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Der Einfallsreichtum ist grenzenlos! #821 12.06.2003 21:38
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Carsten Klee Offline OP
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Hallo zusammen!

Die Stilblüten der Behörden nehmen kein Ende! Neuer Fall aus Österreich:

Ein LKW, in Süddeutschland beladen mit 24 FIBC UN 1479 Entzündend (oxidierend) wirkender fester Stoff, n.a.g. (...),5.1 III, fährt Anfang April 2003 nach Italien. Kurz hinter der deutsch/österreichischen Grenze kommt die Beförderungseinheit in eine Kontrolle. Das Beförderungspapier, ausgestellt von einem namhaften, großen Chemiekonzern enthält sämtliche Angaben gemäß ADR 2003. Der Kontrollbeamte (!) ändert die Klassifizierungszeile ab auf Rechtsstand ADR 2001, indem er die Buchstaben "UN" streicht und nach die VG die Buchstaben "ADR" setzt. Er leitet ein Verfahren gegen den Fahrzeugführer (der wird sich schon nicht wehren!) wegen der angeblich falschen Klassifizierungszeile ein. Wenige Tage später (die Österreicher sind da sehr schnell) kommt die Strafverfügung wegen diese "Verstoßes", adressiert an den Fahrzeugführer. 172,- EUR, ersatzweise 86 Std Ersatzfreiheitsstrafe!

Der Wiederspruch des Fahrers wird mit der (Originaltext) "Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme" abgelehnt. Begründung: Da in Deutschland wegen der zum Zeitpunkt des Transportbeginnes fehlenden Novellierung des nationalen Gefahrgutrechtes noch nicht nach ADR 2003 transportiert werden durfte, hätte nach ADR 2001 abgefertigt werden müssen.

Seien wir den österreichischen Kontrollorganen dankbar, dass sie auf österreichischem Hoheitsgebiet angebliche Verstöße gegen deutsches nationalen Gefahrgutrecht ahnden. Nur schade, das die so eingetriebenen Gelder nicht dem deutschen Staatssäckel zufließen!

Wie sagte Herr Pape neulich in einem anderen Beitrag: "Ich sag ja immer: Leute passt auf, die Staatskassen sind leer!!" Das gilt wohl auch oder erst recht für Österreich! Schade, dass die Beschwerdestelle für ungerechtfertigte Ahndungen im Gefahrgutbereich bei der österreichischen Bundesregierung aufgelöst wurde - sie hätte so viel zu tun.

In diesem Sinne

Carsten Klee

Re: Der Einfallsreichtum ist grenzenlos! [Re: Carsten Klee] #822 16.06.2003 16:17
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Gandalf Offline
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Hallo Herr Klee,

was ist denn mit der Bekanntmachung zur 16. ADR Änderungsverodnung vom 29.11.2002 ?

Schließlich ist es doch eine grenzüberschreitende Beförderung gewesen?

Gruß Michael

Re: Der Einfallsreichtum ist grenzenlos! [Re: Carsten Klee] #823 27.06.2003 00:51
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Rupert Offline
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Da ich in Österreich tätig bin, kenne ich solche Stilblüten von den Kontrollbehörden.
Hier anbei drei meiner Stilblüten:
- Beanstandung der Ladungssicherheit während des Entladens ( in der FUZO )
(Verfahren gewonnen)
- und momentan versuche ich gerade der Behörde zu erklären was der Unterschied zwischen einer Umverpackung und einer LQ-Verpackung ist . Das Verfahren ist jetzt schon in der zweiten Instanz.
- gehört zu zweiten: Im Beförderungspapier steht nur einmal ADR und nicht wie gefordert zweimal ??!!??

Zur Info:
Es dürfte bald ein Erlass rauskommen wie das ADR2003 in Österreich gehandhabt wird von den Kontrollbehörden.

mfg
R.S.


Have a nice day!
Re: Der Einfallsreichtum ist grenzenlos! [Re: Rupert] #824 27.06.2003 10:06
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Willi_Pape Offline
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Hallo Herr Ruppert,
wo war denn die Angabe "ADR" zweimal gefordert. Das ist mir neu.
Auf die Angabe können Sie doch ganz verzichten.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Der Einfallsreichtum ist grenzenlos! [Re: Willi_Pape] #825 30.06.2003 10:44
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Rupert Offline
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Das war nur ein Gedankenblitz des Kontrollorgans...es wurde zwar bemängelt aber nicht angezeigt. ( er behauptete wirklich "ADR" muss zweimal vorkommen nach ADR 2001)
Mein Praxistipp:
Sollte es zu einer Beanstandung kommen, sollten die Fahrer unbedingt den Sachverhalt noch mals genau notieren und dieses dann den Gefahrengutbeauftragten zu kommen lassen.
Das Verfahren kann durchaus über ein halbes Jahr daueren und länger, und dann ist es schwierig sich noch an die Details zu errinnern.


