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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese
[Re: 11010100112]
#40750
13.04.2026 16:14
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M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo, auch für eine kleine Firma sind ein paar Punkte sinnvoll, und ich denke eigentlich nach gesundem Menschenverstand ableitbar. Fahrzeuge nur abgeschlossen abstellen, möglichst auf umschlossenem Gelände. Vertraulichkeit der Ladungsinformation Identitatsausweis immer dabei, und Identitätsfeststellung bei Übergabe der Güter. Mit den Kunden und Behörden abgestimmte Behörden-Rufnummer für terroristischerVerdachtsfälle. Verhalten bei vermeintlichen Verkehrskontrollen. Die Kollegen im UK haben damit sehr viel mehr Erfahrung als wir, und denken auch pragmatischer. Es gibt eine recht gute Einstiegsseite. Ein Grundsatz dabei: Sicherung ist nicht techn. Ausrüstung oder Checklisten (die sind eher abträglich) sondern mentale Vorbereitung. Viel Erfolg M.A.T.
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese
[Re: M.A.T.]
#40751
13.04.2026 17:05
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Claudi
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Muster-Sicherungsplan: https://www.vci.de/ergaenzende-down...itfaden-security-gefahrgut-transport.pdf Leitfaden von RLP: https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/08/B...g_Kapitel_1_10_ADR_RIDStandMaerz2025.pdf Es gibt keine Qualitätskontrolle dieses Plan, es gibt keine Bewertung, ob das allumfassend oder noch optimierbar ist. Toi toi toi haben wir halt hier keine akute Terrorgefahr und so ein Plan ist ein klitzekleines Rädchen in einem System. Die großen Zahnräder sind eher bei den Behörden, Polizei/ Verfassungsschutz und sowas. Es geht nicht um Terrorabwehr. Es geht um Erschwerung (nicht Verhinderung!!!) von Missbrauch und Zweckentfremdung. Also denkt nicht an Terror, denkt ab Diebe. Was tut man als Firma, um zu verhindern, dass jemand einfach einbrechen oder sogar tagsüber reinspazieren und Waren (wertvoll, Gefahrgut etc.) klauen kann? Darum geht es. Wenn ein MA einer Firma sich entschließen sollte, sein Leben einer terroristischen Organisation zu widmen und was zu planen, ganz geheim und nicht so doof ist, das auf Social Media oder in der Belegschaft breitzutreten, dann hat der ggf. mit irgendwelchen Aktionen Erfolg. Es geht darum, es Missetätern schwerer zu machen. Vielleicht auch in der Hoffnung, dass die, die nicht genug kriminelle Energie haben, es woanders versuchen oder bleiben lassen.
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese
[Re: 11010100112]
#40755
15.04.2026 11:34
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Bergmannsheil
Urgestein
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Urgestein
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Mahlzeit, Und unsere Abfälle sind leider Gift-Müll der mitunter fiesesten Sorte, wir haben zwar einiges an UN 1992, aber hier siehe ich dank Tabelle 1.10.3.1.2, dass wir hier im Tank befördern müssten. Somit müssen wir eigentlich nur noch schauen, ob wir Kategorie 6.1 Verpackungsgruppe I sind, das fällt dann immer automatisch darunter. Leider gibt es auch hier immer mal wieder etwas.
Bei den Abfällen prüfen, ob etwas nach GGAV 20 befördert wird. Dann habe ich viele Abfälle, die keiner speziellen Abfallgruppe zugeordnet werden, in Abfallgruppe 9.4. Und die sind laut Beförderungspapiereintrag Klasse 6.1 und VG I, auch wenn die eigentlichen Stoffe laut SDB oder Legaleinstufung Klasse 6.1 VG II oder III sind. Werden sie der Abfallgruppe 9.4 zugeordnet, haben wir den 1.10ADR-Fall. Diese Geschichte wurde mal beim Gemeinsamen Gespräch so bestätigt (irgendwo im Forum hatte ich darüber schon mal berichtet, den Link kann ich per Suche nicht setzen, da Beitrag älter als 3 Jahre). Wegen dieser Zuordnung haben wir als Krankenhaus einen Sicherungsplan. Funfact: Als wir einen Sabotageschutzbeauftragten beim BMW anmeldeten, antworteten diese, dass Krankenhäuser keinen bräuchten. Nachdem ich ihnen den Sachverhalt erklärte, sahen sie sich doch als zuständig an.
