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LKW Kennzeichnung für Fähre #39680 24.09.2025 07:57
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Dennis91 Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe im Februar diesen Jahres meine IHK-Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten (Straße & See) bestanden und lese seitdem still im Forum mit.

Nun aber zum eigentlichen Thema, welches bei uns im Unternehmen gerade aufgekommen ist:
Wir wollen Gefahrgut per LKW (<1000 Punkte nach ADR) verschicken. Auf dem Weg zum Kunden, werden die LKWs auch auf eine Fähre gehen (IMO wird hierfür auch erstellt). Nun kam die Frage auf, ob wir die Planen-LKWs vor der Abfahrt gemäß IMDG-Code kennzeichnen müssen.
Wenn ja, wo müssen die Placards angebracht werden? (Bei einem See-Container ist es klar.....an allen 4 Seiten.)
Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Antworten.

Beste Grüße
Dennis

Re: LKW Kennzeichnung für Fähre [Re: Dennis91] #39681 24.09.2025 11:05
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M.A.T. Online
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Hallo und willkommen.
Zwei Fundstellen dafür. Einmal die 1.1.4.2 ADR für den Landweg, dann ggf. das MoU § 3 (also keine generelle Erleichterung zu 1000 Punkten im Seeverkehr) und § 10 MoU (hier mit Warntafeln). Falls Sie kein MoU zur Hand haben können Sie es kostenlos beim BMV herunterladen.
Falls MoU nicht anwendbar ist gilt natürlich IMDG 5.3.1 (bes. 5.3.1.1.4.1) und 5.3.2.
Dort steht alles was Ihre Frage beantwortet.
Gruß
M.A.T.

Re: LKW Kennzeichnung für Fähre [Re: Dennis91] #39682 24.09.2025 13:20
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StefanMUC1 Offline
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Gerade bei nicht kennzeichnungspflichtigen Transporten bringen die Fahrer die Placards i.d.R. selbst am Fährhafen an. Am besten mit der Spedition vereinbaren.

Ursprünglich geschrieben von: Dennis91
Hallo zusammen,

ich habe im Februar diesen Jahres meine IHK-Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten (Straße & See) bestanden und lese seitdem still im Forum mit.

Nun aber zum eigentlichen Thema, welches bei uns im Unternehmen gerade aufgekommen ist:
Wir wollen Gefahrgut per LKW (<1000 Punkte nach ADR) verschicken. Auf dem Weg zum Kunden, werden die LKWs auch auf eine Fähre gehen (IMO wird hierfür auch erstellt). Nun kam die Frage auf, ob wir die Planen-LKWs vor der Abfahrt gemäß IMDG-Code kennzeichnen müssen.
Wenn ja, wo müssen die Placards angebracht werden? (Bei einem See-Container ist es klar.....an allen 4 Seiten.)
Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Antworten.

Beste Grüße
Dennis

Re: LKW Kennzeichnung für Fähre [Re: Dennis91] #39686 24.09.2025 16:10
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DJSMP Offline
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Das ist nicht so einfach.

Handelt es sich um den LKW, der auf die Fähre fährt? Oder wird ein Zubringer-LKW beladen, der dann vor der Fähre nochmal umgeladen wird? Die Sache mit "Placards im Hafen anbringen und mit der Spedition abstimmen" finde ich beim einem LKW, der direkt auf die Fähre fährt, absolut fatal. Das würde ich nie und nimmer raten! Da ist das Bußgeld vorprogrammiert!

Für den Teil Seeverkehr ist ein (Fahrzeug-) Packzertififikat zu erstellen. Dort wird nicht nur das ordnungsgemäße Packen der CTU bestätigt, sondern auch die Kennzeichnung des Fahrzeugs ("7. Der Container/das Fahrzeug und die Versandstücke sind ordnungsgemäß gekennzeichnet, bezettelt und plakatiert;"). Das Packzertifikat wird durch den für das Packen/Beladen der CTU verantwortlichen erstellt und nicht durch den Fahrzeugführer, den es im Seeverkehr gar nicht als Verantwortlichkeit gibt. Ergo kann man nicht an der Beladestelle die Kennzeichnung des Fahrzeugs bestätigen, wenn man dann die Placards erst viel später im Hafen durch den Fahrzeugführer anbringen lassen will. Das ist in meinen Augen sowieso Unsinn und Ausbeutung.

