Hallo Miteinander !
wenn es sich, wie ich Ernest verstehe, um Eisen-II-chlorid handelt,
ist es massgeblich für die Einstufung, ob die "wasserfreie" Qualität vorliegt oder das öfter verwendete "Tetrahydrat" ( Formel : FeCl2 * 4 H2O )
Das Tetrahydrat ist KEIN Gefahrgut.
Ebenso ist beim Eisen(III)chlorid das häufige Hexahydrat ( FeCl3 * 6 H2O )NICHT als Gefahrgut eingestuft.
Die Einstufung 1773 gilt für die wasserfreien Qualitäten BEIDER Wertigkeiten, das heißt, für Eisen(II)chlorid wasserfrei und Eisen(III)chlorid wasserfrei.
Bei der Informationssuche halte ich mich gerne an die Homepage von MERCK
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http://www.merck-chemicals.de ). MERCK ist einer der größten Hersteller von
Laborchemikalien in der Welt.
Auf o.g. Internet-Adresse sind Produktdaten- und Sicherheitsdatenblätter aller Artikel abruf- und einsehbar.
Hier kann man sicher sein, daß aktuelle und gut recherchierte Daten zur Verfügung stehen.
Kollegiale Grüße
Peter