Schriftliche Weisungen
#8847
04.06.2009 22:53
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Carsten Klee
OP
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OP
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Moin moin!
Die Uhr tickt: keine 4 Wochen mehr bis zur verpflichtenden Anwendung der neuen Schriftlichen Weisungen (SW) und so langsam sind wohl die meisten Fehler raus. Trotzdem, es ist eine Schande, wenn man sieht, wie die Vorschriften heutzutage gestrickt werden. Das müssten wir uns als Rechtsunterworfene mal erlauben, so stümperhaft die Vorschriften anzuwenden, wie sie bei WP 15 & Co. "erfunden" werden. Nachdem ja ausgiebig über Übersetzungsfehler bei der Gefahrenbeschreibung der Klasse 8 und den Formulierungen an oder in Reifen und Bremsen diskutiert wurde, hätte mich noch interessiert, warum einerseits auf Seite 1, 9. Spiegelstrich verlangt wird, austretende Stoffe einzudämmen, auf Seite 4 jedoch keine geeigneten Bindemittel mehr verlangt werden.
Nachdem in der Maisitzung der WP 15 noch von einem Corrigendum zu den SW gemunkelt wurde, ist im Protokoll (ECE/TRANS/WP.15/201) gerade mal zu lesen, dass Schweden gerne ein Stand-Datum auf den SW gehabt hätte, was aber nicht angenommen wurde (mal sehen, ob sich das nicht rächt, wenn 2011 Änderungen in den SW kommen...). Die dort unter V. (Punkt 20 - 22) genannten Interpretationen zum ADR verdienen auch keinen Diskussionsplatz hier im Forum.
Ich denke, da hat man sich für Nachbesserungen noch viel Spielraum gelassen. Z. B. wäre ja eine schöne Matrix, die auf Seite 4 die erforderlichen Ausrüstungsgegenstände je GG-Klasse aufzeigt, hilfreicher gewesen als die aktuelle Auflistung mit hochgestellten a) - c).
Und eine alternative Anwendung der alten SW bei Tankzügen oder Transporten in loser Schüttung, die i. d. R. ein und denselben Stoff befördern und nun eine einseitige SW mit sehr stoffspezifischen Informationen gegen ein vierseitiges Dokument mit viel nichtzutreffendem Blablabla eintauschen müssen, halte ich auch nicht gerade für einen Sicherheitsgewinn.
Gruß Carsten Klee <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
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Re: Schriftliche Weisungen
[Re: Carsten Klee]
#8848
10.06.2009 20:38
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Dirk Hackspiel
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Hallo,
sicherlich sind die neuen schriftlichen Weisungen im Vergleich zu den alten kein Sicherheitsgewinn, allerdings hört so zum Glück der M... auf, den einige Hersteller/ Versender in Ihre Schriftlichen Weisungen reingestellt haben.
Ich hatte mal einen Fall, da stand bei Persönlicher Schutzausrüstung: Feuerfeste Unterwäsche!!! Das ist jetzt kein Witz. Ich hatte natürlich leider keine an, also die ganze Tour geschmissen, weil meine Firma mir keine Feuerfeste Unterwäsche kaufen wollte... Also, neue Absprache zw. Versender und Beförderer. Ich dachte natürlich nun läuft alles... Eine Woche später wieder hin, und was stand jetzt drin? : Unterwäsche aus 100 % Baumwolle.... Was für ein Glück ich hatte welche an! Also ab dafür und was passierte? Richtig! Polizeikontrolle. Und was fragt der Polizist? Genau... Haben Sie Unterwäsche aus 100 % Baumwolle an? Ich sagte ja, und machte meinen Gürtel auf... Mehr wollte er dann aber doch nicht sehen und hat es mir geglaubt...
So viel zu diesen blöden alten schriftlichen Weisungen!
Mir freundlichen Grüßen:
Dirk Hackspiel
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Re: Schriftliche Weisungen
[Re: Carsten Klee]
#8849
11.06.2009 09:10
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EnterExit
Spezi
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Moin, da wir ja nun vorm Ende der Übergangsfrist stehen und dann ab 01.07.09 nur noch die sehr-"allgemein"gehaltenen SW gelten (mit der "Verbrennung" bei Kl.8), können wir uns doch sicherlich jetzt schon auf die Zeit freuen ( 4 Jahre? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" />), wenn alles wieder umgestrickt wird und es wieder produktspezifische SW geben wird, die organisatorisch zwar aufwendiger, aber deutlich "sicherer" sind!
Gruß
O.Freithofer
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Re: Schriftliche Weisungen
[Re: EnterExit]
#8850
11.06.2009 17:05
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Mark
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Hallo EnterExit,
ich halte die alten SWs nicht für sicherer. Die Praxis sah doch i.d.R. anders aus: Da wurden Sicherheitsdatenblätter von einem Programm erstellt und übersetzt. 80% des Inhalts war der gleiche BlaBla und die ausgehenden Gefahren waren sehr allgemein gehalten.
