Hallo Herr Damm,

Sie haben recht. Leider habe ich eine Information unreflektiert weiterverwendet. ADR-Bescheinigungen sind tatsächlich nur über die Datenbank der IHK nachzuermitteln.

Grüße

Stephan <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />