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BK 2 Eintrag Beförderungspapier #8624 06.05.2009 14:05
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USB Offline OP
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Wer kann mir weiterhelfen? Wie sieht der richtige Eintrag im Beförderungspapier bei BK 2 Schüttgut-Containern aus?
"SCHÜTTGUT-CONTAINER BK (x) VON DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE VON... ZUGELASSEN"
Muss die Ziffer 2 in Klammer gestellt werden und welcher Eintrag kommt nach "BEHÖRDE VON ... ZUGELASSEN"?

Re: BK 2 Eintrag Beförderungspapier [Re: USB] #8625 06.05.2009 16:42
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Uta Sabath Offline
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Hallo USB,

denEintrag für Schüttgut-Container BK 2 im Beförderungspapier haben Sie schon völlig richtig in Ihrer Frage aus dem ADR übernommen (siehe ADR 6.4.1.1.17).

Die Ziffer 2 muss in Klammern eingetragen werden. Die Punkte müssen Sie durch das internationale Autokennzeichen des Staates ersetzen, der den Schüttgutcontainer zugelassen hat.

Kleiner Tip für Einträge im Beförderungspapier: Alles, was im ADR ggf. in Anführungsstrichen und in Großbuchstaben (ausschließlich) angegeben ist, muss wie ein Zitat wörtlich übernommen werden. D. h. hier dürfen keine Streichungen oder Abkürzungen verwendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Uta Sabath

Re: BK 2 Eintrag Beförderungspapier [Re: Uta Sabath] #8626 07.05.2009 13:57
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USB Offline OP
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Danke!

Re: BK 2 Eintrag Beförderungspapier [Re: Uta Sabath] #8627 07.09.2010 08:52
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Antwort auf

denEintrag für Schüttgut-Container BK 2 im Beförderungspapier haben Sie schon völlig richtig in Ihrer Frage aus dem ADR übernommen (siehe ADR 6.4.1.1.17).

Die Punkte müssen Sie durch das internationale Autokennzeichen des Staates ersetzen, der den Schüttgutcontainer zugelassen hat.


Hallo,

ich denke hier war Kapitel ADR 5.4.1.1.17 gemeint.

Woher stammt die Info, dass man für die "Punkte" das internationale KFZ-Kennzeichen eintragen muss? Unser Entsorger hat hier ganz schnittig "DEUTSCHLAND" eingetragen.

Grüße

Re: BK 2 Eintrag Beförderungspapier [Re: MeistPB] #8628 07.09.2010 15:03
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Gerald Online
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Hallo,
auch ich denke es geht um 5.4.1.1.17 und 6.11.4, da es 6.4.1.1.17 gar nicht gibt <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />.

Antwort auf
Woher stammt die Info, dass man für die "Punkte" das internationale KFZ-Kennzeichen eintragen muss?

In 6.1.3.1 f steht "aus dem Zeichen des Staates, in dem die Erteilung der Kennzeichnung zugelassen wurde, angegeben durch das Unterscheidungszeichen für Kraftfahrzeuge im inter­nationalen Verkehr 2);" und somit düfte Deine Frage beantwortet sein.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: BK 2 Eintrag Beförderungspapier [Re: Gerald] #8629 08.09.2010 20:26
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Mark Offline
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Hallo Gerald,

das Kapitel 6.1 bezieht sich auf Verpackungen und hier ist das Kurzzeichen auf dem Typenschild anzugeben.

Dies auf die Eintragung von Schüttgut-Container im Beförderungspapier zu übertragen halte ich für fraglich.

Wir tragen immer "Deutschland" ein, da unsere Schüttgut-Container von der BAM zugelassen sind.

Es gibt auch noch ein Zulassungsschild für die Schüttgut-Container, hier hier ist dann das Länderkennzeichen angegeben (z.B. D/BAM/0003/BK2).


Grüße

Mark

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