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Re: Apple iPhone 18 Pro Max - Problem!
[Re: BGG_17]
#41289
29.09.2026 15:07
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M.A.T.
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Hallo, BGG17 Sie schreiben.... Die BAM ist nicht der selben Meinung wie die PHMSA und bewertet die softwareseitige Verringerung der Wh-Zahl als "nicht im Sinne der Vorschriften". Als Negativbeispiel wurde hier eine E-Bike Batterie genannt die softwareseitig auf < 100Wh reduziert wird und dann mit der SV 188 transportiert werden könnte. LG
Sind Sie sicher, daß die BAM hier eine andere Einschätzung vertritt? Denn "softwareseitig" wie von Ihnen angeführt stimmt exakt mit der US-Auslegung überein; deren Erleichterung bezieht sich auf eine Begrenzung durch die "Firmware", eine Begrenzung durch Software ist eben nicht ausreichend. Siehe dazu auch den O-Text der PHMSA. Gruß M.A.T.
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Re: Apple iPhone 18 Pro Max - Problem!
[Re: M.A.T.]
#41291
29.09.2026 18:02
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Claudi
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OP
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Also da mögen sich die BAM und die PHMSA oder jemand bei UN oder sonstwer gern untereinander klar werden und das in die Vorschriften einfließen lassen.
Wichtig: PHMSA unterscheidet: Softwareseitige Änderung der Wh: nein. Firmwareseitige Änderung der Wh: ok.
Wir Rechtsunterworfenen setzen das dann (gern?) um.
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Re: Apple iPhone 18 Pro Max - Problem!
[Re: M.A.T.]
#41295
01.10.2026 08:55
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BGG_17
Spezi
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Spezi
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Hallo M.A.T., so genau konnte ich das nicht raushören, vielleicht habe ich hier falsch paraphrasiert. Was aber klar wurde ist, dass die BAM der PHMSA mit ihrer Einschätzung nicht zustimmt. Das war auch kein offizielles Statement sondern wurde eher in einem Nebensatz so erwähnt, mit dem Hinweis, dass man sich damit jetzt beschäftige. @Claudi: Das sehe ich genauso. Ich kann mir kaum vorstellen dass es auf lange Sicht eine Behörde zulässt und die andere nicht. Müsste man dann beim Import umkennzeichnen? Ich bin dann aber gespannt, welche anderen Batterien wir dann noch sehen werden, die nach diesem Prinzip auf unter 100Wh gebracht werden. LG 
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Re: Apple iPhone 18 Pro Max - Problem!
[Re: BGG_17]
#41298
01.10.2026 16:24
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DJSMP
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Zum Einen kann ich mir nicht vorstellen, dass Behörden dagegen votieren werden, wenn eine Behörde das einmal zugelassen hat. Nicht umsonst gibt es im IMDG Code ein Kapitel 7.9. Und ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass man sich bei UN, ICAO und sonstwo bei den Meetings mit Kaltgetränken auch mal abgestimmt hat, bevor man als Behörde das Go gibt.
Zum Zweiten: Wer denkt, dass eine Firma wie A. das jucken würde, wenn beispielsweise die BAM dagegen votierte, liegt meiner Meinung nach falsch. Sobald die PHMSA einmal grünes Licht gegeben hat, ist das Thema für den Hersteller durch, egal ob eine andere nationale Behörde das genauso sieht oder nicht. Dann ist die Büchse der Pandorra eröffnet, bis es mit eindeutigen Regelungen vielleicht wieder eingefangen wird.
Ich hatte das beschriebene Unternehmen A. bzw. den hauseigenen Kooperationspartner C. eigentlich als sehr kooperativ im Gedächtnis. Mit einer Seite über Modelle kam man sehr schnell zu einer Nummer mit A... je nach verbautem Akku und konnte so die Prüfzusammenfassung erhalten.
So wie Claudi das beschrieben hat, scheinen diese Zeiten nun auch bei A. bzw. nach entsprechender Vorgabe auch bei C. vorbei zu sein und der (berechtigte) Kunde wird, wie bei den meisten anderen Marktbegleitern auch, mit dem "Product Information Sheet" und allgemeinen Blabla-Floskeln abgespeist. Da fehlt eigentlich nur noch der Satz der Konkurrenz, dass die Batteriezulieferer "angehalten sind, nur den Vorschriften entsprechende Batterien" zum Einbau zu liefern.
Das ist eben so ein Ding, bei dem man weltweit nie Einigkeit erzielen konnte, was denn nun "zur Verfügung stellen" heisst.
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