Liebe Kollegen,
Ich bin mit einem besonderen Problem befasst auf einem Gebiet in dem mir selbst die Erfahrung fehlt.
Für einen Entsorger soll ich ein Packung mit leicht radioaktivem Material zu einer Anlage bringen, die landesweit mit der Annahme von radioaktiven Stoffen beauftragt ist.
Es handelt sich um 100 gr. Thoriumnitrat.
Thoriumnitrat, so habe ich recherchiert emittiert eine schwache Alphastrahlung, ist also nicht sehr gefährlich.
Die Einstufung des Stoffes müßte nach verschiedenen Quellen lauten :
UN 2909 RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSANDSTÜCK - FABRIKATE AUS NATÜRLICHEM THORIUM, 7
Oder besser, nach Sondervorschrift 290, da es sich natürlich um einen oxidierenden Stoff handelt mit Nebengefahr und um einen Abfall :
UN 1477 ABFALL NITRATE, ANORGANISCHE, N.A.G., (Thoriumnitrat), radioaktive Stoffe, freigestelltes Versandstück - begrenzte Stoffmenge, 5.1, VG II (E)
Für mich stellen sich nun folgende Fragen:
1. Ist die Deklaration so passend für das Transportpapier ?
Der Stoff kann in dieser Menge nach der -
1.1.3.6 Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden
- unter der Beförderungskategorie 3 oder 4 transportiert werden.
2. Kann ich den Stoff im Privat-PKW zur Annahmestelle transportieren ?
Natürlich unter Einhaltung der Vorgaben von 1.1.3.6 und in einer UN-zugelassenen Umverpackung.
3. Ist ein spezielle Verpackung erforderlich (UN-Zulassung ist gegeben)
4. Wie müßte die Um-Verpackung gekennzeichnet sein ?
UN-Nummer, Gefahrzettel 5.1, Gefahrzettel 7 (?), Aufkleber „Umverpackung“
5. Muss ich sonst noch etwas beachten ?
Wer kennt sich in diesem Bereich aus ?
Für Eure Antworten vielen Dank.
Zuletzt bearbeitet von Peter Müller; 04.04.2026 19:36.