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Anwendung 1.1.3.1 c
#40676
31.03.2026 14:14
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Dom
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Hallo,
wir haben ein Fz was aufgrund fehlender HU nur auf dem Betriebsgelände fahren kann. Um dies zu betanken wird aktuell mit einem anderen Fahrzeug Kranftstoff in Kanistern an der Tankstelle geholt (ca. 60l). Ist dieser Transport über 1.1.3.1 c abdeckbar?
VG
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Re: Anwendung 1.1.3.1 c
[Re: Dom]
#40677
31.03.2026 14:23
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M.A.T.
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Hallo, strenggenommen nein, da dies Versorgungsfahrten wären. Falls natürlich eine Privatpersonen für den häuslichen Gebrauch innerhalb der Mengen von 1.1.3.1 a) bliebe wäre eine positive Argumentation vielleicht denkbar. M.A.T.
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Re: Anwendung 1.1.3.1 c
[Re: M.A.T.]
#40678
31.03.2026 14:32
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Dom
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Privatfahrten klappt leider nicht. Und du meinst das Argument, dass ich ohne das Fz ja nicht arbeiten kann (Haupttätigkeit) zählt nicht dazu?
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Re: Anwendung 1.1.3.1 c
[Re: Dom]
#40679
31.03.2026 14:40
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Michael
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Hallo,
tanken beide Fahrzeuge die selbe Kraftstoffart?
Falls ja, wäre es den Behörden schwer nachzuweisen, dass die 60l nicht gefüllte Reservekanister des Fahrzeuges wären. Was dann auf dem Hof damit gemacht wird, ist dann außerhalb des ADR.
Nicht grade legal, aber schwer ein Vergehen nachzuweisen. Wäre dann 1.1.3.3. ADR
... den Nackenschlag sich selbst verpassend
Michael
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Re: Anwendung 1.1.3.1 c
[Re: Dom]
#40681
31.03.2026 14:49
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M.A.T.
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Hmm. kann mir nicht so recht vorstellen daß das bei einer Kontrolle akzeptiert würde. Ich habe im Kopf, daß Sprit für mitgeführte Arbeitsmittel ok ist, oder für das Fahrzeug. Aber immer nur bei Fahrten draußen. Intern würde ich es als Versorgung sehen. Vielleicht hat jemand hier eine bessere oder andere Argumentation. Die RSEB sieht es in 1-4.1 auch so durch den Zusatz "sofern die jeweilige Beförderung z. B. zu oder von einem Kunden bzw. Einsatzort erfolgt." Außerdem umfaßt das ADR ja ausdrücklich die interne und externe Versorgung. M.A.T.
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Re: Anwendung 1.1.3.1 c
[Re: Michael]
#40682
31.03.2026 14:50
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Michaels Ansicht schwebte auch mir im Hinterkopf... M.A.T.
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Re: Anwendung 1.1.3.1 c
[Re: M.A.T.]
#40684
31.03.2026 15:10
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Dom
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OP
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Ja hatte gehofft das irgendwie mit einer Argumentation leicht über die Bühne zu kriegen....dann muss er wohl anders laufen... Trotzdem danke euch...VG
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Re: Anwendung 1.1.3.1 c
[Re: Dom]
#40687
31.03.2026 16:33
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Andreas_K
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Hallo,
wir haben ein Fz was aufgrund fehlender HU nur auf dem Betriebsgelände fahren kann. Um dies zu betanken wird aktuell mit einem anderen Fahrzeug Kranftstoff in Kanistern an der Tankstelle geholt (ca. 60l). Ist dieser Transport über 1.1.3.1 c abdeckbar?
VG Darf ich fragen, warum keine HU durchgeführt wird? Finden an dem Fahrzeug irgendwelche anderen Wartungstätigkeiten statt? Falls nicht, habt ihr aus meiner Sicht hier ein Problem mit der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung, weil Fahrzeug = Arbeitsmittel.
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: Anwendung 1.1.3.1 c
[Re: Andreas_K]
#40689
01.04.2026 07:51
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Dom
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OP
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Hallo Andreas,
das Fahrzeug ist nur innerbetrieblich unterwegs, was eine HU nach StVZO nich erfordert. Allerdings hast du recht, das eine Prüfung, welcher Art auch immer dennoch notwendig ist. Wie die Kollegen oben schon geschrieben haben ist ja der ganze Prozess so nicht richtig. Jetzt muss ich die Vorgesetzten und Verantwortlichen nur überzeugen es richtig zu machen. Mit ner sauberen HU hat sich der Tankprozess ja dann auch geklärt.
VG
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Re: Anwendung 1.1.3.1 c
[Re: Andreas_K]
#40690
01.04.2026 08:40
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Michael
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Hallo,
wir haben ein Fz was aufgrund fehlender HU nur auf dem Betriebsgelände fahren kann. Um dies zu betanken wird aktuell mit einem anderen Fahrzeug Kranftstoff in Kanistern an der Tankstelle geholt (ca. 60l). Ist dieser Transport über 1.1.3.1 c abdeckbar?
VG Darf ich fragen, warum keine HU durchgeführt wird? Finden an dem Fahrzeug irgendwelche anderen Wartungstätigkeiten statt? Falls nicht, habt ihr aus meiner Sicht hier ein Problem mit der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung, weil Fahrzeug = Arbeitsmittel. Man sieht es häufig, dass Zugmaschinen zum rangieren von Einheiten auf dem Hof oder das Fahrzeug für den Winterdienst einfach aus Kostengründen nicht angemeldet werden, weil sie auch nicht im öffentlichen Raum bewegt werden sollen.
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