hallo an alle GGB
ich hab mal zwei fragen:
1. Wie wird das heute, kurz vor Ablauf der Übergangsfrist zum ADR 2003, gehandhabt, wegen Wareneingangskontrollen? Wird tatsächlich ausnahmslos jeder Transport von A-Z kontrolliert (als Warenempfänger) oder ist es zulässig, sich bei wiederkehrenden Lieferungen, welche immer in Ordnung waren, auf Stichkontrollen zu beschränken?
2. Ich möchte GG-Transporte noch VOR unserem Firmenareal kontrollieren lassen und erst hinein fahren lasse, wenn alles i.O ist. Wir haben aber keinen Platz, vor dem Gelände. Ich müsste direkt nach unserer Barriere eine Kontrollzone einrichten lassen. aber genau genommen, ist der Transporter dann bereits auf dem Gelände. Gibt es da Möglichkeiten?
Ach ja, und 3. Wenn ein Lkw (Stückgut) bei uns aufs Areal fährt und für uns KEIN GG geladen hat, aber noch welches für den nächsten Kunden, so ist das GG ja auf unserem Areal. wenn was passiert, tragen wir doch auch Verantwortung, oder? Das heisst für mich, dass ich auch diese Transporte kontrolliere, die nicht für uns sind, ist das richtig?
Ich hoffe auf baldige Antwort und Grüsse alle Gefahrgutbeauftragte
sach hofer