Hallo Herr Krottendorfer,
exakt diese Frage wurde beim Stuttgarter Gefahrguttag letzte Woche disktutiert. Hier die Antwort von Herrn Holzhäuser:
Im neuen ADR ist enthalten, dass Gefahrzettel "leicht" verändert werden können, wenn die Grundintention erhalten bleibt (er rät aber davon ab, das in Österreich auszupobieren). Darunter fällt auch der Eindruck der UN-Nr. oder die Gefahrenbezeichnung, z.B. "Flammable" o.ä.
Zitat aus 5.2.2.2.1.3
"Die Gefahrzettel dürfen gemäß Absatz 5.2.2.2.1.5 einen Text wie die UN-Nummer oder eine textliche Beschreibung der Gefahr (z. B. «entzündbar») enthalten, vorausgesetzt, der Text verdeckt oder beeinträchtigt nicht die anderen vorgeschriebenen Elemente des Gefahrzettels."
Die Vorschriften über die Kennzeichnung des Versandstücks mit Gefahrzettel (laut abgedrucktem Muster) + UN-Nr. + ggf. "Umverpackung" bleiben erhalten. D.h. zumindest bis 2011 kann es passieren, dass die UN-Nr. doppelt angebracht ist.
Viele Grüße,
Andreas Arnold