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KWKG vs SprengG #7896 05.02.2009 19:44
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Takkle Offline OP
Neuling
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Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und habe folgende Frage.
Wenn eine Sendung anhand der UN Nummer sowohl unter das Kriegswaffenkontrollgesetz als auch unter das Sprengstoffgesetz fällt, benötigt dann der befördernde Spediteur eine Transportgenehmigung nach KWKG & Befähigungsschein nach §20 SprengG + Erlaubnisschein nach §7 SprengG ???

Ich habe gehört daß das KWKG die Bestimmungen des SprengG "aufhebt"- das leuchtet mir nicht ein!? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Kann jemand etwas dazu sagen, wo finde ich weitere Infos???
Viele Grüße
Takkle

Re: KWKG vs SprengG [Re: Takkle] #7897 06.02.2009 09:43
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D
DG-Solution Offline
Spezi
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Spezi
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Hallo Takkle,

soweit mir bekannt, ist dies im §1 Abs.4 SprengG geregelt.

...Dieses Gesetz gilt nicht für ..... 4. Schusswaffen und Munition im Sinne des Waffengesetzes und des Beschussgesetzes sowie für Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen.

Gruz, Tom

Re: KWKG vs SprengG [Re: Takkle] #7898 06.02.2009 09:45
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Gitta Krämer Offline
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Hallo Takkle,

ich habe eigentlich von dem Thema keine Ahnung, aber schau mal ins SprenG, § 1, (4),4. Da steht: " Dieses Gesetz gilt nicht für
Schusswaffen und Munition im Sinne des Waffengesetzes und des Beschussgesetzes sowie für Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen; das Gesetz gilt jedoch
a)für den Erwerb und Besitz auf Grund einer Erlaubnis nach diesem Gesetz selbst wiedergeladener Munition,
b)für das Bearbeiten und Vernichten von Munition einschließlich sprengkräftiger Kriegswaffen im Sinne der vorstehenden Gesetze sowie für das Wiedergewinnen explosionsgefährlicher Stoffe aus solcher Munition,
c)für das Aufbewahren von pyrotechnischer Munition und von zur Delaborierung oder Vernichtung ausgesonderten sprengkräftigen Kriegswaffen,
d)bei Fundmunition auch für das Aufsuchen, Freilegen, Bergen und Aufbewahren,
e)bei Munition, die nicht den Bestimmungen des Waffengesetzes
der des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen unterliegt, auch für das grenzüberschreitende Verbringen dieser Munition."

Vielleicht ist Dir damit schon geholfen?

Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer


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