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Wareneingangskontrolle bei GG-Transporten... #844 17.06.2003 08:40
A
Anonym
Nicht registriert
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A
hallo an alle GGB

ich hab mal zwei fragen:
1. Wie wird das heute, kurz vor Ablauf der Übergangsfrist zum ADR 2003, gehandhabt, wegen Wareneingangskontrollen? Wird tatsächlich ausnahmslos jeder Transport von A-Z kontrolliert (als Warenempfänger) oder ist es zulässig, sich bei wiederkehrenden Lieferungen, welche immer in Ordnung waren, auf Stichkontrollen zu beschränken?

2. Ich möchte GG-Transporte noch VOR unserem Firmenareal kontrollieren lassen und erst hinein fahren lasse, wenn alles i.O ist. Wir haben aber keinen Platz, vor dem Gelände. Ich müsste direkt nach unserer Barriere eine Kontrollzone einrichten lassen. aber genau genommen, ist der Transporter dann bereits auf dem Gelände. Gibt es da Möglichkeiten?

Ach ja, und 3. Wenn ein Lkw (Stückgut) bei uns aufs Areal fährt und für uns KEIN GG geladen hat, aber noch welches für den nächsten Kunden, so ist das GG ja auf unserem Areal. wenn was passiert, tragen wir doch auch Verantwortung, oder? Das heisst für mich, dass ich auch diese Transporte kontrolliere, die nicht für uns sind, ist das richtig?

Ich hoffe auf baldige Antwort und Grüsse alle Gefahrgutbeauftragte

sach hofer

Re: Wareneingangskontrolle bei GG-Transporten... #845 17.06.2003 11:27
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Willi_Pape Offline
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Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Hallo,
was wollen Sie als Empfänger denn da großartig überprüfen?? In Kapitel 1.4.2.3 ADR stehen doch Ihre Verantwortlichkeiten als Empfänger. Daran hat sich zwischen ADR 2001 und ADR 2003 auch nichts geändert. Und was soll es bringen, wenn Sie vor dem Werkstor die Kontrolle machen? Sie dürfen ohne zwingendem Grund gemäß 1.4.2.3.1 die Annahme doch gar nicht verweigern und erst nach Entladungprüfen ob alles in Ordnung ist.
Sie wollten doch wohl nicht ein LKW mit undichtem Fass einfach wieder zurückschicken. Das dürfen Sie nämlich nicht.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Wareneingangskontrolle bei GG-Transporten... [Re: Willi_Pape] #846 18.06.2003 08:25
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Beiträge: 51
gkleeberger Offline
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Beiträge: 51
Hallo,
Sie meinen die Kontrollpflicht aus dem Kap. 7.5.1 ff.
Wir haben auch nicht die Möglichkeit, jeden ankommenden Transport anhand einer Checkliste zu prüfen. Unser Schwerpunkt liegt in der Überwachung beim Entladen.
Unsere Staplerfahrer wissen, dass keine Ware abgeladen wird, die aufgrund der Lieferpapiere nicht an dieser Entladestelle abgeladen werden dürfen (Eingangskontrolle).
Damit wird auch sichergestellt, dass Produkte im Unternehmen landen, über die keine Info's vorliegen.

Gruß

G.K.



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