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Versand nach England: RID nötig? (Eurotunnel)
#40668
30.03.2026 13:07
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11010100112
OP
Spezi
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OP
Spezi
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Hallo in die Runde,
wir versenden immer mal wieder nach England. Nun wurde auf einer Fortbildung erwähnt, dass hier ggf. auch der Gb nach RID geschult sein muss, da ggf. im Eurotunnel auf Schiene umgelagert wird.
Ist da etwas wahres dran? Ich kann mir nicht vorstellen, dass nur für diese Eventualität noch eine Zusatzschulung für alle Gb notwendig wird.
Viele Grüße!
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Re: Versand nach England: RID nötig? (Eurotunnel)
[Re: 11010100112]
#40669
30.03.2026 13:14
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M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo, es wäre interessant die Rechtsgrundlage für diese Aussage zu erfahren. Soweit ich die Eurotunnel-Richtlinie verstehe ist nur ADR betroffen. Vermutlich können Sie bei den Info-Stellen: Eurotunnel Service Commercial Fret Terminal France B.P. 69 62904 Coquelles Cedex Tel + 33 (0) 3 21 00 64 65 Email freight@eurotunnel.com Eurotunnel Freight Commercial Department Ashford Road Folkestone Kent CT18 8XX Tel + 44 (0) 1303 282 244 Email freight@eurotunnel.com eindeutige Auskünfte erhalten. Gruß M.A.T.
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Re: Versand nach England: RID nötig? (Eurotunnel)
[Re: M.A.T.]
#40670
30.03.2026 13:23
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Michael
Großmeister
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Großmeister
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Hallo, ich denke nicht, dass die Eurotunnel-Gesellschaft etwas über deutsche Rechtsdefinitionen aussagen kann.
Wie sieht denn das im Huckepackverkehr aus? Im RID wird ja da auch nur auf das ADR verwiesen, benötigt mann deshalb den Bahn-Schein? Für mich wäre das vergleichbar.
Es handelt sich ja im Tunnel um eigene Regelungen, die ganz eigene Systematiken aufweisen und ein wenig ans ADR angelehnt sind und schon gar nicht auf die RID beruhen.
Ansonsten halt noch mal Tanktafel und Tankschild lernen, dann ist die Prüfung recht einfach (sehr ans ADR angelehnt).
Michael
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Re: Versand nach England: RID nötig? (Eurotunnel)
[Re: 11010100112]
#40671
30.03.2026 13:56
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Jacob Madsen
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Ein Hallo in die Runde zurück,
was ist das für eine Fortbildung, die so unspezifische Aussagen macht ? Mal so eben Umladen auf die Bahn findet nicht statt. Der Kanaltunnel hat eigene Gefahrgut-Regeln (in Anlehnung an das ADR) mit Mengengrenzen und Anmeldungen; insofern muss vor dem Beförderungsbeginn feststehen, welcher Weg nach GB gewählt wird. Folgender Satz steht im Vorwort der "Richtlinien für den Transport von Gefahrgut durch den Eurotunnel":
Die Beförderung von Gefahrgut durch den Kanaltunnel muss in erster Linie den Bestimmungen des ADR (Übereinkommen für die Beförderung von Gefahrgut auf der Straße) entsprechen. Die Definition von Gefahrgütern entspricht der aktuellen Ausgabe der ADR-Regelungen, auf deren Grundlage Eurotunnel Fracht entscheidet, ob es Güter akzeptieren oder nur unter gewissen Einschränkungen annehmen kann oder gar zurückweisen muss.
Diese Richtlinie ist im Netz zum Nachlesen verfügbar.
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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