Hallo M.A.T.,
Weder im ADR noch in den UNECE-Papieren zum ADR (seit Strukturreform) finde ich eine definitorische Abgrenzung zwischen "ADR-Tank" und den "ortsbeweglichen Tanks"
Da werden Sie wahrscheinlich auch schlecht was finden, ich hatte mich vor längere Zeit mal mit dem Thema beschäftigt und auf der PetroTrans in Kassel mich mit Ausstellern unterhalten, aber niemanden gefunden, der mir auf die Frage antworten konnte.
In der "Gefährlichen Ladung" Heft 02/2020 auf Seite 14/15 stand ein Beitrag zu diesem Thema von Herrn Richard Georg, und begann mit:
"Mit der großen Strukturreform des ADR im Jahr 2001 wurden nicht nur die alten Rand-nummern durch die heutige Einteilung in Kapitel, Abschnitte, Unterabschnitte und Ab-sätze ersetzt, es kam mit dem „UN PortableTank“ auch eine ganz neue Tankart in das Vorschriftenwerk hinein. In der deutschen Fassung des ADR wurde der Begriff als „ortsbeweglicher Tank“ übersetzt.
Seitdem gibt es in den internationalen Gefahrgutvorschriften zwei verschiedene Tank-typen:
- den klassischen ADR/RID-Tank und
- den ortsbeweglichen Tank." Hier ist eine Tabelle vorhanden, welche die Unterscheidungsmerkmal zwischen Ortsbeweglicher und Tank ADR-Tank wiedergibt.
Für mich ist der Hautunterschied, das der ortsbewegliche Tank eine weltweite Zulassung und der ADR-Tank nur eine Zulassung in den ADR-Staaten hat. Wobei es auch eine Doppelzulassung zurzeit noch gibt.
Das könnte sich aber ändern, dazu gibt es in der "Gefährlichen Ladung" Heft 09/2023 auf Seite 24/25 einen Beitrag von Dr. Norbert Müller.
Es gab mal einen
Antrag von der internationalen Straßentransport-Union von 2021 und es gibt einen
Antrag von Frankreich vom 16. Dezember 2024 für das ADR 2027.
In der "Gefährlichen Ladung" Heft 01/2026 auf Seite 34 unter
"Aufhebung der doppelten Zulassung von Tanks gemäß Kap. 6.7 und 6.8 RID/ADR" steht dazu ein Beitrag von Jochen Conrad!
Nachtrag:
Wenn Sie in das Heft "gefahrgut historisch" schauen, finden Sie auf Seite 84 unter "Die Arbeiten begannen nicht sehr ermutigent" die Zusammenhänge im Bezug der Tankcontainerempfehlungen der IMCO, das das Seerecht schneller war als das gleiche Thema im Bezug der Landvorschriften, was natürlich im Landverkehr zu Verzögerungen führte, weil eine Harmonisierung zwischen dem Seerecht und dem Landrecht jetzt nicht so einfach umzusetzen war, hier ist dann wohl der Begriff "ortsbeweglicher Tank" zum ersten Mal entstanden.