Hallo zusammen,
SÜG/ SÜFV sind ja an sich nicht neu.
Die Pflicht, an sicherheitsempfindlichen Stellen (Vollzugriff auf Sicherungsplan 1.10.3.2 ADR/RID/ADN) nur Mitarbeitende einzusetzen, die sicherheitsüberprüft sind, ist auch nicht neu.
Siehe:
https://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads.php/ubb/showflat/Number/10420/Searchpage/1/Main/2154/Words/S%DCFV/Search/true/re-sicherheits-berpr-fungsgesetz-s-g#Post10420
https://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads.php/ubb/showflat/Number/34441/Searchpage/1/Main/5279/Words/S%DCFV/Search/true/s-fv-neugefa-t#Post34441
neu: https://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads.php/ubb/showflat/Number/39823/Searchpage/1/Main/6792/Words/S%DCFV/Search/true/neuerung-s-g-s-fv-betrifft-sicherungspl-ne#Post39823
Kennt ihr Unternehmen, die die Sicherheitsüberprüfung tatsächlich umgesetzt haben, also vor der Neuerung vom 16.01.2026? Natürlich müssen keine Namen genannt werden!!!
Wenn ja:
Wo haben sie diese Sicherheitsüberprüfung gemacht? Wie ging das ohne die jetzt notwendige Firmennummer, die man erst nach der neuerdings notwendigen Meldung erhält? Was sicherlich ging: Sicherheitsüberprüfung nach Luftsicherheitsgesetz oder Atomgesetz, wie auch im vpS anerkannt zu sein scheinen (laut eines Leitfadens des BMWK (jetzt BMWE)).
Welchen Umfang hatte die Überprüfung? Ü1 reicht ja anscheinend nicht, es soll laut BMWE Ü2 sein.