Sehr geehrte Frau Miller,
kann leider kein Formular anbieten, welches beide Verkehrsarten vollständig abdeckt.
Dies scheitert vor allem daran, dass die IATA-DGR (8.1.1.1) auf ihrem vorgegebenen Formular besteht.
Im IMDG-Code (5.4.1.3) wird dies nicht so streng gesehen und es wird auch das Multimodale Beförderungspapier (5.4.5) als Beispiel angegeben.
Es kann theoretisch auch die IATA-DGD im Seeverkehr mit Ergänzung der spezifischen Daten wie z.B. evtl. Flammpunkt, MARINE POLLUTANT, EmS und Container-/Fahrzeugpackzertifikat verwendet werden.
Würde empfehlen vorläufig noch zwei verschiedene Dokumente zu verwenden. Vielleicht schafft es der IATA-Gefahrgutausschuss zum 01.01.2005 (voraussichtlich wird neue Reihenfolge der Gefahrgutangaben vorgeschrieben 8.1.6.9.1 (b) Anmerkung...) das multimodale Beförderungspapier zu akzeptieren und einzuführen.
Dies wäre eine sinnvolle Harmonisierung und würde die Anwendung der Gefahrgut-Vorschriften etwas vereinfachen.
Freundliche Grüße
Josef Anderl