Re: Abfall Gefahrgut
[Re: Ritchie]
#4674
17.01.2008 11:35
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Gitta Krämer
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Hallo Ritchi,
das ein Abfallerzeuger dem Entsorger vorher genau mitteilt, was er entsorgt haben will, setze ich voraus. Denn hellsehen können auch gute Entsorger nicht.
Und die Kontrolle dessen, was der Abfallentsorger mitbringt, beinhaltet auch nicht nur zu sehen, ob der Fahrer überhaupt etwas dabei hat, sondern eine Kontrolle nach Gefahrgutrecht, mit allem drum und dran.
Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, daß ein guter Entsorger den Service bietet, daß er die Abfallpapiere (Begleitschein, Ü-Schein etc.) stellt und mitbringt und auch dort schon die Gefahrgutdaten drauf stehen. Er hat UMB mit oder läßt sich vorab eins von mir schicken, das dem Abfall entspricht.
Ich wollte keineswegs die Verantwortung auf den Entsorger abwälzen.
Hallo GG1,
meine Entsorger haben immer ein extra Beförderungspapier dabei, aus dem hervorgeht, daß der Abfallerzeuger auch der Absender ist und der Abfall dort abgeholt wurde. Das läuft i.d.R. als Auftragspapier und muß auch gegengezeichnet werden. Damit ist dieser Vorschrift Rechnung getragen. Ich bin seit 18 Jahren Abfallbeauftragte und habe noch keine Abfallbeförderung ausschließlich nur mit Begleit- oder Übernahmeschein erlebt.
Grüße aus Brandenburg Gitta Krämer
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Re: Abfall Gefahrgut
[Re: Gitta Krämer]
#4675
17.01.2008 13:14
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GG1
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Hallo Frau Krämer,
ich kenne ein Unternehmen, welches jährlich über 100000 Tonnen (wirklich einhunderdtausend) Abfälle nur mit dem Begleitschein befördert. Übertragen Ihre Entsorger die Gefahrgutdaten in das mitgebrachte Beförderunsgpapier oder werden die Papiere zusammengetackert?
Grüße GG1
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Re: Abfall Gefahrgut
[Re: GG1]
#4676
17.01.2008 13:42
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Hallo GG1,
die Papiere sind immer alle je Abfall in einer Prospekthülle. Gehört ja auch immer noch die Kopie VN etc. dazu. Ich weiß auch, das Abfall-Gefahrgut-Transporte von uns abgehend schon kontrolliert wurden. Die Verfahrensweise wurde nie bemängelt.
Grüße aus Brandenburg Gitta Krämer
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Re: Abfall Gefahrgut
[Re: Gitta Krämer]
#4677
17.01.2008 14:13
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GG1
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Hallo Frau Krämer,
ich habe mal von einem Fall gehört, bei dem 2 Blätter mit einer Büroklammer zusammengefaßt wurden und das daher nicht als "ein" Beförderungspapier gewertet wurde, da nicht fest miteinander verbunden. Ist aber sicher auch Einzelfall abhängig. Eine Behörde die ich kenne wertet z.B. Schraubverbindungen nur als fest wenn die deutsche DIN 78 eingehalten wird. Gegen ausländische Absender kann sie nach eigenen Angaben kein Bußgeld verhängen, wohl aber gegen deutsche (was sie auch tut).
Grüße GG1
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Re: Abfall Gefahrgut
[Re: GG1]
#4678
17.01.2008 14:46
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Hallo GG1,
solche Fälle haben wir Gb´s sicher schon alle erlebt. Vielleicht macht mal einer ein Buch draus. Wie so oft kommt es hier darauf an, auf wen man trifft und wie er gefrühstückt hat und sicher auch, wie man selbst in den Wald hinein ruft. Ich habe aber die Erfahrung gemacht, daß die Kontrollorgane vor Ort durchaus zur Verständigung bereit sind (außer in Österreich :-))).
Grüße aus Brandenburg Gitta Krämer
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Re: Abfall Gefahrgut
[Re: GG1]
#4679
18.01.2008 15:35
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Mark
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Hallo GG1,
ganz davon abgesehen, dass ich es für Schwachsinn halte, Bußgelder zu verhängen, weil besimmte Papiere, die rechtlich nichts miteinander zu tun haben nicht auch eine bestimmte weise zusammengetackert sind, kann ich die Aussage
"Gegen ausländische Absender kann sie nach eigenen Angaben kein Bußgeld verhängen"
nicht nachvollziehen. Bei uns (Niedersachsen und NRW) werden in solchen Fällen regelmäßig Sicherheitsleistungen verlangt. Soll heißen, der ausländische Fahrer muss erst einmal zahlen (sonst kann er nicht weiterfahren) und anschließend kann er im Owi-Verfahren sein Recht durchboxen. Bekommt er Recht, erhält er seine Sicherheitsleistung zurück.
Grüße
Mark
Grüße
Mark
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