Ehrlich gesagt, konnte ich für die von mir (über ein Programm) erstellten Unfallmerkblätter in Türkisch nicht wirktlich verantwortlich zeigen, da ich die Sprache nicht behersche.
Die Zeiten, wo man für ein Unfallmerkblatt richtig Zeit investieren konnte und in Nachschlagewerke wie den Hommel geblättert hat, sind doch schon lange vorbei.
Grüße
Mark
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Re: Schriftliche Weisungen
[Re: Mark]
#8851
11.06.2009 19:43
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Jose Reyes Schmitt
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Hallo , ich sehe das ebenso wie Mark, außerdem gibt es jetz auch keine Geschäftemacherei mehr mit den "Unfallmerkblättern".
Saluods José
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Re: Schriftliche Weisungen
[Re: Jose Reyes Schmitt]
#8852
12.06.2009 12:08
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EnterExit
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Spezi
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<img src="/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" />....tja,dann gehören wir noch "zum alten Eisen", die produktspezifisch die Unfallmerkblätter erstellt haben und diese auch gepflegt haben! Denn wenn ich einen Blick auf die allgemeinm gültig gehaltenen SW, die aktuell sind, werfe, kann ich doch eher von einem "Bla-bla" reden! Zumal bei unseren alten "Dingern", die hinter jedem Lieferschein hingen eine Zuordnung war. Jetzt sieht es doch eher so aus (will keinen ansprechen!), das das Faltblatt irgendwo sicher verwahrt im Führerhaus gelagert wird und nur auf Anfrage einer Kontrolle hervor geholt wird!
Aber jeder darf dazu ne perönliche Meinung haben????
Gruß&schönes Wochenende
Oliver F.
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Re: Schriftliche Weisungen
[Re: EnterExit]
#8853
12.06.2009 19:44
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Jose Reyes Schmitt
Spezi
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Spezi
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Hi Enterexit, ich finde das absolut lobenswert, wenn ihr die "schriftlichen Weisungen" so gelebt habt.
In der Praxis sah es bei einigen Transporten anders aus, gerade wenn es darum ging die SW in einer nicht für uns alltäglichen Sprache für ein bestimmtes UN-Gut zu bekommen. Aber, es ist ja nicht verboten, dem Fahrer neben der Rahmenvorgabe ausführlichere Infos zu geben <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Saludos José
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Re: Schriftliche Weisungen
[Re: Jose Reyes Schmitt]
#8854
17.06.2009 13:08
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TDamm
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Hallo alle miteinander,
die Frage die sich mir hier aufdrängt ist: Sollten die Gefahrgutvorschriften aus Praxisgründen verändert werden, oder sollten diese dem Sicherheitsgedanken Rechnung tragen. Allerdings habe auch ich im Falle der schriftlichen Weisungen für keine der beiden Fälle eine richtige Idee, da sich die Weisungen nur an den Fahrer wenden, der sowieso fast nichts ausrichten kann. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Schriftliche Weisungen
[Re: TDamm]
#8855
17.06.2009 17:58
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Gerald
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Hallo, die Feuerwehr haben die schriftlichen Weisungen, wie sie bis 31.12.2008 gültig waren, so und so nicht interessiert, da sie meistens in ihren eigenem Laptop nachgesehen haben. Und wenn sie keinen hatten, dann haben sie nur die Absperrung übernommen, und auf die Spezialisten gewartet. Und denkt mal bitte an die armen Fahrzeugfüher <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />, welche ja die schriftlichen Weisungen lesen mussten und dann auch noch stichprobenartig bei Kontrollen wiedergeben sollten <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />, und das bei manchmal so von 20 oder mehr verschiedenen gefährlichen Gütern, und wenn man dann noch die verschiedenen Sprachen berücksichtig, dann sind mal schon bei einer Fahrt durch fünf Länder schnell über 100 Stück zusammengekommen. Allen recht kann man eben niemand machen, aber da sich die neue schriftliche Weisung nur noch an den Fahrer richtet, denke ich mal das die jetzige Lösung nicht die schlechteste ist.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Schriftliche Weisungen
[Re: Gerald]
#8856
18.06.2009 07:36
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Gandalf
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Hallo zusammen, ich sehe das wie Gerald. Jetzt mal ganz ehrlich: Stand denn in den mühsam selbst erstellten alten SW sehr viel anderes oder spezielles was dem Fahrer mehr weitergeholfen hätte? Wurde der Fahrer auch jedes mal über den Inhalt unterwiesen oder wurden die doch meist nur übergeben? Ich denke die Vereinheitlichung ist eine Erleichterung und bringt meiner Meinung nach mehr Sicherheitsgewinn, weil der Fahrer nicht immer was "neues" lernen bzw. umdenken muss. So muss er immer gleich reagieren. @Gerald: aber da sich die neue schriftliche Weisung nur noch an den Fahrer richtet Die alten doch auch oder? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Gruß Gandalf
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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