Tunnelbeschränkungscodes
#5092
18.05.2007 08:12
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krottendorfer
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Hallo Experten!
Ab 1.7.2007 gelten die Vorschriften des Abschnittes 1.9.5 (Tunnelbeschränkungen). Meine Frage dazu: Sind diese Tunnelbeschränkungscodes bzw. der Restriktivste (8.6.3.2) im Beförderungspapier anzugeben? Vielleicht habe ich etwas übersehen aber wie weiß ein LKW-Fahrer, speziell bei Sammel-Ladungen, Umladungen,.. , welcher Code der Restriktivste ist?
LG aus Österreich
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Re: Tunnelbeschränkungscodes
[Re: krottendorfer]
#5093
18.05.2007 12:16
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Anderl
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Hallo Herr Krottendorfer,
im Moment sind keine Angaben im Beförderungspapier dazu zu machen, aber es laufen bereits Vorschläge Frankreichs und Schwedens, die bereits vor einer Woche in der W.P.15 beraten wurden.
So wie es aussieht, wird das Thema in die Schulungen für Fahrer mit aufgenommen und auch eine Angabe im Beförderungspapier könnte kommen, ist im Detail aber noch nicht geklärt.
Die nationalen Tunnel-Beschränkungen, die nicht mit 1.9.5 ADR übereinstimmen, sind noch bis 31.12. 2009 anwendbar. Mit dem Thema Ermittlung Tunnelcode werden wir uns noch intensiv beschäftigen müssen. Eine Abbildung gestaltet sich wegen der Verwendung unterschiedlicher Basismerkmale (Klasse; Klassifizierungscode, Verpackungsgruppe,...) und tw. unterschiedlicher Kategorisierung für Tanks schwierig. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Freundliche Grüße Josef Anderl
Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
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Re: Tunnelbeschränkungscodes
[Re: krottendorfer]
#5094
25.07.2007 18:56
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Gerald
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo, in der Zeitschrift "Gefährliche Ladung" Heft 7, steht das der Antrag von Frankreich bei der letzten Sitzung der WP 15 genehmigt wurde, und somit der Tunnelbeschränkungscode in das Beförderungspapier kommt. Der Fahrzeugführer brauch dann nur noch ein Blatt mit der Tabelle (Tunnelkategorie/Tunnelbeschränkungscode), welche ich in der Ausbildung vom der Verlagsgruppe Hüthig:Jehle:Rehm (vormals Ecomed)benutze, mitführen. Und bei guter Ausbildung ist er dann in der Lage die richtige Entscheidung zu treffen.
Gruß Gerald
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Tunnelbeschränkungscodes
[Re: Gerald]
#5095
27.07.2007 08:24
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TDamm
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Hallo alle miteinander,
nach UA 1.9.5.1 ADR muss die zuständige Behörde jeden Tunnel einer Tunnelkategorie zuweisen. Dabei sind die Tunneleigenschaften, die Risikoeinschätzung, einschließlich Verfügbarkeit und Eignung von alternativer Stecken und Verkehrsträgern und der Verkehrsleitung zu berücksichtigen. Somit sind alle Tunnel zwingend neu einzuschätzen. Ich hoffe nicht, dass auf Grund der schlanken Verwaltung ein bis dato offener Tunnel ohne weitere Prüfung ein A-Tunnel wird. Das würde der Forderung des ADR nicht gerecht werden und ein echtes Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer darstellen. Machen wir uns nichts vor, wenn 16t Sprengstoff Typ A im EX III Fahrzeug in einem Tunnel, auch wenn er zwei Rohren hat, zur Zündung kommen, dann ist dort nur noch ein großes Loch. Abgesehen von dem Leid und der Zerstörung, wohin dann mit dem Verkehr????
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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