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Gefahrgutschein bei Tankanhänger und Traktor? #6843 18.07.2008 21:50
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meisters Offline OP
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Hallo,

ich habe folgende Frage.
Wie haben in unserer Landwirtschaftlichen Firma einen kleinen Tankanhänger mit 2500l Inhalt der von einem Traktor gezogen wird.Der Anhänger hat eine Zulassung bis 25 Km/h und eine Tankwagenzulassung.
Muss der Fahrer im Besitz eines ADR-Scheines sein oder gibt es da Ausnahmen?

Mein Chef ist der Meinung es wird keiner gebraucht.

mfg Sven

Re: Gefahrgutschein bei Tankanhänger und Traktor? [Re: meisters] #6844 18.07.2008 21:57
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Marisa Somo Offline
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Hallo,
ich glaub, das hängt davon ab was in dem Tankwagen transportiert wird - bitte um Info.
LG
Marisa

Re: Gefahrgutschein bei Tankanhänger und Traktor? [Re: Marisa Somo] #6845 19.07.2008 18:20
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meisters Offline OP
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Hallo,

oh habe ich vergessen zuschreiben.
Es wird Diesel darin transportiert.

mfg Sven

Re: Gefahrgutschein bei Tankanhänger und Traktor? [Re: meisters] #6846 20.07.2008 00:37
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Sven!

Ich nehme mal an, wenn ihr in dem Tank UN 1202 Diesel, III transportiert in einer Mengen von 2500 Litern müsstet Ihr vorn und hinten an den Zug eine orangene Warntafel drann tackern.

Sobald ihr die an euer Gefährt anbringen müsst, muss der Führer des Fahrzeuges eine ADR Bescheinigung gem. 8.2.2.8 vorweisen. Da ihr wenn es wahr ist einen Tankzug spazieren fahrt muss die ADR Bescheinigung auch für den Transort in Tanks ausgestellt sein.

Wenn ihr mit dem Gefahrguttransport allerdings nur auf eurem "Bauernof" von A nach B tuckert ohne öffentlich zugängliches Terrain zu benutzen braucht ihr gar nix. <-- was ich allerdings bezweifle.

Im ADR gibt es keine Freistellungen wegen der geschwindigkeit, oder so. In der Begriffsbestimmung steht folgendes drin:

[Beförderungseinheit: Ein Kraftfahrzeug ohne Anhänger oder eine Einheit aus einem Kraftfahrzeug mit Anhänger] <-- mehr nicht.

<img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Gefahrgutschein bei Tankanhänger und Traktor? [Re: Kay Schmauder] #6847 20.07.2008 10:30
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meisters Offline OP
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Hallo Kay,

vielen Dank für die Info.
Ja wir haben orange Warntafeln vorn und hinten dran.
Das mit dem eigenen Hof habe ich schon gelesen,aber wir benutzen öffentliche Strassen.
Ich werde das so meinen Chef sagen.
Kannst du mir die genaue Bezeichnung des Gesetzes nennen, damit ich das schriftlich vorweisen kann.
Ohne was schriftliches unterstellt mir mein Chef Arbeitsverweigerung.

Schöne Grüße aus dem Raum Dresden..... Sven

Re: Gefahrgutschein bei Tankanhänger und Traktor? [Re: meisters] #6848 20.07.2008 10:49
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Marisa Somo Offline
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Hallo,
das ganze steht im ADR 2007 und ist Teil des Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 27 vom 14. September 2007
Aber Vorsicht beim Runterladen, ist ein Wälzer mit 5 MB.
LG
Marisa

Re: Gefahrgutschein bei Tankanhänger und Traktor? [Re: meisters] #6849 20.07.2008 14:13
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GG1 Offline
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Hallo Sven,

wenn ich das richtig sehe braucht ihr für den Transport mindestens eine "AT" Zulassung der Beförderungseinheit. Hat der Traktor die? Gibt es eine "Bescheinigung der besonderen Zulassung" nach ADR 9.1.3.5?

Grüße
GG1

Zuletzt bearbeitet von GG1; 20.07.2008 14:17.
Re: Gefahrgutschein bei Tankanhänger und Traktor? [Re: GG1] #6850 22.07.2008 18:17
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meisters Offline OP
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Erst mal Danke für die guten Tips und den Link.
Bin gerade am durchforsten um meinen Chef das gleich schriftlich zugeben.
Wegen der AT-Zulassung kann ich nichts dazu sagen.
Weis nur soviel das der Tankanhänger eine Zulassung hat und aller 2 Jahre zur Kontrolle in eine Tankanlagenfirma geht.
Mir geht es Hauptsächlich um den ADR-Schein für den Fahrer.
Da bei uns einige keine Ahnung haben und alles fahren was der Chef sagt ohne zu wissen ob man das darf.

mfg Sven

Re: Gefahrgutschein bei Tankanhänger und Traktor? [Re: meisters] #6851 23.07.2008 05:26
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Marisa Somo Offline
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Hallo Sven,
danke für die Rückmeldung. Um deinem Chef das Thema Lenkerausbildung ... schmackhafter zu machen, anbei mal ein Auszug aus den Strafbestimmungen in Österreich:

a) wenn gemäß § 15a in Gefahrenkategorie I einzustufen ist, mit einer Geldstrafe von 750 Euro bis 50 000 Euro, im Fall der Ziffer 9 mit einer Geldstrafe von 150 Euro bis 6000 Euro oder
b) wenn gemäß § 15a in Gefahrenkategorie II einzustufen ist, mit einer Geldstrafe von 110 Euro bis 4000 Euro

Ohne Führerschein für Gefahrgut und Zusatzausbildung Tank ist das ziemlich sicher Kat I, und ich glaub nicht, dass die Strafen bei euch billiger sind.

LG
Marisa

Re: Gefahrgutschein bei Tankanhänger und Traktor? [Re: Marisa Somo] #6852 23.07.2008 05:49
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Marisa Somo Offline
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Hallo Sven,
mir ist grad noch was eingefallen: im Falle eines Unfalls zahlt die Versicherung bei fehlender Lenkerberechtigung wahrscheinlich nichts! Bei uns braucht man bei Beförderung von Gefahrgut eine erhöhte Haftpflichtversicherung. Such dir euer Gefahrgutgesetz und die Verordnungen dazu (ADR ist ja nur der Anhang) - steht dort sicher auch drinnen.
LG
Marisa

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