Hallo zusammen,
war in dem Zusammenhang vielleicht total unhöflich von mir. Sorry. Eine Vorstellung hätte vielleicht geholfen.
Ich bin Polizeibeamter und ausgebildet mit einem drei Wochen Lehrgang und Prüfung. Ich arbeite eigentlich fast täglich mit dem ADR aber in der Kontrollpraxis einer Landbehörde geht es eher um die "letzte Meile". Da geht es vielfach um LaSi, Ausrüstung, Papierlage und vielleicht noch Bezettelung. Handwerker, Paketdienste aber eben auch schon mal große LKW.
Persönlich habe ich die Absicht das Wissen zu vertiefen und eben noch Gefahrgutbeauftragter zu werden.
Zu dem Problem hier. Ja, mein Munitionstransport ist durch meine Erwerbserlaubnis geregelt. Auch die Aufbewahrung im entsprechenden Behältnis ist nicht das Problem. Und auch die Menge ist tatsächlich realistisch schnell erklärt.
Ich sehe persönlich auch nicht das Problem im Feuerlöscher. Den habe ich immer dabei. Aber ich stelle die Frage mal aus Sicht eines Händlers an seine/n Gefahrgutbeauftragte/n.
Wenn mein Kunde hier 800 kg Munition kauft und diese nach 3.4.1 richtigerweise (das hatten wir ja schon so festgelegt) bezettelt ist, braucht der dann einen Feuerlöscher?
Und wenn der zweite Kunde 51 kg von dem anderen Karton kauft und nach 1.1.6.3 fährt, braucht der dann einen Feuerlöscher?
Nach meinem Kenntnisstand darf der mit 800kg ohne fahren und der andere muss mit seinen fünf Kartons einen haben. Das ist so unlogisch und fühlt sich einfach falsch an.
Und das lässt sich dann ja mit der Unterweisung fortsetzen. Wie weist mir der mit 3.4.1 als Privatperson die Unterweisung nach?
Wenn das nicht geht, kann die Privatperson dann sagen, "ich will LQ nicht nutzen" und fährt dann einfach nach 1.1.6.3? Muss er dann die Zettel LQ mit anderen Gefahrzetteln nach 5.2.2.2.2 UK 1.4 S überkleben?
Ich glaube, ich mache mir da viel zu viele Gedanken.
Ich widme mich jetzt mal dem Beitrag.

Danke dafür!