Reederei fordert Falschangaben
#41189
10.08.2026 12:01
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alexbla
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Spezi
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OP
Spezi
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Hallo zusammen,
ich greife mal das Thema bezgl. der Kältemaschine von neulich auf.
Folgender Fall:
UN2857 ca. 15kg Kältemittel / 1300kg ne, 1780kg br. soll nach IMDG versendet werden.
Angabe der DGD:
UN2857 / REFRIGERATING MACHINES / 1 plywood-case x 1300 kg
Nun lehnt die Reederei ab, weil das Kältemittel UN1078 angegeben werden soll. Dazu die Angabe, dass das zulässige Gesamtgewicht von 400kg überschritten worden ist.
Ich habe zurückgeschrieben, dass das nicht korrekt ist, weil sich das Gas in [u][/u] der Maschine befindet und nicht separat versendet wird. Das Kältemittel einzeln anzugeben wäre eine Falschangabe, noch dazu müsste ich eine Verpackung angeben, die es nicht gibt. Was die 400kg sein sollen ist mir ein Rätsel. Ich finde nur in der PP32 die Angabe, dass Verpackungen das Nettogewicht von 400kg überschreiten dürfen.
Wenn die Reederei nun dennoch ablehnt und auf die Änderung besteht (und ich das schriftlich habe), sollte ich die DGD dann einfach so korrigieren? Ansonsten habe ich keine Wahl. Der Kunde benötigt seine Maschine.
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Re: Reederei fordert Falschangaben
[Re: alexbla]
#41191
11.08.2026 09:06
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Beiträge: 2,313
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
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Das klingt wieder nach einem Fall mangelnden Trainings.
Schreib denen nochmal, ggf. ausführlich und mit Beschreibung der Maschine, dass es sich um eine Kältemaschine handelt, Welches Gas da genau drin ist, würde ich gar nicht erwähnen (nur ob brennbar oder nicht). Auch wenn man denen ein SDB des Gases zusendet, kommen manche Sachbearbeiter auf Ideen (in Abschnitt 14 steht ja eine andere UN-Nummer als auf der IMO, also erstmal diskutieren).
Sei da im Ton durchaus nachdrücklich und weise darauf hin, dass du als Versender für die Klassifizierung verantwortlich bist und denen UN2857 vorgibst. Weise drauf hin, dass UN1078 eine falsche Deklaration wäre. Bei Unklarheiten solle man sich doch intern an den Vorgesetzten bzw. deren Gefahrgutbeauftragten wenden.
Ich persönlich würde aus rechtlichen Gründen und auch aus Prinzip hier auf keinen Fall einknicken und als UN1078 deklarieren.
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Re: Reederei fordert Falschangaben
[Re: alexbla]
#41192
11.08.2026 09:32
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M.A.T.
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Hallo, es könnte hilfreich sein, in der Argumentation gegenüber diesem Geschäftspartner auch auf die relevante Bestimmung und ihre Fundstelle zu verweisen, nämlich 2.0.6.1 und 3.1.2.1 und evtl. die SV. Außerdem wäre der Kontakt mit deren Gb - den muß es geben falls in D ansässig - und bei Standort HH die Einbeziehung der sehr kompetenten und pragmatisch arbeitenden dortigen Fachbehörde zu überlegen oder anzubieten. M.A.T.
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