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UN 1954 nach Großbritannien #40903 27.05.2026 13:43
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Andreas_K Offline OP
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Hallo Forum,

Rückmeldung eines großen Spediteurs:

"Die UN 1954 darf weder durch den Eurotunnel, noch ist sie für den Transport über die Fähre zugelassen."

Nachfrage, ob andere Reederei möglich: "Nein".

Luftfracht: "Auch nicht".

Gewicht der Sendung: 3 kg.

Hat jemand hier schonmal UN 1954 nach GB versendet?
Falls ja, wie?


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: UN 1954 nach Großbritannien [Re: Andreas_K] #40904 27.05.2026 14:04
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M.A.T. Offline
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Hallo Andreas_K
da in den GG-Richtlinien von Eurotunnel diese UNNR nicht aufgeführt wird ist ein Transport unzulässig. Aber: die Richtlinien sind unverändert auf dem Stand von 2023! Es kann sich also lohnen, bei Eurotunnel anzufragen ob das 2025er Recht implementiert ist und wie es mit dieser UNNR aussieht. Warum es über See nicht gehen soll weiß ich nicht, aus dem IMDG Code kann ich das nicht ableiten, voll deklariert nach P200 sollte es doch gehen. Aber vielleicht eine Beschränkung einzelner Reedereien?
Kontakt: freight@eurotunnel.com
Viel Erfolg und Gruß
M.A.T.

Re: UN 1954 nach Großbritannien [Re: M.A.T.] #40911 27.05.2026 14:55
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Claudi Offline
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Der IMDG-Code lässt das schon zu. Reedereien, wie MAT sagt, können natürlich Sachen ausschließen.

Der Spediteur hat vielleicht Stammreedereien, die nein sagen. Ich würde nen anderen Spediteur anfragen.

Durch den Tunnel wird das nicht gehen - da sind quasi keine brennbaren Gase zugelassen und ich verstehe auch, dass man sowas nicht in diesem Tunnel haben möchte. Man kann den Tunnelbetreiber wohl anfragen, aber zu 99,9999% wird die Antwort sein: nein, keine brennbaren Gase.

Re: UN 1954 nach Großbritannien [Re: Claudi] #40916 27.05.2026 16:36
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Interessanterweise ist im Eurotunnel nach deren Richtlinie 5F, 6F, 7F sogar zugelassen. Teilweise mit aus meiner Sicht vergleichbarem Schadenspotential (bei 3 kg) wie die UNNR des Fragers. Daß eine Anfrage allerdings die Möglichkeit eröffnet glaube ich, wie Claudi, auch nicht.
Gruß
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 27.05.2026 17:47. Bearbeitungsgrund: Korrektur
Re: UN 1954 nach Großbritannien [Re: M.A.T.] #40917 27.05.2026 16:55
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Claudi Offline
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2F ist nicht zugelassen, ansonsten nur Gegenstände/ Druckgaspackungen und Gasproben (ohne Druck).

Re: UN 1954 nach Großbritannien [Re: Claudi] #40918 27.05.2026 17:46
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@Claudi
stimmt, habs korrigiert. Danke und Gruß
M.A.T.

Re: UN 1954 nach Großbritannien [Re: Claudi] #40920 28.05.2026 07:42
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Andreas_K Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Der IMDG-Code lässt das schon zu. Reedereien, wie MAT sagt, können natürlich Sachen ausschließen.



Danke. Dass Reedereien oder Airlines eigene Regeln definieren ist mir mittlerweile klar geworden.


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: UN 1954 nach Großbritannien [Re: Andreas_K] #40924 28.05.2026 15:03
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ralfgrahneis19 Offline
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Hallo Andreas K.

warum sollte der Versand per LF nicht möglich sein?

Geht per CAO, bis 150 kg, ist vl. etwas "kostspielig" aber möglich.

LG Ralf

Re: UN 1954 nach Großbritannien [Re: ralfgrahneis19] #40926 29.05.2026 08:46
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Andreas_K Offline OP
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Dass Versand sowohl per Luftfracht als auch per See grundsätzlich möglich ist weiß ich ja.
Nur der beauftragte Spediteur bekommt das eben nicht hin warum auch immer.
Wir versuchen unser Glück nun bei einem der üblichen Paketdienstleister und harren der Dinge!.


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: UN 1954 nach Großbritannien [Re: Andreas_K] #40927 29.05.2026 09:02
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ralfgrahneis19 Offline
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....ist das der Hausspediteur? Ansonsten einen anderen Anfragen, bei unserem würde der Versand kein Problem darstellen.
Viel Erfolg und ein schönes Wochenende, wenn´s soweit ist.

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