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Abnahme ADR-Bescheinigung #8721 19.05.2009 14:28
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Gefahrgutexperten.

Gibt es eine Möglichkeit mir als Fahrzeugführer nach dem Alkohol- oder Drogenkonsum die ADR-Bescheinigung zu entziehen.

Gruß

Udo

Re: Abnahme ADR-Bescheinigung [Re: Udo Freitag] #8722 19.05.2009 16:22
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Mark Offline
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Hallo Udo,

der Entzug der ADR-Bescheinigung ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Allerdings, ohne Führerschein ist die ADR-Bescheinigung bedeutungslos.

Ich weiß von einem ehemaligen LKW-Fahrer, dass vor Gericht der Transport von Gefahrgut unter Alkoholeinfluss als erschwerend bewertet wird. Man erwartet von einem ADR-Fahrer eine besondere Sorgfalt. Der Fahrer meinte, dass diese Tatsache den i-Tüpfel zum entgültigen Entzug der Fahrerlaubnis gegeben hat.
--vom Höhrensagen, Urteil etc. mir nicht bekannt!!! ---


Grüße

Mark
Re: Abnahme ADR-Bescheinigung [Re: Udo Freitag] #8723 19.05.2009 17:44
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Gerald Online
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Hallo Udo,
der ADR-Schein kann aus diesem Grund nicht abgenommen werden, nur sind die Bußgelder nach RSE, welche bei so einer Fahrt fällig werden höher.
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Und wollen wir mal ehrlich sein, für einen Gefahrgutfahrer gehört sich das nicht, denn er tut damit seinen Mitstreitern kein gefallen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Abnahme ADR-Bescheinigung [Re: Gerald] #8724 19.05.2009 20:31
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Gerald, hallo Mark.

Natürlich ist es eine Todsünde unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ein mit Gefahrgut beladenes Fahrzeug zu führen. War nur mal so ein Gedanke. Mir ist auch klar, dass ohne Führerschein die ADR-Bescheinigung keinen Sinn macht. Aber angenommen, man muss aus den genannten Gründen seinen Lappen abgeben und bekommt ihn dann irgendwann zurück. Kann z.B. die IHK nicht sagen, die Zuverlässigkeit zum Führen einer Gefahrgutbeförderungseinheit ist nicht mehr gegeben und die ADR-Bescheinigung ist somit abzugeben?


Gruß

Udo

Re: Abnahme ADR-Bescheinigung [Re: Udo Freitag] #8725 20.05.2009 12:59
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TDamm Offline
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Hallo Udo,

eine Zuverlässigkeitsprüfung des ADR - Scheininhabers wird zwar international diskutiert, aber in einem anderen Zusammenhang. Da es derzeit keine Rechtsgrundlage für einen Entzug des ADR - Scheines gibt, die Erteilung nur vom bestandenen Ergebnis der Prüfung abhängig ist, kann auch einem drogensüchtiger Alkoholiker den ADR - Schein nicht verwehrt werden. Ob er Gefahrgut dann auch mit einem Fahrzeug befördern darf, hängt ausschließlich an der Fahrerlaubnis.

Gruß Thomas


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Abnahme ADR-Bescheinigung [Re: Udo Freitag] #8726 24.05.2009 23:42
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Mark Offline
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Hallo Udo,

die IHK fragt nicht, warum jemand eine ADR-Bescheinigung macht oder diese verlängert, wenn die Prüfung bestanden ist, gibt es den Schein.

Früher haben wir aufgrund der vermittelten Kenntnisse auch andere Personen (ohne passenden Führerschein) einen ADR-Schein machen lassen. Einige von denen lassen sich diesen noch heute immer wieder verlängern.


Grüße

Mark

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