Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Thoriumnitrat als Gefahrgut und Abfall #40710 04.04.2026 19:12
Registriert: Nov 2005
Beiträge: 49
Peter Müller Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
Registriert: Nov 2005
Beiträge: 49
Liebe Kollegen,

Ich bin mit einem besonderen Problem befasst auf einem Gebiet in dem mir selbst die Erfahrung fehlt.
Für einen Entsorger soll ich ein Packung mit leicht radioaktivem Material zu einer Anlage bringen, die landesweit mit der Annahme von radioaktiven Stoffen beauftragt ist.
Es handelt sich um 100 gr. Thoriumnitrat.
Thoriumnitrat, so habe ich recherchiert emittiert eine schwache Alphastrahlung, ist also nicht sehr gefährlich.

Die Einstufung des Stoffes müßte nach verschiedenen Quellen lauten :
UN 2909 RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSANDSTÜCK - FABRIKATE AUS NATÜRLICHEM THORIUM, 7

Oder besser, nach Sondervorschrift 290, da es sich natürlich um einen oxidierenden Stoff handelt mit Nebengefahr und um einen Abfall :

UN 1477 ABFALL NITRATE, ANORGANISCHE, N.A.G., (Thoriumnitrat), radioaktive Stoffe, freigestelltes Versandstück - begrenzte Stoffmenge, 5.1, VG II (E)

Für mich stellen sich nun folgende Fragen:
1. Ist die Deklaration so passend für das Transportpapier ?

Der Stoff kann in dieser Menge nach der -
1.1.3.6 Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden
- unter der Beförderungskategorie 3 oder 4 transportiert werden.
2. Kann ich den Stoff im Privat-PKW zur Annahmestelle transportieren ?
Natürlich unter Einhaltung der Vorgaben von 1.1.3.6 und in einer UN-zugelassenen Umverpackung.

3. Ist ein spezielle Verpackung erforderlich (UN-Zulassung ist gegeben)

4. Wie müßte die Um-Verpackung gekennzeichnet sein ?
UN-Nummer, Gefahrzettel 5.1, Gefahrzettel 7 (?), Aufkleber „Umverpackung“
5. Muss ich sonst noch etwas beachten ?

Wer kennt sich in diesem Bereich aus ?
Für Eure Antworten vielen Dank.

Zuletzt bearbeitet von Peter Müller; 04.04.2026 19:36.
Re: Thoriumnitrat als Gefahrgut und Abfall [Re: Peter Müller] #40711 04.04.2026 19:21
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,349
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,349
Hallo, mit Kl.7 hab ich keine eigene Erfahrung denke jedoch:
1. Thoriumnitrat ist gemäß SV 511 Kl. 7. Die UN 1447 sehe ich hier gar nicht, evtl. meinen Sie 1477 - die hat aber diese SV.
2. Zur korrekten Klassifizierung sollte die spezifische Aktivität bekannt sein, um die anzuwendenden A1 und A2-Werte zu bestimmen. Erst dann kann über eine Freistellung entschieden werden.
Bestimmt haben wir hier Experten für r/a Stoffe.
Viel Erfolg.
M.A.T.
Nachtrag. Handelt es sich wirklich um ein Fabrikat und nicht um eine Umschließung des Stoffes?

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 04.04.2026 19:46. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Re: Thoriumnitrat als Gefahrgut und Abfall [Re: M.A.T.] #40712 04.04.2026 19:37
Registriert: Nov 2005
Beiträge: 49
Peter Müller Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
Registriert: Nov 2005
Beiträge: 49
Sorry - war ein Schreibfehler in der UN-Nummer- habe ich berichtigt.


Die 511 hatte ich nicht berücksichtigt. Stimmt natürlich- Einstufung ist Klasse 7
Die oxidative Wirkung hat hier wohl keinen Vorrang. Entfällt dann die Klasse 5.1 als Nebengefahr komplett ?

Zu Deinem Nachtrag : Es handelt sich um einen Feststoff in einer kleinen Glas- oder Kunststoff-Flasche die keine UN-Zulassung besitzt.
Deshalb wird das Gefäß in eine zugelassene Umverpackung mit Adsorbtionsmittel (Vermiculit) eingestellt.

Lieber M.A.T.- Danke für Deine Antwort.

Zuletzt bearbeitet von Peter Müller; 04.04.2026 19:51.
Re: Thoriumnitrat als Gefahrgut und Abfall [Re: Peter Müller] #40713 04.04.2026 20:38
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,349
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,349
Hallo, ich habe mit "Fabrikat" hier Bauchschmerzen. Schon wegen 2.2.7.2.4.1.3 c). Was Sie beschreiben ist für mich eine Umschließung, also eine Verpackung aber kein Fabrikat. Weil "Umschließung" die einzige Funktion ist. Die von Ihnen genannte UNNR ist daher m.E. nicht möglich. Und damit wäre was Sie als "Umverpackung" bezeichnen tatsächlich die "Umschließung als Vorstufe zum Versandstück", nicht die Umverpackung (= Handhabungserleichterung), entsprechend der Definition in 1.2.1.
Vielleicht könnten UN 2910 oder LSA-I überlegt werden? Für Nebengefahr wäre m.E. die SV172 bzw. 290 maßgebend, je nach UNNR.
Für Anleitung bei der Transportvorbereitung kann ich nur das herausragende Buch von Brandt/Kosbadt von 2011 empfehlen. Da die Prinzipien der Zuordnung sich nicht wesentlich geändert haben seither ist die Vorgehensweise unverändert praktikabel. Besonders der Teil 2 mit dem Schema 2.2.9 ist sehr informativ.
Gruß
M.A.T.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Thoriumnitrat als Gefahrgut und Abfall
von M.A.T. - 04.04.2026 20:38
Klassifizierung Fahrzeug Kanalisierungsarbeit
en

von M.A.T. - 03.04.2026 14:06
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3