücke in Container sichern [Re: M.A.T.] #39468 14.08.2025 12:48
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Hallo M.A.T
Danke Dir wink...ja, den Trenngruppeneintrag, tragen wir immer mit ein eek

Re: GG Versandstücke in Container sichern [Re: Angelina] #39628 17.09.2025 10:50
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Hallo,

ich bräuchte bitte mal zu folgender Thematik eine Antwort:

"Wir haben ein Problem ( nicht wirklich wir, sondern der Kunde) mit der Beladung eines Seecontainers.
12 Paletten 120 x 120 x 105 cm
1 Palette 120 x 120 x 70 cm mit Fässern der UN 1993, 3, II, sollen nach China verschifft werden.

Auf Grund der Größe der Paletten, passt 1 Palette nicht mit in den Container.
So zieht es sich schon eine Weile hin, da es teuer wird für den Kunden.
Das konnten wir im Vorfeld nicht wissen. Die Ware ist fertig verpackt und auch die Zollstellung erledigt.
Es wäre für uns ein enormer Aufwand, im Nachhinein was zu verändern.
So meine Frage, darf man evtl. Paletten übereinanderstellen (stapeln) ?
Ich habe gelernt, dass man bei Gefahrgut zumindest auf dem LKW nicht stapeln darf.
Die Container sind genormt auf die Standardpaletten von 114 x 114 cm, diese würden problemlos in einen Container passen.
Auf diesen Paletten stehen unsere Fässer über, packen wir sie aus Sicherheitsgründen (damit die Fässer beim Transport nicht eingedrückt werden) auf eine größere."

Hoffentlich kann mir jemand dazu helfen ?

LG smile

Re: GG Versandstücke in Container sichern [Re: GG1981] #39629 17.09.2025 10:56
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Michael Offline
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Hallo,

wenn die Fässer die Belastung nachweisbar aushalten sollte das grundsätzlich nicht das Problem sein.

Schwierig wird die Sicherung. Im Optimalfall kann das an der Stirnwand Formschlüssig mit entsprechender Sicherung nach links/rechts und nach hinten erfolgen. Dafür muss dann aber auch die gleichmässige Gewichtsverteilung gesichert sein.

Wenn dies nicht gelingt, müssten die Paletten oben in alle Richtungen durch entsprechende Konstruktionen gesichert werden, wäre also auch ein großer Aufwand.

Gruß

Re: GG Versandstücke in Container sichern [Re: GG1981] #39630 17.09.2025 11:12
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M.A.T. Online
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Hallo, die Fässer haben ja eine Typzulassung, aus der die Stapelbelastbarkeit hervorgeht (Zulassungsschein). Daran könnn Sie Ihre Frage klären. Erfahrungsgemäß vertragen zumindest Stahlfässer eine Stapelhöhe (bis 3 m, 6.1.5.6) problemlos, bei Kunststoff wäre ich vorsichtig. Haben Sie keine Aussage über die Stapelfähigkeit gilt IMDG 7.3.3.7.
Zur Lasi hat Kollege Michael schon das Notwendige geschrieben. Lupos sollten für längere Seereise nicht genutzt werden, die zweite Lage sollte nicht an der 1. gesichert werden und möglichst versetzt über den unteren Paletten stehen. Der CTU-Code enthält in Anhang 7 gute Beispiele.
Viel Erfolg und Gruß
M.A.T.


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