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Re: UN 0012 [Re: Gerald] #39836 22.10.2025 11:48
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Joo_Stan Offline OP
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Hallo zusammen,

war in dem Zusammenhang vielleicht total unhöflich von mir. Sorry. Eine Vorstellung hätte vielleicht geholfen.
Ich bin Polizeibeamter und ausgebildet mit einem drei Wochen Lehrgang und Prüfung. Ich arbeite eigentlich fast täglich mit dem ADR aber in der Kontrollpraxis einer Landbehörde geht es eher um die "letzte Meile". Da geht es vielfach um LaSi, Ausrüstung, Papierlage und vielleicht noch Bezettelung. Handwerker, Paketdienste aber eben auch schon mal große LKW.
Persönlich habe ich die Absicht das Wissen zu vertiefen und eben noch Gefahrgutbeauftragter zu werden.

Zu dem Problem hier. Ja, mein Munitionstransport ist durch meine Erwerbserlaubnis geregelt. Auch die Aufbewahrung im entsprechenden Behältnis ist nicht das Problem. Und auch die Menge ist tatsächlich realistisch schnell erklärt.

Ich sehe persönlich auch nicht das Problem im Feuerlöscher. Den habe ich immer dabei. Aber ich stelle die Frage mal aus Sicht eines Händlers an seine/n Gefahrgutbeauftragte/n.

Wenn mein Kunde hier 800 kg Munition kauft und diese nach 3.4.1 richtigerweise (das hatten wir ja schon so festgelegt) bezettelt ist, braucht der dann einen Feuerlöscher?
Und wenn der zweite Kunde 51 kg von dem anderen Karton kauft und nach 1.1.6.3 fährt, braucht der dann einen Feuerlöscher?

Nach meinem Kenntnisstand darf der mit 800kg ohne fahren und der andere muss mit seinen fünf Kartons einen haben. Das ist so unlogisch und fühlt sich einfach falsch an.

Und das lässt sich dann ja mit der Unterweisung fortsetzen. Wie weist mir der mit 3.4.1 als Privatperson die Unterweisung nach?

Wenn das nicht geht, kann die Privatperson dann sagen, "ich will LQ nicht nutzen" und fährt dann einfach nach 1.1.6.3? Muss er dann die Zettel LQ mit anderen Gefahrzetteln nach 5.2.2.2.2 UK 1.4 S überkleben?

Ich glaube, ich mache mir da viel zu viele Gedanken.

Ich widme mich jetzt mal dem Beitrag. smile Danke dafür!

Re: UN 0012 [Re: Joo_Stan] #39839 22.10.2025 13:34
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Gerald Online
Held der Gefahrgutwelt
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Beiträge: 3,190
Hallo,
Antwort auf
war in dem Zusammenhang vielleicht total unhöflich von mir.


Das habe ich nicht so gesehen, hier werden oft Fragen gestellt, und dafür ist das Forum schon da. Liebe eine Frage stellen, als was falsch machen.

Antwort auf
Wenn mein Kunde hier 800 kg Munition kauft und diese nach 3.4.1 richtigerweise (das hatten wir ja schon so festgelegt) bezettelt ist, braucht der dann einen Feuerlöscher?
Und wenn der zweite Kunde 51 kg von dem anderen Karton kauft und nach 1.1.6.3 fährt, braucht der dann einen Feuerlöscher?


Ich kann mir schlecht vorstellen, dass eine Privatperson solche Mengen befördert, und sollte es so sein, dann muss sie sich im Vorfeld informieren, welche gesetzlichen Bestimmungen sie einhalten muss. Wenn sie es nicht tut, dann könnte es bei der Beförderung zu Komplikationen kommen, welche dann geahndet werden.

Das mit den Feuerlöschern hast Du richtig erkannt! Und im Bezug der Unterweisung nach Absatz 1.1.3.6.2 (Abschnitt 8.2.3) bzw. Abschnitt 3.4.1 h), da muss sich die Privatperson bei Nutzung 1000 Punkte bzw. LQ schon Gedanken machen. Und wenn nicht, wird sie es schon merken. Dürfte dann aber zu spät sein.

Antwort auf
Wenn das nicht geht, kann die Privatperson dann sagen, "ich will LQ nicht nutzen" und fährt dann einfach nach 1.1.6.3?


Also überkleben wäre schlecht, aber man kann Freistellungen neben einander nutzen, steht im Absatz 1.1.3.6.5.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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