ich hätte doch mal gerne die Info ob ich als Verlader bei freigestellten Mengen Gefahrgut für die betriebssicherheit des Fahrzeuges verantwortlich bin.
Re: Pflichten des Verladers
[Re: arnd]
#426325.08.200616:12
was versteht der Verlader unter freigestellten Mengen? Bei LQ - Mengen greift Kap. 7.5 ADR nicht, unter 1000 Gefahrenpunkten schon, darüber so wieso. Aber das StVG greift immer!
Gruß Thomas
Freundliche Grüße Thomas Damm
Re: Pflichten des Verladers
[Re: arnd]
#426428.08.200615:56