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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Gerald] #39926 14.11.2025 20:46
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Hazardy Offline OP
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Hallo,

ich wurde gefragt, welche Fragen aus dem Fundus 2025 aus meiner Sicht nicht korrekt beantwortet wurden. Meine Antwort war, dass ich mir nicht alle aufgeschrieben habe.
Die aufgelisteten Antworten in meinem vorigen Post beziehen sich auf meine Lösungen.

Mit V11 ist die Frage 11 aus dem IHK Fragenfundus "verkehrsträgerübergreifend" gemeint. S sind die Fragen für den Verkehrsträger Straße gemeint.

Schöne Grüße
Hazardy

Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Hazardy] #39927 14.11.2025 21:52
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Gerald Online
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Hallo Hazardy,
Danke das Du geschrieben hast, wie Du das mit der Nummerierung gemeint hast. Somit hat sich meine Beitrag erledigt. Habe es leider nicht gleich so verstanden.

Nun zu den Fragen:

V11: Hier geht es um die höchste Nettomasse für UN 2027 und die Anwort ist PP17!

V156: Unterklasse 1.1, wie bei Dir.

S46: UN 2820, II hat "E"; UN 2821, II hat "D/E" das wird zu "D/E" weil weiter Rechts, und Tunnel D kann durchfahren werden, da in Versandstück!

S47: UN 1263, II hat "D/E", UN 2796, II hat "E", das wird zu "D/E" weil weiter Rechts, und Tunnel D kann durchfahren werden, da in Versandstück!

Zu den Tunnelreglungen gibt es von mir einen Beitrag, wo Du eine "Karte Tunnelreglungen" Downloaden kannst, ich denke mal mit der Tabelle erkennst Du es einfacher. In der "Gefährlichen Ladung" Heft 10/2023 ist eine ähnliche Grafik auf Seite 25 abgedruckt gewesen.

S418: hier geht es um " Für den Versand eines Versandstückes mit einer Innenverpackung nach ADR liegen folgende Daten vor: Ni-63 gelöst in 50 ml Chlorwassersto säure der Verpackungsgruppe III mit einer Gesamtaktivität von 200 MBq. ...." steht auf Seite 320 und die Fragen a) bis e) müssen beantwortet werden.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Gerald] #39928 14.11.2025 22:21
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Hazardy Offline OP
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Hallo Gerald,

vielen Dank für deine Antworten. Leider hast du mich noch nicht ganz verstanden. Der Fragesteller weiß genau, worum es geht. Einzig allein um die Gegenüberstellung von den Antwortvorschläge im Buch (das ich ich nicht nennen möchte, weil es mir geholfen hat) und meinen (Teil)-Antworten. Im Buch waren da Teile richtig und andere eben unklar. Es macht im Prinzip nur Sinn, wenn du das Buch hast und dann mit meinen Antworten vergleichst.

V11. Natürlich steht das Gewicht in PP17. Im Buch wird aber von einer anderen Verpackungsanweisung ausgegangen. Wobei deine PP17 auch unvollständig ist ist. Richtig wäre P003 und PP17. Es wird in V11 nach den Verpackungsanweisungen im Plural gefragt.

S46: Nein, es gilt E. D darf durchfahren werden.

S47: Es gilt E und D darf durchfahren werden

S418: Klar, hier hatte ich nur die Diskrepanz zwischen meiner Antwort und dem Buch herausgestellt, ohne auf die komplette Frage einzugehen.

Gruß
Hazardy


Zuletzt bearbeitet von Hazardy; 14.11.2025 22:22.
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Hazardy] #39929 15.11.2025 15:12
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Gerald Online
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Hallo Hazardy ,
Antwort auf
Es macht im Prinzip nur Sinn, wenn du das Buch hast und dann mit meinen Antworten vergleichst.


Da ich die Lehrberechtigung für Gb-Lehrgänge habe, dann sollte ich schon das entsprechende Buch besitzen, damit ich die Teilnehmer auf die Prüfung vorbereiten kann.

Der erste Teil der Frage lautet: Welche höchste Nettomasse darf das Versandstück enthalten....

Für die UN-Nummer 2037 dürfen Versandstücke bei Verpackungen aus Pappe die Nettomasse von 55 kg und bei anderen Verpackungen die Nettomasse von 125 kg nicht überschreiten. , dass wäre die Antwort zum ersten Teil, kann man vielleicht auch kürzer schreiben, aber ich habe bei meiner Prüfung immer den ganzen Text geschrieben, wenn er nicht all zu lang war.

Antwort auf
Richtig wäre P003 und PP17.
Das wäre die Antwort zum zweiten Teil der Frage. Aus diesem Grund gibt es auch drei Punkte!

Antwort auf
S46: Nein, es gilt E. D darf durchfahren werden.


Nein, dass ist Falsch.

Sieh mal im ADR unter Unterabschnitt 8.6.3.2 nach, denn da steht: "Wenn eine Beförderungseinheit gefährliche Güter enthält, denen unterschiedliche Tunnelbeschränkungscodes zugeordnet wurden, ist der gesamten Ladung der restriktivste dieser Tunnelbeschränkungscodes zuzuordnen."

Das ist auch der Grund warum ich den Abschnitt 8.6.4 in eine Tabelle umgewandelt habe, weil der Text doch etwas schwer zu verstehen ist. Ich habe auch längere Zeit dafür gebraucht. Übrigens "D/E" steht über "E" im Abschnitt 8.6.4!!!

Der erste Teil der Frage lautet.
Nennen Sie den für die gesamte Ladung anzuwendenden Tunnelbeschränkungscode! Das wäre D/E, siehe 8.6.3.2!

D darf durchfahren werden. das stimmt, da Beförderung im Versandstück.

Das Gleiche wäre bei Frage 47, sind eben nur zwei andere UN-Nummern.

Antwort auf
habe im Dezember den Kurs zum Gefahrgutbeauftragten


Du solltest vielleicht erst einmal den Lehrgang besuchen, und dann mit der Vorbereitung der Prüfung beginnen. Denn auf dem Lehrgang werden Dir die Zusammenhänge erklärt. Sich das Allein zu versuchen, könnte nach hinten los gehen. Kleiner Tip, es kommt bei Lehrgängen nicht immer gut an, wenn man alles besser weis.

Als ich meinen Gb-Lehrgang besucht habe, war ich schon sehr viele Jahre als Referent für alle Kurs tätig, aber der Durchführende des Gb-Lehrgangs hat erst am letzten Tag mitbekommen, das ich Referent nach Gefahrgutrecht war. Ist manchmal besser, wenn man sich etwas zurück nimmt. Ist nicht böse gemeint.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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