Für mich gibts hier zwei Szenarien:

Szenario 1: Es wird bei euch an der Beladestelle ein Zubringerfahrzeug im Vorlauf beladen. Es handelt sich nicht um das Fahrzeug, welches später auf die Fähre fährt. Das Fahrzeug für den Fährverkehr wird es später (z.B. beim Umsschlagspunkt des Spediteurs) beladen
--> Schriftliche Bestätigung des Spediteurs einfordern
--> keine Placards ran
--> kein Packzertifikat ausfüllen --> Das muss später vom Verantwortlichen am Umschlagspunkt ausgefüllt und unterzeichnet werden

Szenario 2 Es wird bei euch an der Beladestelle das Fahrzeug beladen, welches dann auch direkt auf die Fähre fährt.
--> Placards ran
--> Packzertifikat ausfüllen --> ihr seid Verantwortlicher und ihr müsst dafür sorgen und bestätigen, dass das Fahrzeug gekennzeichnet ist

Nun kann man über 1.1.4.2.1 ADR trefflich streiten. Wir hatten hier schon mehrere Themen dazu. Ich lese die RSEB so, dass man in Deutschland mit Placards kennzeichnen könnte, ohne die Beförderungseinheit mit orangefarbenen Tafeln zu versehen, wenn die Mengengrenzen nach 1.1.3.6 nicht überschritten sind, siehe Erläuterung in Ziffer 1-18.S der RSEB. Auch hat ein einigermaßen bekannter Polizist aus Berlin immer bestätigt, dass nicht alle Freistellungstatbestände in 1.1.3.6 ADR parallel angewendet werden müssen. Man kann auch nur einige anwenden.

Praktisch würde ich dazu raten, mit orangefarbenen Tafeln an der Beförderungseinheit zu fahren.

Gründe:
- nicht jeder Kontrolleur in Deutschland, Niederlande, Frankreich hat es verstanden
- orangefarbene Kennzeichnung ist auf jeden Fall regelgerecht (siehe 1.1.4.2.1 ADR)
- Es gibt auch noch nen Nachlauf in der Transportkette (z.B. Großbritannien).

Re: LKW Kennzeichnung für Fähre [Re: DJSMP] #39688 24.09.2025 16:23
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Claudi Offline
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D.h. du @DJSMP würdest mit Warntafeln fahren, aber der Fahrer hat keinen ADR-Schein, keine volle Ausrüstung etc.? Oder meinst du: mit Warntafeln und auf 1.1.3.6 ADR komplett verzichten?
Denn, wenn so ein LKW angehalten wird, mit PLacards und Warntafeln, und der Fahrer hat dann keinen ADR-Schein, dann haben wir an der Stelle die Diskussion mit den Kontrollbehörden statt bei "Placards aber keine Warntafeln, das sieht komisch aus!".

Wie man es dreht und wendet, simpel wird es nicht.

Aber ich absolut bei dir, was das Bekleben der Einheit angeht: Placards mitgeben ist riskant und das Bußgeld zahlt der für das Beladen verantwortliche/ der Unterzeichner des Packzertifikates. Ich würde mich nicht darauf verlassen wollen, dass der Fahrer im Hafen dran denkt und die Placards korrekt klebt.
Fahrer haben Stress/ Zeitdruck/ denken ggf. nicht mehr dran, vielleicht gab es einen Fahrerwechsel und die Information ist unterwegs verloren gegangen - das wäre mir als Belader der Einheit viel zu riskant.

Re: LKW Kennzeichnung für Fähre [Re: Claudi] #39689 24.09.2025 16:49
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
D.h. du @DJSMP würdest mit Warntafeln fahren, aber der Fahrer hat keinen ADR-Schein, keine volle Ausrüstung etc.? Oder meinst du: mit Warntafeln und auf 1.1.3.6 ADR komplett verzichten?
Denn, wenn so ein LKW angehalten wird, mit PLacards und Warntafeln, und der Fahrer hat dann keinen ADR-Schein, dann haben wir an der Stelle die Diskussion mit den Kontrollbehörden statt bei "Placards aber keine Warntafeln, das sieht komisch aus!".


Der genannte Referent propagierte es einst so. Aber das würde ich definitiv nicht machen. Bei Warntafeln auf, würde ich auf eine ADR-Bescheinigung und volle Ausrüstung bestehen. Aber ich könnte mir Placards am Fahrzeug ohne orangefarbene Tafel, ohne volle Ausrüstung und ohne ADR-Bescheinigung vorstellen.

Antwort auf
Aber ich absolut bei dir, was das Bekleben der Einheit angeht: Placards mitgeben ist riskant und das Bußgeld zahlt der für das Beladen verantwortliche/ der Unterzeichner des Packzertifikates. Ich würde mich nicht darauf verlassen wollen, dass der Fahrer im Hafen dran denkt und die Placards korrekt klebt.
Fahrer haben Stress/ Zeitdruck/ denken ggf. nicht mehr dran, vielleicht gab es einen Fahrerwechsel und die Information ist unterwegs verloren gegangen - das wäre mir als Belader der Einheit viel zu riskant.


Ich kann nicht im Packzertifikat für etwas unterschreiben, was ich gar nicht ausgeführt habe, auch wenn das Dokument nur für den Teil Seeverkehr erforderlich ist. So einfach ist das!

