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Prüfung Gasdruckbehälter #41138 29.07.2026 16:15
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Andreas_K Offline OP
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Hallo an die Experten,

Antwort eines Lieferanten: "unsere Zylinder haben eine Zulassung nach ISO 7866:2012 + AC:2014. Eine „klassische“ Bauartgeprüfte Verpackung sind die ISO-Zylinder nicht, gelten aber aufgrund der entsprechenden Prüfverfahren dahinter als geeignet."

"Ersetzt" diese Zulassung gem. Norm eine Bauartprüfung vollwertig und die stabile Außenverpackung würde ausreichen?

Oder sollte ich diese Zylinder in 4G-Kisten versenden?

Besten Dank schonmal in die Runde!


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: Prüfung Gasdruckbehälter [Re: Andreas_K] #41139 30.07.2026 12:31
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Hallo, Andreas_K
bin jetzt kein Druckbehälter-Fachmann aber denke, daß 6.2.2.1.1 ADR i.V.M. 6.2.2.5 und 6.2.1 hier ausreichen.
Gruß
M.A.T.

Re: Prüfung Gasdruckbehälter [Re: M.A.T.] #41156 03.08.2026 15:44
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Andreas_K Offline OP
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Vielleicht kein Druckbehälter-Fachmann, aber sicherlich einer im Navigieren durch das ADR. :-)

Besten Dank für die "Trüffelsuche"!


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: Prüfung Gasdruckbehälter [Re: Andreas_K] #41175 05.08.2026 14:46
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Eine Frage wäre noch offen: wird die stabile Kiste aus Pappe mit dem Gasdruckbehälter dann ein Overpack?


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Re: Prüfung Gasdruckbehälter [Re: Andreas_K] #41176 05.08.2026 19:34
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Nach meinem Verständnis wäre eine "Umverpackung" nur korrekt, wenn sie mehrere Versandstücke vereint oder ein einzelnes auf ne Palette kommt und z.B. umschrumpft wird. Kommt auf die zutreffende Verpackungsanweisung an, was die vorschreibt; für manche UNNR ist ja zB eine starre Kiste um die Flasche herum vorgeschrieben. Eine Flasche alleine kann je nach UNNR auch alleine das Versandstück sein. Unabhängig von der VA hielte ich je nach Größe eine quaderförmige Verpackung um eine Flasche aus Lasi- und Handhabungsgründen für besser, vor allem bei längeren Routen, VT-Umschlag oder besonders kleinen Flaschen.
Gruß
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 06.08.2026 12:42. Bearbeitungsgrund: Präzisiert.
Re: Prüfung Gasdruckbehälter [Re: Andreas_K] #41202 13.08.2026 14:59
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Ursprünglich geschrieben von: Andreas_K
Hallo an die Experten,

Antwort eines Lieferanten: "unsere Zylinder haben eine Zulassung nach ISO 7866:2012 + AC:2014. Eine „klassische“ Bauartgeprüfte Verpackung sind die ISO-Zylinder nicht, gelten aber aufgrund der entsprechenden Prüfverfahren dahinter als geeignet."

"Ersetzt" diese Zulassung gem. Norm eine Bauartprüfung vollwertig und die stabile Außenverpackung würde ausreichen?

Oder sollte ich diese Zylinder in 4G-Kisten versenden?

Besten Dank schonmal in die Runde!


Wie sehen die Zylinder denn aus und welchen Fassungsraum haben die?
Sind Gase drin, die nach Veerpackungsvorschrift 200 verpackt werden oder andere?
Auf welchem Verkehrsträger soll versendet werden?
Sind die Ventile geschützt oder nicht? Muss ein zusätzlicher Schutz erfolgen?

Die meisten mir bekannten Gasflaschen sind nicht UN-Druckgefäße sondern "nach einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk und den allgemeinen Vorschriften... ausgelegt, gebaut, kontrolliert, geprüft und zugelassen". In 6.2.3 ADR wird auf die Vorschriften in 6.2.1 verwiesen. Die ISO 7866:2012 wird dort explizit aufgeführt. Die gleiche Herleitung gelingt auch in der IATA-DGR von 6.2.3 auf 6.2.2.

Die Verpackungen (bzw. die anzugebenden Versandstücke) nach VA 200 sind für mich zunächst die Gasflaschen (cylinders). Müssen diese nicht zusätzlich geschützt werden, sind die Kisten drum herum Umverpackungen (Overpacks).

Aber es gibt ja u.U. zusätzliche Verpackungsvorschriften für Klasse 2 für Gasflaschen mit Ventilen, die extra geschützt werden müssen. Bei den "Schutzkisten" nach 4.1.6.8 e) ADR bzw. den "Außenverpackungen" nach 4.1.6.1.8 IMDG-Code und 5.2.0.8 (e) IATA-DGR bzw. im Luftverkehr bei den geforderten Außenverpackungen für Flaschen bis 1 L Fassungsraum nach VA 200 bin ich persönlich bei der Angabe des Versandstücks bei dem Äußeren (also z.B. Pappkiste). Das ist für mich keine Umverpackung sondern das Versandstück.

Der ADR-Begriff "Schutzkiste" statt wie bei den anderen Verkehrsträgern "Außenverpackung" lässt natürlich Raum für Interpretationen...



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