ein Beteiligter hat leider mit einem Versandlabel einen Teil der UN Codierung der Gefahrgutverpackung verdeckt.
Ich habe hier versucht, mit 5.2.2.1.6 ADR iVm 6.1.3. ADR zu argumentieren, da die Codierung auf der gegenüberliegenden Seite unbeschädigt und unverdeckt ist und daher mMn die Voraussetzungen von 'dauerhaft und gut sichtbar' erfüllt, da analog zu der Kennzeichnung nach 5.2 ADR ein Versandstück diese nur einmal pro Seite zwingend benötigt.
Da ich die IATA selbst nicht kenne, aber weiß, dass diese teils wesentlich strenger sind als das ADR, wäre meine Frage an euch, ob hier wirklich wie vom Luftspediteur moniert, eine komplette Neuverpackung und Neukennzeichnung notwendig ist, es geht natürlich auch um die Frage der Kostenübernahme.
Er hat von mir verlangt, entsprechende IATA - Bestimmungen vorzulegen, ehe er eine Alternativlösung in Erwägung zieht.
Es reicht, wenn die Bauartcodierung 1x eindeutig zu sehen ist. Das muss nicht die gleiche Seite sein wie die, wo Gefahrzettel etc. geklebt sind. Selbst im IATA-Buch ist die Codierung in einem Beispielbild nicht auf der gleichen Seite wie die "geklebten" Angaben.
Vielleicht hat der Sped. (oder ein Checker) nicht gesehen, dass die Codierung auf der anderen Seite nochmal drauf ist?
Derjenige, der die Sendung ablehnt, soll dir bitte die Fundstelle darlegen und nicht anders herum.
wie kommst du denn in den Genuss, Luftverkehr zu beurteilen, wenn du selbst nicht CBTA geschult bist? :-) Wie ich in einem anderen Beitrag schon geschrieben habe, braucht es hier massiven Gegenwind, damit der andere umfällt. Aber da ist natürlich besser, wenn man selbst mit der Fundstelle dazwischen gehen kann.
Wer ist denn dein "Endgegner"? Der Checker am Flughafen oder vorher der Spediteur? Wie Claudi schon ausgeführt hat, ist die Sichtbarkeit in der IATA-DGR ähnlich geregelt wie auch im ADR. Wenns auf der anderen Seite sichtbar ist, reicht das. Mein Kunden hätten aber gelernt, dann so abzukleben, dass der halbe Bauartprüfcode komplett weg ist.
Lass dir, wie schon gesagt, die Fundstelle aus dem IATA-Buch nennen. Dann führst du aus, dass da nicht mehrere Seiten erwähnt sind. Eventuell habt ihr ja Fotos von allen Seiten und könnte diese dann zur Untermauerung mit schicken.
Es reicht, wenn die Bauartcodierung 1x eindeutig zu sehen ist. Das muss nicht die gleiche Seite sein wie die, wo Gefahrzettel etc. geklebt sind. Selbst im IATA-Buch ist die Codierung in einem Beispielbild nicht auf der gleichen Seite wie die "geklebten" Angaben.
Vielleicht hat der Sped. (oder ein Checker) nicht gesehen, dass die Codierung auf der anderen Seite nochmal drauf ist?
Derjenige, der die Sendung ablehnt, soll dir bitte die Fundstelle darlegen und nicht anders herum.
Stimmt, so hatte ich das auch mal mit einem Luftfrachtspediteur praktiziert. Nachdem er 3x nicht mit Fundstellen argumentieren konnte lief alles wie geschmiert ;-)
Derjenige, der die Sendung ablehnt, soll dir bitte die Fundstelle darlegen und nicht anders herum.
Der Ansatz "kommen lassen" statt "selber liefern" gefällt mir. Muss ich mir zu eigen machen. Hatte letztens den Fall, wo ein Checker eines großen gelben Paketdienstleisters unbedingt drei Exemplare der Versendererklärung haben wollte. Das konnte noch am Telefon abgebügelt werden.
Letztes Jahr wollte einer unbedingt bei UN 3316 für die enthaltenen flüssigen Reagenzien die Angabe in Kg - und der hat tatsächlich die Fundstelle mitgeliefert!
Zuletzt bearbeitet von Andreas_K; 10.03.202615:56.
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Mit Fundstellen lernt man ja sogar was, wenn es sie gibt. Nicht so ein "wir machen jetzt immer dies, weil die dies gefordert haben" und keiner weiß, warum.