Bei einem Kunden im Großraum München hatte ich das schon mal so ähnlich: Sendung ging nach Skandinavien. Spediteur sagte, Sendung wird umgeladen. Kunde wunderte sich über die schwedischen Kennzeichen am Sattelauflieger, brachte aber auf Grund der mündlichen Abstimmung keine Placards an und füllte das Packzertifikat nicht aus. 8 Wochen später: Anhörungsbogen aus Rostock wegen fehlenden Placards und fehlenden Packzertifikat.

Re: LKW Kennzeichnung für Fähre [Re: Dennis91] #39690 24.09.2025 18:05
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Gerald Offline
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Hallo Dennis,
ein ähnliches Thema hatten wir schon mal unter Kleintransporter, Placards, denn im Seerecht gibte eine Besonderheit "mindestens drei Monate im Seeverkehr befunden haben" und da gibt es eigendlich nur zwei Möglichkeiten, entweder die Placards mit Sprühkleber besprühen, geht nur schwer wieder runter oder die Placards auf eine Tafel, welche Laminiert oder mit Folie bespannt wird und dann mit Kabelbinder festgemacht.

Ich füge dafür eine Datei an.

War zwar nicht die Frage, aber noch eine Bemerkung, welche zum Thema passt.
Sollte eine Sattelzugmaschine mit Tanksattel verschifft werden, dann wird diese Beförderungseinheit auf dem Schiff getrennt und der Tanksattel wird zum Container, damit die Placards auf alle vier Seiten, in dem Fall sollte man beim Tanksattel das Placard schon am Abfahrort drauf machen, denn am Hafen kann es sein, das es nicht hält, auf Grund der Witterungseinflüsse auf der Fahrt zum Hafen. Und ins Beförderungspapier kommt der Eintrag nach Absatz 5.4.1.1.7.

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
Besonderheit Seebeförderung.pdf (284.4 KB, 16 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: LKW Kennzeichnung für Fähre [Re: Gerald] #39691 25.09.2025 08:28
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DJSMP Offline
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Hallo Gerald,
mit dem Anbringen der Placards hast du gleich noch einen Punkt, der gegen eine spätere "Hauruck-Anbringung" Anbringung der Placards durch den Fahrzeugführer an der Fähre spricht. Mit Sprühkleber gehen die Dinger äußerst schwer wieder von der Plane oder anderen Stellen ab.

Die Trennung von Sattel und Zugmaschine ist übrigens im RoRo Verkehr auch bei Stückgut gelebte Praxis, nicht nur bei Tank. Deshalb ja auch die Forderung der Kennzeichnung an allen 4 Seiten.

Re: LKW Kennzeichnung für Fähre [Re: Dennis91] #39692 25.09.2025 09:04
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Dennis91 Offline OP
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Danke erstmal für die zahlreichen Antworten.

Es handelt sich um LKWs, welche auf die Fähre fahren und nach der Fähr-Überfahrt auf der Straße weiter zum Kunden fahren. Das MoU kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um die Ostsee handelt.
Das Anbringen der Placards durch den Fahrer im Fährhafen kommt für uns aufgrund der hier schon genannten Argument auch nicht in Frage.

Spricht: Wir kleben an unserem Warenausgang die Placards an den Sattelauflieges des LKWs. Laut 5.3.1.1.4.1 IMDG dann auf beiden Seiten sowie vorne und hinten.


Jetzt bleibt nur noch der "Streitpunkt" über 1.1.4.2.1 ADR. Den Hinweis von DJSMP auf die Ziffer 1-18.S RSEB würde ich nicht in Anspruch nehmen wollen, da der LKW auf dem Weg zum Kunden auch im Ausland unterwegs ist und dort die RSEB keine Gültigkeit besitzt.
In der 1.1.4.2.1 ADR steht für mich erstmal formal der "Sattelauflieger" nicht mit drin......gilt die 1.1.4.2.1 dann überhaupt?
Wenn sie gilt, müsste der LKW laut 1.1.4.2.1 c) mit den orangefarbenen Tafeln fahren.....dann würde ich aber auch auf die volle Ausrüstung und die ADR-Bescheinigung bestehen, obwohl diese ja laut 1.1.3.6 ADR nicht notwendig wären, da wir ja unter 1000 Punkte liegen.

Re: LKW Kennzeichnung für Fähre [Re: Dennis91] #39694 25.09.2025 11:23
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M.A.T. Online
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Ursprünglich geschrieben von: Dennis91
...
In der 1.1.4.2.1 ADR steht für mich erstmal formal der "Sattelauflieger" nicht mit drin......gilt die 1.1.4.2.1 dann überhaupt?
...


Hallo, was ist denn mit 1.1.4.2.2 (Beförderungseinheit)?
Gruß
M.A.T.

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