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Abgrenzung Spalten 10/11 zu 12/13 #40156 04.01.2026 12:08
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M.A.T. Online OP
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Hallo zusammen, speziell die Tank-Fachleute hier.
Weder im ADR noch in den UNECE-Papieren zum ADR (seit Strukturreform) finde ich eine definitorische Abgrenzung zwischen "ADR-Tank" und den "ortsbeweglichen Tanks" und mußte passen, als ich danach gefragt wurde. Auch das RID bietet keine Definition. Die Ableitung aus den Verwendungs- und Bauvorschriften (4.2 vs. 4.3 und 6.7 vs. 6.8) ist zwar für die Praxis ausreichend, aber nicht so "griffig" wie die Definition der "ortsbeweglichen" in 1.2.1. Als grobe Abgrenzung denke ich dabei an "multimodal" vs. VT-spezifisch "fest verbaut auf Trägerfahrzeug" und vermute, der Begriff entstand um die Jahrtausendwende, um die VT-Tanks von den Tanks nach den UN-Empfehlungen abzugrenzen.
Eine solche Unterscheidung - oder vielleicht Nicht-Übereinstimmung - liegt m.E. indirekt auch dem 2024er UK-Vorschlag zugrunde.
Hat jemand hier eine Quelle, die den Ursprung dieses Begriffs erläutert, oder kennt ausführlichen Hintergrund?
Vielen Dank im voraus und Gruß
M.A.T.

Re: Abgrenzung Spalten 10/11 zu 12/13 [Re: M.A.T.] #40157 04.01.2026 14:17
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Gerald Offline
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Hallo M.A.T.,
Antwort auf
Weder im ADR noch in den UNECE-Papieren zum ADR (seit Strukturreform) finde ich eine definitorische Abgrenzung zwischen "ADR-Tank" und den "ortsbeweglichen Tanks"


Da werden Sie wahrscheinlich auch schlecht was finden, ich hatte mich vor längere Zeit mal mit dem Thema beschäftigt und auf der PetroTrans in Kassel mich mit Ausstellern unterhalten, aber niemanden gefunden, der mir auf die Frage antworten konnte.

In der "Gefährlichen Ladung" Heft 02/2020 auf Seite 14/15 stand ein Beitrag zu diesem Thema von Herrn Richard Georg, und begann mit:

"Mit der großen Strukturreform des ADR im Jahr 2001 wurden nicht nur die alten Rand-nummern durch die heutige Einteilung in Kapitel, Abschnitte, Unterabschnitte und Ab-sätze ersetzt, es kam mit dem „UN PortableTank“ auch eine ganz neue Tankart in das Vorschriftenwerk hinein. In der deutschen Fassung des ADR wurde der Begriff als „ortsbeweglicher Tank“ übersetzt.
Seitdem gibt es in den internationalen Gefahrgutvorschriften zwei verschiedene Tank-typen:
- den klassischen ADR/RID-Tank und
- den ortsbeweglichen Tank."


Hier ist eine Tabelle vorhanden, welche die Unterscheidungsmerkmal zwischen Ortsbeweglicher und Tank ADR-Tank wiedergibt.

Für mich ist der Hautunterschied, das der ortsbewegliche Tank eine weltweite Zulassung und der ADR-Tank nur eine Zulassung in den ADR-Staaten hat. Wobei es auch eine Doppelzulassung zurzeit noch gibt.

Das könnte sich aber ändern, dazu gibt es in der "Gefährlichen Ladung" Heft 09/2023 auf Seite 24/25 einen Beitrag von Dr. Norbert Müller.

Es gab mal einen Antrag von der internationalen Straßentransport-Union von 2021 und es gibt einen Antrag von Frankreich vom 16. Dezember 2024 für das ADR 2027.

In der "Gefährlichen Ladung" Heft 01/2026 auf Seite 34 unter "Aufhebung der doppelten Zulassung von Tanks gemäß Kap. 6.7 und 6.8 RID/ADR" steht dazu ein Beitrag von Jochen Conrad!

Nachtrag:
Wenn Sie in das Heft "gefahrgut historisch" schauen, finden Sie auf Seite 84 unter "Die Arbeiten begannen nicht sehr ermutigent" die Zusammenhänge im Bezug der Tankcontainerempfehlungen der IMCO, das das Seerecht schneller war als das gleiche Thema im Bezug der Landvorschriften, was natürlich im Landverkehr zu Verzögerungen führte, weil eine Harmonisierung zwischen dem Seerecht und dem Landrecht jetzt nicht so einfach umzusetzen war, hier ist dann wohl der Begriff "ortsbeweglicher Tank" zum ersten Mal entstanden.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 04.01.2026 17:02. Bearbeitungsgrund: Nachtrag:

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Abgrenzung Spalten 10/11 zu 12/13 [Re: Gerald] #40158 04.01.2026 19:48
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Hallo, Gerald,
und danke für Ihre Einschätzung. Im "historisch" hatte ich natürlich geguckt, aber auch nur gefunden was Sie schreiben. Die G.L-Ausgaben habe ich leider nicht.
Im Moment ist meine Einschätzung, daß "ADR/RID"-Tank zur damaligen Abgrenzung von den neuen "ortsbeweglichen" diente. Wenn im ADR 1.2.1 eine entsprechende Definition stünde wäre alles klarer.
Aber vielleicht weiß ja noch jemand hier mehr.
Schöner Gruß und ein gutes 2026 Ihnen.
M.A.T.

Re: Abgrenzung Spalten 10/11 zu 12/13 [Re: M.A.T.] #40162 05.01.2026 11:04
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Gerald Offline
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Hallo M.A.T.,
Antwort auf
Die G.L-Ausgaben habe ich leider nicht.


Nun weis ich nicht, ob Sie leser der "Gefährlichen Ladung" sind, denn unter Gela Archiv kann man, die Gela ab 2014 sich laden. War für mich schon eine Erleichterung, da man nicht mehr alle Hefte aufheben muss, was natürlich Platz braucht. Leider für die Ausgaben vor 2014 geht da nicht, ich hatte mir von den Ausgaben für die Ausbildung wichtigen Beiträgen, die Seiten aufgehoben und abgeheftet.

In der Umsteigerhilfe zur neuen Struktur vom Ecomed Verlag (ADR/RID 2001) steht auf Seite 38 unter Kapitel 4.2 Verwendund ortsbewegliche Tanks:" In Kapitel 4.2 wurden die Vorschriften für ortsbewegliche Tanks (UN-Tankcontainer) aus den UN-Empfehlungen in das RID/ADR übernommen. Somit hat der Anwender künftig in RID/ADR,im UN_modellvorschriftenwerk und im IMDG-Code völlig übereinstimmendeReglungen für die Verwendung und den Bau von ortsbeweglichen UN-Tanks (Kapitel 6.7). ......." und auf der Seite 53 steht eine Begriffsbestimmung: "ortsbeweglicher Tank ist mit einem Fassungsvermögen von mehr als 450 Liter.........Bauliche Auslegung zur Verladung auf Beförderungsfahrzeugen oder ein Schiff ......"

Ich hoffe, dass hilft Ihnen weiter.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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