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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Sichrheitsüberprüfungen - Praxis
[Re: 11010100112]
#41270
23.09.2026 18:28
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M.A.T.
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Re: Sichrheitsüberprüfungen - Praxis
[Re: M.A.T.]
#41274
24.09.2026 14:18
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Andreas_K
Großmeister
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Großmeister
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Artikel ist leider kostenpflichtig.
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: Sichrheitsüberprüfungen - Praxis
[Re: Claudi]
#41276
24.09.2026 18:23
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M.A.T.
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Danke, und schön, daß es tatsächlich einmal Bürokratieabbau gibt im Innenministerium. M.A.T.
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Re: Sichrheitsüberprüfungen - Praxis
[Re: Claudi]
#41277
25.09.2026 07:57
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DJSMP
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Da sieht man mal wieder, wie wenig Ahnung die Politik von der Praxis hat! Beim Beförderer gehe ich mit. Da wird man wohl nicht drum rum kommen. Aber dann nimmt man auf der einen Seite den Verlader raus und hat auf einen Schlag die großen Hubs und Terminals nicht mehr drin, sofern die nicht gleichzeitig als Absender auftreten. Und auf der anderen Seite bleibt der Absender da drin, während beispielsweise Verpacker und Verlader und der Auftraggeber des Absenders raus sollen? Sofern wir nicht von einem Unternehmen mit Mehrfachpflichten sprechen, passiert beim Absender physisch rein gar nichts, was man schützen könnte. Dort werden zumeist Papiere erstellt und Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. Das Problem hatte ich schon bei einem Auftraggeber des Absenders, wo wir uns für den Sicherungsplan irgendwas zur gesicherten Übertragung von Dokumenten mit den Beförderern aus den Fingern gesaugt haben. Beim Absender ist da nicht viel mehr Fleisch. Was will man da schützen? Die Informationen und Dokumente? Die Ergebnisse der Plausibilitätsprüfungen? Und dafür durchläuft das Personal beim Absender dann weiterhin die Überprüfung? Für mich alles komplett unausgegoren. Entweder bezieht man nach der US-amerikanischen Sichtweise alle Beteiligten mit ein und handelt nach dem Grundsatz "Die größte Gefahr geht vom Personal aus den eigenen Reihen aus". Oder aber man lässt die versendende Seite komplett raus und konzentriert sich auf die Beförderer und, durch eine ggf. regeltechnische Präzisierung, auf die Umschlagspunkte.
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Re: Sichrheitsüberprüfungen - Praxis
[Re: DJSMP]
#41278
25.09.2026 09:07
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Claudi
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Na dann hoffen wir mal, dass die Verbände dazu fachlichen Input liefern.
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Re: Sichrheitsüberprüfungen - Praxis
[Re: DJSMP]
#41280
25.09.2026 10:21
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Phi_l
Methusalem
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Methusalem
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Spannende Sache, wobei ich die Begründung schon nachvollziehbar finde. Mit dem Absender und dem Beförderer beschränkt man sich ja auf die Unternehmen, die tatsächlich Gefahrgut im öffentlichen Raum bewegen bzw. diese Transporte konkret planen (Speditionen und Fuhrunternehmen). Alles weitere findet ja üblicherweise im Nicht-Öffentlichen Bereich statt. Und wenn man nun die Kapazitäten der Behörden effektiv nutzen möchte, dann entlastet man hier an einer Stelle und hofft, dass der Rest der Kette stark genug bleibt. Denn ganz raus wären die Hubs ja nicht, da sie als Schnittstellen zum Beförderer ja von diesem mit in dessen Plan berücksichtigt werden müssen.
"Zudem wurde Nummer 2 – entsprechend der Zielrichtung des § 1 Absatz 5 Nummer 1 SÜG, wonach eine Einrichtung (erst) dann lebenswichtig ist, wenn deren Beeinträchtigung aufgrund der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden kann – auf die Teile von Unternehmen beschränkt, in denen Sicherungspläne verantwortlich erstellt werden oder die zu diesen vollständigen Sicherungsplänen Zugang haben, soweit die Unternehmen als Absender oder Beförderer gefährlicher Güter tätig werden. Ausgenommen werden damit Unternehmen, die Gefahrgut lediglich in Empfang nehmen oder als Empfänger lagern. Bei Nummer 2 Buchstabe a bis c wurden schließlich die Angaben zu den Regelungstexten aktualisiert."
LG Phil
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