handelt es sich bei UN 2037 GEFÄßE, KLEIN, MIT GAS (Gaspatronen), ohne Entnahmeeinrichtung, nicht wiederbefüllbar um Gegenstände oder Innenverpackungen?
Finde leider die Auflösung in den Regelwerken nicht.
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: UN 2037: Gegenstand oder Innenverpackung?
[Re: Andreas_K]
#4000325.11.202511:57
Das sind für mich Gegenstände (wie auch Druckgaspackungen).
Herleitung: - Der Name: Gefäße....mit Gas (Gaspatronen) - Die Verpackungsanweisung: P003 "Die gefährlichen Güter müssen in geeignete Außenverpackungen...". In der VA sind keine Innenverpackungen beschrieben.
Vielleicht finde ich noch mehr Argumente dafür...
Re: UN 2037: Gegenstand oder Innenverpackung?
[Re: DJSMP]
#4000625.11.202513:15
Gegenstände aus Metall der UN-Nummer 2037 dürfen bei der Beförderung als geschlossene Ladung auch wie folgt verpackt werden: Die Gegenstände müssen auf Trays zu Einheiten zusammengestellt werden und mit einer geeigneten Kunststoffhülle in der richtigen Lage gehalten werden; diese Einheiten müssen auf Paletten in geeigneter Weise gestapelt und gesichert sein.
Liebe Grüße
Re: UN 2037: Gegenstand oder Innenverpackung?
[Re: Andreas_K]
#4000725.11.202513:42
ich schlage ADR 2.2.2.1.2 zur Herleitung vor. Überschrift: Gaszustände und Gegenstände Ziffer 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9 sind Gaszustände. Ziffer 5: eindeutig bezeichnete Gegenstände mit Gasinhalt Ziffer 6: sonstige Gegenstände mit Gasinhalt