Hallo zusammen,
ich bräuchte mal wieder Hilfe beim Seeverkehr.
Ich hätte ein E-Bike welches die Vorgaben der SV 405 erfüllt
Fahrzeuge unterliegen nicht den Kennzeichnungs- oder Bezettelungsvorschriften des Kapk tels 5.2, wenn sie nicht vollständig von Verpackungen, Verschlägen oder anderen Mitteln unt
schlossen sind, die eine schnelle Identifizierung verhindern.
Das Fahrzeug kommt nun in einen Container mit Umzugsgut.
Da das Fahrzeug ja nicht gekennzeichnet werden muss, muss der Container dennoch Gekennzeichnet werden? Und falls ja, wie?
Ich bin davon ausgegangen wenn keine Kennzeichnung nötig ist, dass auch der Container nicht gekennzeichnet werden muss?
Lg
Nicole