Have a nice day!
Re: Der Einfallsreichtum ist grenzenlos! [Re: Carsten Klee] #826 02.07.2003 19:20
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Ich verstehe Ihren Unmut gegenüber der österreichischen Kontrollbehörde. Aber - so scheint mir, recht haben sie doch.
Die europäische Kommission hat die ADR-Anpassungsrichtlinie 2003/28/EG erst am 08.04.2003 im Amtsblatt der Europäischen Union(L90) veröffentlicht. Und streng rechtlich ist es nun einmal so, dass das ADR2003 erst gilt, wenn es offiziell veröffentlicht ist. Das Amtsblatt können Sie unter "http://europa.eu.int" nachlesen.
Streng rechtlich hätte kein ADR-Mitgliedstaat vor der Veröffentlichung das ADR2003 anwenden dürfen.
Persönlich bin ich auch der Meinung, dass man hier nicht "Haarspalterei" treiben soll.
Freundliche Grüsse Hupe

Re: Der Einfallsreichtum ist grenzenlos! #827 04.07.2003 21:54
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Rupert Offline
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Abgesehen davon ob nun das ADR 2001 oder ADR 2003 galt, sollte (oder muss !) die Kontrollbehörde bei solchen "Kleinigkeiten" den §21 VStG (Österreich) - Absehen der Strafe wegen Geringfügigkeit - anwenden. Eine Abmahnung hätte also vollkommen genügt.
Dieser Paragraph sollte bei einen Einspruch bei Geringfügkeiten immer erwähnt werden.

Frage: Ab wann gilt nun das ADR 2003 in Österreich ? Die Änderung des GGBG ist doch noch nicht verabschiedet worden, oder ?


Da fällt mir noch ein Zitat ein von einem Berufskollegen ein:
Österreich hat in manchen Bereichen das Ende der Monarchie noch nicht überwunden. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />


Have a nice day!
Re: Der Einfallsreichtum ist grenzenlos! #828 18.07.2003 17:11
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Hier wird der ganze Unsinn richtig deutlich! Das ADR hat mit der EU überhaupt nichts zu schaffen. Es ist ein Abkommen zwischen diversen europäischen Staaten, und umfasst nicht nur den Geltungsbereich der EU. In den einschlägigen Gremien in Genf und Bern haben alle Vetragsstaaten das gleiche Stimmrecht. Die EU ist dort nur mit einem Delegierten vertreten. Wenn also die ADR-vertragsstaaten eine ADR-Änderung zu einem bestimmten bestimmten Datum beschlossen haben, verstößt ein Staat, der sich nicht daran hält, zumindest im grenzüberschreitenden Verkehr, gegen international geschlossene Vereinbarungen. Dies kann aber dem Rechtsanwender nicht zur Last gelegt werden. Vor allen Dingen dann nicht, wenn zwischen dem für das RID und ADR zuständige Ministerium in Wien und dem zuständigen "Papst" im Innenminsterium ein offener Glaubenskrieg herrscht. Vielleicht wird es diesem "Glaubenskrieger" endlich einmal klar, dass er mit seiner persönlichen Interpretation des ADR-Textes dem Ansehen Österreichs - zumindest ausserhalb der Alpenrepublik - mehr schadet als er für die Sicherheit erreicht.

ist die sachlage so richtig ? #829 18.07.2003 18:23
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Rupert Offline
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Für den internationalen Transport gilt auch in Österreich das ADR 2003
Für den innerstaatlichen Transport in Österreich gilt noch das ADR 2001.
( Siehe Stellungnahme des Innenministers vom 20.12.02 )
Sofern mir bekannt ist, ist die GGBG-Novelle 2003 noch nicht verabschiedet.

Wenn das so ist, was macht dann ein Unternehmen wo ich z.b. tätig bin, das sowohl innerstaatlich und international tätig ist ????

lg
Rupert





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Have a nice day!
Re: ist die sachlage so richtig ? [Re: Rupert] #830 21.07.2003 22:27
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Ich würde vorschlagen: immer wieder über die Verbäne und Wirtschaftsorganisationen Druck auf die staatlichen Stellen ausüben.Man sollte auch durchaus die Wirkung der nationalen Presse nicht unterschätzen. Stillhalten nützt da - besonders in Hinsicht auf die Zukunft - nichts.

Mit kollegiale Grüßen


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