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Differenz von 44 g – Korrektur der IMO?
#40717
08.04.2026 10:15
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Registriert: Aug 2015
Beiträge: 12
bonafide
OP
Mitglied
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OP
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Registriert: Aug 2015
Beiträge: 12 |
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Angabe von Brutto- und Nettogewichten in der IMO-Erklärung.
Wir haben eine Palette mit 16 Kanistern à 25 kg verladen. In der IMO-Erklärung habe ich folgende Gewichte angegeben:
400 kg netto 468,78 kg brutto
Hierbei wird das Gewicht durch SAP errechnet und die Summe aus: Produkt, Verpackung und Palette gebildet. Der Vorlaufspediteur zum Hafen hat die Palette nun gewogen und bittet um eine Korrektur der IMO-Erklärung auf:
400 kg netto 468,736 kg brutto
Mir ist bewusst, dass die Gewichtsangaben für die Stauung korrekt sein müssen. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob eine Abweichung von lediglich 44 g tatsächlich relevant ist.
Ich habe die IMO-Erklärung selbstverständlich zunächst angepasst, würde das Thema jedoch gerne grundsätzlich mit dem Spediteur für zukünftige Sendungen klären.
Ich bin gespannt auf eure Einschätzungen und wünsche euch allen einen schönen Tag.
Viele Grüße Tobias
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Re: Differenz von 44 g – Korrektur der IMO?
[Re: bonafide]
#40718
08.04.2026 10:22
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Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,408
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
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Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,408 |
Hallo, dieses Delta ist nicht relevant, aber jede Diskussion darüber mit Spediteur Zeitverschwendung. Ändern und gut is. Im Seeverkehr ist eine Angabe unterhalb der kg-Grenze absolut unüblich, auch in der Dokumentation wird nur nach kg und nicht nach Gramm gefragt. Falls jemand ne Erklärung sucht: einfach auf die Container-Türseite gucken. Und um die Containerverwiegung geht es. Gruß M.A.T.
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Re: Differenz von 44 g – Korrektur der IMO?
[Re: M.A.T.]
#40719
08.04.2026 10:50
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Registriert: Jun 2009
Beiträge: 370
Michael
Großmeister
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Großmeister
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 370 |
Hallo,
wenn Du gehässig sein willst, dann fragst Du beim Spediteur in der Diskussion mal nach, ob die Waage geeicht ist. :-). Nicht wegen der Genauigkeit, sondern wegen des Eichgesetztes, da die Messung ja scheinbar relevant für die Bemessung der Fracht zu sein scheint....
Ansonsten hat MAT da schon recht. Ich kenne aber auch Fälle, bei denen SAP aufgrund der Tatsache, dass das Stück nur mit einer gewissen Nachkommastelle im Gewicht gepflegt werden kann, bei hohen Stückzahlen dann wirklich nicht tolerierbare Abweichungen liefert. Dann sollte beim Versand gewogen und das gewogene Gewicht verwendet werden.
Michael
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